RS OGH 2000/9/20 3Ob130/00i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2000
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Norm

EheG §66

Rechtssatz

Privatentnahmen der Unterhaltsberechtigten, die (dauernd) keine Deckung im Erfolg des von ihr geführten Unternehmens finden, kommen dem Unterhaltsverpflichteten nicht als unterhaltsmindernd zugute.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114381

Dokumentnummer

JJR_20000920_OGH0002_0030OB00130_00I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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