Norm
ABGB §94Rechtssatz
Pensionsabgeltung und gesetzliche sowie freiwillige Abfertigung sind als Eigeneinkommen des Berechtigten bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen. Wird bei schlechter wirtschaftlicher Lage des Dienstgebers älteren Dienstnehmern im Zuge eines Sparprogrammes die einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses gegen Gewährung von Vergünstigungen angeboten, ist das (mögliche) Beharren auf Weiterbeschäftigung zumindest bei hohem Einkommen des anderen Ehegatten nicht zumutbar. Der nun einkommenslose Ehegatte kann nicht auf fiktives Einkommen in der bisher bezogenen Höhe "angespannt" werden. Allerdings kann gerade bei einer hohen Einmalzahlung wenige Jahre vor Erreichen des Pensionsantrittsalters die gewährte Abfindung nur als Schutz vor Einkommensverlust bis zum Erhalt der Pension gesehen werden und ist daher - einschließlich der gesetzlichen Abfertigung (abweichend von 3 Ob 28/94) - auf den gesamten Zeitraum bis zur Pension aufzuteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106843Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.07.2022