Norm: EO §292bEheG §66
Rechtssatz: Vertraglich geregelte gesetzliche Unterhaltsansprüche sind im Sinn des § 292 b EO nur dann gesetzliche Unterhaltsansprüche, soweit sie auch der Höhe nach mit dem aktuellen gesetzlichen Unterhaltsanspruch deckungsgleich sind. Entscheidungstexte 3 Ob 5/94 Entscheidungstext OGH 23.03.1994 3 Ob 5/94 Veröff: SZ 67/47 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BcEheG §66
Rechtssatz: Dem Unterhaltsschuldner kann das Unterlassen der Erzielung eines höheren Einkommens dann nicht vorgeworfen werden, wenn betriebliche Erfordernisse seiner Weiterbeschäftigung entgegenstehen und es ihm nicht möglich ist, eine ihm zumutbare Berufstätigkeit aufzunehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 28/94 Entscheidungstext OGH 23.02.1994 3 Ob 28/9... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Auch wenn die Klägerin in früheren Jahren ihrer Verpflichtung zur Aufnahme einer geregelten Erwerbstätigkeit nicht nachkam, können der Unterhaltsbemessung nicht fiktiv errechnete Pensionseinkünfte zugrundegelegt werden, die sie bei durchlaufender Erwerbstätigkeit in der Vergangenheit nunmehr beziehen könnte. Es ist immer auf den zum Zeitpunkt der Bemessung des Unterhaltes vorliegenden Sachverhalt abzustellen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BbEheG §66
Rechtssatz: Wird das aus einer Ausgleichszahlung stammende Vermögen zwar gespart, soll es aber nicht den der Ausgleichszahlung zugrundeliegenden Zwecken dienen, etwa weil der Unterhaltspflichtige anderweitig für die Wohnmöglichkeit vorsorgen konnte, dann ist dieses Vermögen bei gegebener Zumutbarkeit und Unfähigkeit, die erforderlichen Unterhaltsleistungen aus dem laufenden Einkommen zu bestreiten, heranzuziehen. Die ... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Von einem schuldlos oder minder schuldig geschiedenen Ehegatten kann den Umständen nach nicht erwartet werden, dass er eine Erwerbstätigkeit auch dann fortsetzt, wenn er die altersmäßigen und sonstigen Voraussetzungen für die Frühpension erreicht hat; ihm ist eine weitere volle Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht mehr zumutbar. Entscheidungstexte 6 Ob 587/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 BbAußStrG nF §14 Abs1 C2d2EheG §66
Rechtssatz: Die Zuerkennung eines Ehegattenunterhalts (oder Unterhalts der geschiedenen Frau), der 33 Prozent des Einkommens des Unterhaltspflichtigen übersteigt, stellt nicht schon für sich allein einen Bemessungsfehler dar, der die Anrufung des Obersten Gerichtshofes rechtfertigt (hier: Unterhaltsvergleich, mit welchem der Frau 40 Prozent des verfügbaren Einkommens des Mannes und der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB aF §140 BbABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 BbEheG §66
Rechtssatz: Beurteilungsmaßstab für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ist das Verhalten eines pflichtgetreuen Elternteiles. Es ist zu prüfen, wie sich ein solcher in der Situation des Unterhaltspflichtigen verhalten würde. Entscheidungstexte 1 Ob 614/92 Entscheidungstext OGH 07.10.1992 1 Ob 614/92 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 BcEheG §66
Rechtssatz: Es kann nicht zu Lasten des Unterhaltsberechtigten gehen, wenn der Unterhaltsschuldner, der auf Grund seiner unselbständigen Erwerbstätigkeit ein überdurchschnittliches Einkommen erzielt, die damit gegebene Unterhaltsbemessungsgrundlage durch Verluste, die sich aus einer selbständigen Tätigkeit des Unterhaltspflichtigen ergeben, verringert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ASVG §292EheG §66
Rechtssatz: Die Ausgleichszulage (§§ 292 ff ASVG) ist zwingend nur eine subsidiäre Fürsorgehilfe, die nur so weit gewährt wird, als dem Pensionsbezieher nicht andere gesetzliche Versorgungsansprüche zustehen. Entscheidungstexte 8 Ob 503/92 Entscheidungstext OGH 09.04.1992 8 Ob 503/92 10 ObS 153/95 Entschei... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Auch bei einem Unterhaltsanspruch nach § 66 EheG hat der Unterhaltspflichtige nach Kräften zum Unterhalt beizutragen (Anwendbarkeit der Anspannungstheorie). Entscheidungstexte 8 Ob 503/92 Entscheidungstext OGH 09.04.1992 8 Ob 503/92 6 Ob 587/93 Entscheidungstext OGH 22.09.1993 6 Ob 587/93 Veröff: SZ 66/11... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 BdEheG §66
Rechtssatz: Die Urlaubskosten eines Unterhaltspflichtigen sind ebenso wie jene des Unterhaltsberechtigten aus den ihnen zugewiesenen Anteilen des Einkommens des Unterhaltspflichtigen zu finanzieren. Die Kosten der Freizeitgestaltung des Unterhaltspflichtigen (Mitgliederbeiträge bei Vereinen udgl) schmälern die Bemessungsgrundlage nicht. Dies gilt auch für Diplomaten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AcEheG §66
Rechtssatz: Die Auffassung, gemischter Unterhalt (bestehend aus Naturalleistung und Geldleistung) sei grundsätzlich unzulässig kommt auch dann nicht zum Tragen, wenn durch die Naturalleistungen die Unterhaltsbedürfnisse in einem Maß und in einer Art gedeckt werden, daß der Unterhaltsberechtigte zur Bestreitung eines vollständigen Unterhaltes nur mehr eines geringeren als des festgesetzten Geldbetrages bedürfte (siehe ... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Werden gleichzeitig Scheidung gemäß § 49 EheG und Unterhalt begehrt, dann kann in aller Regel kein Zweifel darüber bestehen, daß damit, soweit es um die Zeit nach rechtskräftiger Scheidung geht, der Unterhaltsanspruch nach § 66 EheG geltend gemacht wird. Die Rechtsprechung, wonach ein Urteil, mit welchem dem Ehemann die Leistung des Unterhaltes an seine Gattin aufgetragen wird, nicht über eine gemäß § 49 EheG erfolgte... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §66
Rechtssatz: Der Unterhalt der geschiedenen einkommenslosen Ehegattin gemäß § 66 EheG (§ 94 ABGB) bestimmt sich nach den in der Rechtsprechung entwickelten und vom Schrifttum gebilligten Berechnungsformel mit rund 33 % des Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen; bei einer konkurrierenden Sorgepflicht für Kinder ist der genannte Prozentsatz um etwa 4 % pro Kind zu verringern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §66ZPO §502 Abs1 H2
Rechtssatz: Auch wenn die gefährdete Klägerin vor Einstellung ihrer Berufstätigkeit Abteilungsleiterin im Textilverkauf gewesen ist, hätte dies nicht zur Folge, dass ihr eine Tätigkeit als Textilverkäuferin nicht zugemutet werden kann. Es könnte von ihr wohl nicht verlangt werden, als Hilfsarbeiterin zu arbeiten, eine Tätigkeit als Verkäuferin in dem von ihr erlernten Beruf stellt aber keinen gravierenden und unzu... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, wann eine Erwerbstätigkeit von der Frau erwartet werden kann, läßt sich eine allgemeine Richtlinie nicht aufstellen; maßgebend sind aber jedenfalls Alter, Gesundheitszustand, Berufsausbildung, bisherige, auch länger zurückliegende Berufsausübung, Pflicht zur Erziehung eines Kindes, Vermittlungsmöglichkeit am Arbeitsmarkt uä. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Eine Abzugspost vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen bilden aber unter Umständen Kosten für Personenkraftwagen und Fahrtkosten vom Wohnort zum Dienstort. Entscheidungstexte 8 Ob 639/91 Entscheidungstext OGH 28.11.1991 8 Ob 639/91 8 Ob 1528/94 Entscheidungstext OGH 26.05.1994 8 Ob 1528/94 ... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch des schuldlos Geschiedenen beträgt grundsätzlich vierzig Prozent des gemeinsamen Einkommens abzüglich des eigenen Einkommens. In den Fällen, in denen die Berücksichtigung des Einkommens des Unterhaltsberechtigten dazu führen würde, dass der Unterhaltspflichtige mehr zu bezahlen hätte, als dann, wenn man das Einkommen des Unterhaltsberechtigten außer Betracht lässt und den Unterhalt mit dreiunddr... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §66
Rechtssatz: Der von der überwiegenden Rechtsprechung der Gerichte zweiter Instanz bei der Unterhaltsbemessung üblicherweise zugrunde gelegte 40 Prozent - Anteil des schlechter verdienenden Ehegatten am Familiennettoeinkommen ist als grundsätzliche Orientierungshilfe bei der Unterhaltsbemessung zu billigen, ebenso der Drittelanteil des einkommenslosen Ehegatten am Nettoeinkommen des anderen Ehegatten. E... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §66
Rechtssatz: Wenn es auch richtig ist, dass die Rechtsmittelgerichte zweiter Instanz überwiegend der ( geschiedenen nicht berufstätigen ) Ehegattin als allein Unterhaltsberechtigter einen Anteil von 33 % des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen zuerkannt haben, handelt es sich bei diesem Prozentsatz nur um einen von der Rechtsprechung erarbeiteten Orientierungswert, der keineswegs mathematisch den Berechnungen zugrund... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §66
Rechtssatz: Wenn ein Unterhaltspflichtiger oder ein Unterhaltsberechtigter einen Hilflosenzuschuss bezieht, spielt dieser bei der Unterhaltsbemessung keine Rolle, weil er den an Wartung und Hilfe notwendigen Sonderbedarf abdecken soll. Wenn aber der Hilflose den Hilflosenzuschuss einem Dritten als Entschädigung für dessen Pflegeleistungen zuwendet, dann kann diese Zuwendung zu einem Einkommen dieses Dritten werden. ... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Der nicht dem verheirateten, Haushalt führenden Ehegatten gleichgestellte geschiedene Ehegatte ist im Umfange der Zumutbarkeit zur Erwerbstätigkeit verpflichtet, und sein Einkommen ist daher nicht nur "angemessen" (§ 94 Abs 2 ABGB), sondern ohne diese Einschränkung in vollem Umfang zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 540/91 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BbEheG §94EheG §66
Rechtssatz: Eine Ausgleichszahlung an den Unterhaltspflichtigen ist mit Rücksicht darauf, dass diese in den allermeisten Fällen zur Beschaffung einer Ersatzwohnung, deren Einrichtung und ganz allgemein auch zur Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen verwendet werden muss, nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 595/91 ... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Die Betreuungspflicht einer Mutter gegenüber ihrem Kind findet dort ihre Grenze, wo das Kind für die über das gewöhnliche Maß hinausgehende Betreuungsbedürfnisse eine öffentlich - rechtliche Zuwendung erhält, die es erlauben würde, wenigstens für gewisse Zeiträume gegen Entgelt eine dritte Pflegeperson zu beschäftigen. Wenn dann statt dieser dritten Person die Mutter selbst die Mehrleistungen erbringt, soll das Entgel... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Als Erträgnisse einer Erwerbstätigkeit, die im Sinne des § 66 EheG zu veranschlagen wäre, sind auch im Fall nicht tatsächlich erzielter, sondern bloß in zumutbarer Weise erzielbarer angenommener Einkünfte nur solche zu werten, die nach den konkreten Verhältnissen mit einer gewissen Regelmäßigkeit auf eine längere Dauer als gesichert angenommen werden können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §66EheG §68
Rechtssatz: Ein sogenanntes "Kostgeld", mit dem nur die anteiligen Kosten der Verpflegung jedes Kindes und der gemeinsamen Haushaltsführung abgedeckt werden. ("Wirtschaftsgeld"), stellt kein bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigenden Eigeneinkommen der Mutter dar. Handelte es sich bei Zahlungen durch die Kinder an ihre Mutter um ein vereinbartes echtes Entgelt für ihre Dienstleistung der Haushaltsführung, so läge h... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C6ABGB §1417EheG §66EheG §72
Rechtssatz: Das Wiederaufleben der Unterhaltspflicht, die wegen der eingegangenen Lebensgemeinschaft ruhte, tritt nicht schon mit deren tatsächlicher Auflösung ein, sondern erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Unterhaltsberechtigte vom Schuldner Unterhalt eingemahnt hat. Entscheidungstexte 3 Ob 115/90 Entscheidungstext OGH 30.01.1991 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §66
Rechtssatz: Der geschiedenen Ehefrau kann die Fortsetzung einer schon während der Ehe ausgeübten oder rechtens auszuübenden Erwerbstätigkeit zugemutet werden ( vgl. JBl 1954, 540 ). Entscheidungstexte 8 Ob 601/89 Entscheidungstext OGH 29.01.1991 8 Ob 601/89 JBl 1991,714 ( Ferrari-Hofmann-Wellenhof ) Europe... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB aF §140 BcABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 BcEheG §66
Rechtssatz: Auch der geschiedene eheliche Vater darf Änderungen in seinen Lebensverhältnissen, die mit Einschränkungen seiner Unterhaltspflichtigen verbunden wären, nur insoweit vornehmen, als dies bei gleicher Sachlage ein pflichtbewusster Familienvater in aufrechter Ehe getan hätte. Entscheidungstexte 1 Ob 599/90 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 BaEheG §66
Rechtssatz: Auch ein minderjähriges Kind muss bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltspflichtigen eine vorübergehende Reduktion seiner Bedürfnisse in Kauf nehmen, weil diesem eine gewisse Anlauffrist zuzubilligen ist, in welcher sich das Unternehmen konsolidieren soll; sind aber in absehbarer Zeit keine entsprechenden Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu erwarten, ist er verpf... mehr lesen...