Norm: ABGB §91 C7EheG §66
Rechtssatz: Im Zweifel erlischt durch die Scheidung der Ehe auch ein Unterhaltsvergleich, durch den eine auf § 91 ABGB gestützte Unterhaltsklage erledigt wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 418/55 Entscheidungstext OGH 12.10.1955 7 Ob 418/55 Veröff: JBl 1956,206 3 Ob 124/79 Entscheidungstext OGH 14.05.1980 3 Ob 12... mehr lesen...
Norm: ABGB §1416EheG §66EheG §67
Rechtssatz: Wird der Ehefrau mittels einstweiliger Verfügung bis zur Rechtskraft des Scheidungsverfahrens zehn Prozent für sich und für die Kinder (im Kuratelverfahren) dreißig Prozent des Einkommens des Ehemannes zugesprochen, so bezieht sich eine Mehrleistung des Ehemannes nach Ehescheidung (nämlich mehr als dreißig Prozent aber weniger als vierzig Prozent) nicht auf den Unterhaltsanspruch der Ehefrau, wenn di... mehr lesen...
Norm: EheG §66EheG §67ZPO §502 Abs2 CA2
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Revision hinsichtlich Begehrens auf Aufhebung (Erlöschen) einer vergleichsweise - ohne Ausschluß der clausula rebus sic stantibus - übernommenen Unterhaltspflicht. Entscheidungstexte 3 Ob 392/55 Entscheidungstext OGH 27.07.1955 3 Ob 392/55 6 Ob 77/58 Entscheid... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Die Gattin ist auch während des Bestandes der Ehe berechtigt, für den Fall der Scheidung auf Unterhalt zu verzichten, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß die eheliche Gemeinschaft nicht mehr besteht und angenommen werden kann, daß die Ehe zerrüttet ist. Entscheidungstexte 1 Ob 378/55 Entscheidungstext OGH 15.06.1955 1 Ob 378/55 ... mehr lesen...
Norm: EheG §66EheG §80
Rechtssatz: Bei Auslegung eines vor Scheidungsausspruch (also unabhängig vom Verschuldensausspruch) nach § 80 EheG vereinbarten Scheidungsvergleiches darf nicht nachträglich auf die Bestimmungen der §§ 66 ff EheG zurückgegriffen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 773/54 Entscheidungstext OGH 01.12.1954 3 Ob 773/54 6 O... mehr lesen...
Norm: EheG §66NZwG §1 Abs1 litd
Rechtssatz: Der Anspruch der Frau auf Unterhalt nach der Scheidung ist ein privatrechtlicher Anspruch, auf den sie wirksam verzichten kann. Wenn trotz eines solchen Verzichtes der Gatte der Gattin nachträglich eine Unterhaltsleistung verspricht, liegt eine Schenkung vor, die des Notariatsaktes bedarf. Keine Schenkung würde nur dann vorliegen, wenn ein Übereinkommen getroffen würde, mit dem der anläßlich der Schei... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C1ABGB §141 IHABGB §166 AbEheG §66UmstellungsG
Rechtssatz: Unterhaltsvergleich in Reichsmark - Umstellung auf D - Mark. Entscheidungstexte 1 Ob 625/54 Entscheidungstext OGH 15.09.1954 1 Ob 625/54 Veröff: SZ 27/224 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0047186 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: EheG §66ZPO §502 Abs2 Ca6
Rechtssatz: Wenn die Unterinstanzen das Unterhaltsbegehren der Frau wegen ihres Krankengeldbezuges auf Grund früherer Beschäftigung abgewiesen haben, haben sie den Unterhalt mit "Null" bemessen. Die Revision ist daher unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 510/54 Entscheidungstext OGH 07.07.1954 2 Ob 510/54 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C6EheG §66EheG §74MRK Art8 IV3oMRK Art14
Rechtssatz: Durch das Eingehen einer Lebensgemeinschaft der geschiedenen Gattin mit einem anderen Mann tritt das Ruhen ihres Unterhaltsanspruches gegenüber dem geschiedenen Gatten ein, gleichgültig, ob diese Frau aus dieser Lebensgemeinschaft ihren Unterhalt ganz oder teilweise bezieht. Entscheidungstexte 1 Ob 17/54 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C7EheG §66
Rechtssatz: Auch ein Unterhaltsvergleich, der sich nur auf die Unterhaltspflicht während des Bestandes der Ehe bezieht, verliert mit Scheidung der Ehe seine Wirksamkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 281/54 Entscheidungstext OGH 28.04.1954 3 Ob 281/54 Veröff: SZ 27/116 4 Ob 538/82 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C2EheG §66EO §382 Z8 IIIF
Rechtssatz: Die Klägerin, die das Scheidungsurteil wegen des Schuldausspruches bekämpft, kann bis zur rechtskräftigen Entscheidung hierüber (also trotz des endgültigen Scheidungsausspruches) provisorischen Unterhalt nach § 382 Z 8 EO begehren. Entscheidungstexte 3 Ob 189/54 Entscheidungstext OGH 24.03.1954 3 Ob 189/54 SZ 27/80 ... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Der unterhaltspflichtige Ehemann (§ 66 EheG) kann der Frau nicht jede beliebige Tätigkeit ansinnen. Entscheidungstexte 2 Ob 342/53 Entscheidungstext OGH 26.06.1953 2 Ob 342/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0057402 Dokumentnummer JJR_19530626_OGH0002... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIIa2EheG §66EheG §69
Rechtssatz: Verpflichtet sich der Ehemann trotz Scheidung der Ehe nach § 55 EheG zur Alimentation nach § 66 EheG, so kann dies nicht den guten Sitten widersprechen. Entscheidungstexte 3 Ob 133/53 Entscheidungstext OGH 22.04.1953 3 Ob 133/53 Veröff: SZ 26/105 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIa4ABGB §1375 DEheG §66EheG §115 Abs5
Rechtssatz: Die Vereinbarung, daß die zweite Gattin zugunsten der ersten (geschiedenen) Ehegattin auf ihren Anspruch auf Bezahlung der Witwenpension für den Fall des Ablebens des Ehegatten verzichtet, ist zulässig und gültig. Entscheidungstexte 2 Ob 749/52 Entscheidungstext OGH 22.10.1952 2 Ob 749/52 Veröff: JBl 1953,29... mehr lesen...
Norm: ABGB §988ABGB §1284EheG §66
Rechtssatz: Auch eine auf den Erben des geschiedenen Gatten übergegangene vertragliche Unterhaltsverpflichtung behält ihre Rechtsnatur als Unterhaltsverbindlichkeit. Die im Gutachten des OGH vom 8. März 1923, SZ V 53, enthaltenen Ausführungen über die besondere Behandlung von Unterhaltsforderungen im Falle einer Geldentwertung sind nur anwendbar, wenn es sich um eine nicht voraussehbare Geldentwertung handelt, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 VIIcEheG §66EO §35 EZPO §228 GZPO §411 Cc
Rechtssatz: Da Unterhaltsentscheidungen vorbehaltlich der clausula rebus sic stantibus ergehen, greift ein Urteil, "der Unterhaltsanspruch der beklagten Partei sei erloschen" (-weil die Erträgnisse ihrer Erwerbstätigkeit ausreichen -), bzw "er bestehe nicht mehr zu Recht", der Frage, ob der Unterhaltsanspruch wieder aufleben kann, nicht vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §66EheG §68
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine geschiedene Frau, die im Zeitpunkte des Scheidungsvergleiches arbeitsfähig, aber nicht erwerbstätig war, nachträglich eine Arbeit angenommen hat, rechtfertigt an sich nicht das Begehren des geschiedenen Ehemannes, das Ruhen der im Scheidungsvergleich übernommenen Unterhaltsverpflichtung auszusprechen. Entscheidungstexte 1 Ob 141/50 ... mehr lesen...
Norm: EheG §66EheG §68ZPO §503 Abs2 Ca6
Rechtssatz: Auch wenn es sich um die Erhöhung des durch Scheidungsurteil zuerkannten Unterhaltes handelt, ist die Revision nach § 502 Abs 2 ZPO unzulässig. Es ist gleichgültig, ob der gesetzliche Unterhaltsanspruch aus § 66 EheG oder 68 EheG abgeleitet wird. Entscheidungstexte 1 Ob 375/49 Entscheidungstext OGH 07.12.1949 1 Ob 375/49 Veröf... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: RG 17.6.1940, IV 125/40 Der Anspruch der Frau auf Unterhalt bei Scheidung wegen Verschuldens ist nicht deshalb zu versagen, weil sie zur Zeit der Scheidung mit einem Mann in eheähnlicher Lebensgemeinschaft steht. Entscheidungstexte 4 RG 125/40 Entscheidungstext RG 17.06.1940 4 RG 125/40 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C3cEheG §66EO §382 Z8 IIID
Rechtssatz: Der Mann hat, solange die Ehe besteht, der Gattin den anständigen Unterhalt im Rahmen seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ohne Rücksicht auf das Einkommen der Gattin zu verschaffen. Das Ehegesetz enthält eine Unterhaltsregelung nur für die Scheidung der Ehe; auf einstweilige Verfügungen, die die Unterhaltsleistung während des Ehebestandes ordnen, können diese Bestimmungen auch nicht s... mehr lesen...
Norm: ABGB §1266EheG §66NZwG §1 Abs1 litd
Rechtssatz: Wird durch Vertrag der gesetzliche Unterhaltsanspruch der Frau über die Trennung der Ehe hinaus aufrecht erhalten, so ist darin weder eine Schenkung noch ein Ehepakt gelegen, der der Errichtung eines Notariatsaktes bedürfte. Ein derartiger Anspruch ist bei Beurteilung der Wirkungen einer Insolvenz und im Zwangsvollstreckungsverfahren seinem Wesen und Inhalte nach wie ein gesetzlicher Unterha... mehr lesen...
Norm: EheG §66EO §293LPfG §4
Rechtssatz: Die auf gesetzlicher Vorschrift beruhenden Unterhaltsforderungen sind, soweit sie das zur standesgemässen Lebenshaltung erforderliche Masse nicht überschreiten, unpfändbar. Im Ausmasse ihrer Unpfändbarkeit kann gegen sie auch nicht aufgerechnet werden. Auch der im § 1266 ABGB begründete Unterhaltsanspruch der schuldlos getrennten Ehegattin ist als gesetzlicher Unterhalt anzusehen; den Charakter eines ges... mehr lesen...