RS OGH 2018/2/13 5Ob113/17d, 5Ob245/21x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.2018
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Norm

ABGB §94
EheG §66

Rechtssatz

Der auf dem Versorgungsausgleich nach Schweizer Recht beruhende Teil der Altersrente der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) ist bei der Unterhaltsbemessung entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zu öffentlich-rechtlichen Leistungen als Eigeneinkommen zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 113/17d
    Entscheidungstext OGH 13.02.2018 5 Ob 113/17d
  • 5 Ob 245/21x
    Entscheidungstext OGH 03.03.2022 5 Ob 245/21x
    Vgl; Beisatz: Rentenansprüche aus einem Versorgungsaustausch sind keine Unterhaltsansprüche. (T1)
    Beisatz: Hier: Versorgungsausgleich nach deutschem Recht. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131934

Im RIS seit

04.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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