Norm
ABGB §94Rechtssatz
Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen zur Schaffung einer zusätzlichen Erwerbsmöglichkeit können die Unterhaltsbemessungsgrundlage verringern (so schon 5 Ob 1596/94) (hier: Abdeckung von Verlusten des neu gegründeten Unternehmens durch den vorübergehenden Verzicht auf ein zusätzliches Geschäftsführergehalt, das die neue Gesellschaft in Wahrheit gar nicht zu leisten imstande war).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106933Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2017