Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB; Prüfung von Amts wegen
Rechtssatz: Nach § 41 Abs. 1 PVG hat die PVAB die Aufsicht über die Personalvertretungsorgane auf Antrag oder von Amts wegen wahrzunehmen. Dem Wesen der Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung von Selbstverwaltungskörpern entspricht es, dass sie nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen wahrzunehmen ist. Die Aufsicht ist damit Amtspflicht de... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1PVGO §29 Abs3 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB; Prüfung von Amts wegen; Unzulässigkeit der Genehmigung des Protokolls der DV durch den DA
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung der PVAK, an der auch die PVAB unverändert festhält, kommt eine Genehmigung des Protokolls einer DV durch den DA nicht in Frage, weil in diesem Fall ein Personalvertretungsorgan (PVO) das Protokoll eines anderen PVO genehmigen würde (PVAK 30.5.... mehr lesen...
A 24-PVAB/18 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr. Josef GERM als Vorsitzenden sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des Mag. A vom 5. Dezember 2018, die Gesetzmäßigkeit der „Vorgehensweise der Personalvertretung der HAK X“ im Zusammenhang mit der Lehrfächerverteilung (LFV) für das Schuljahr 2018/19 zu prüfen, gemäß § 41 Abs. 1 des Bundes-... mehr lesen...
A 25-PVAB/18 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr. Josef GERM als Vorsitzenden sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des Mag. A vom 10. Dezember 2018 um Überprüfung der Vorgangsweise des Dienststellenausschusses (DA) der HAK X im Zusammenhang mit der Erledigung seines Unterstützungsansuchens betreffend die Lehrfächerverteilung (LFV) für da... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB; Antragsberechtigung von Bediensteten; Rechtsschutzinteresse
Rechtssatz: Nach § 41 Abs.1 PVG sind antragsberechtigt an die PVAB unter anderem Personen, die die Verletzung ihrer Interessen durch gesetzwidrige Geschäftsführung eines Personalvertretungsorgans behaupten. Die PVAB hat sich weiters damit auseinanderzusetzen, ob ein Rechtsschutzinteresse des Antragstellers gegeben ist. Liegt ei... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Antragsberechtigung von Bediensteten; Antragslegitimation nur bei Rechtsschutzinteresse; Rechtsschutzinteresse muss im Zeitpunkt der Entscheidung durch die PVAB noch vorliegen
Rechtssatz: Nach § 41 Abs. 1 PVG sind an die PVAB Personen antragsberechtigt, die die Verletzung ihrer Interessen durch gesetzwidrige Geschäftsführung eines Personalvertretungsorganes behaupten. Die PVAB hat sich aber auch damit auseinan... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Antragsberechtigung von Bediensteten; Antragslegitimation nur bei Rechtsschutzinteresse
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung der bis 2014 zuständigen Personalvertretungs-Aufsichtskommission (PVAK), an der auch die seit 2014 zuständige PVAB unverändert festhält, ist ein solches Rechtsschutzinteresse nur dann zuzuerkennen, wenn sich der Bedienstete noch im Zeitpunkt der Entscheidung durch die PVAB beschwert... mehr lesen...
A 22-PVAB/18 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr. Josef GERM als Vorsitzenden sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des BezInsp A vom 22. November 2018 auf Überprüfung der Geschäftsführung des Dienststellenausschusses (DA) der Exekutive der Justizanstalt X (JA) unter dem Vorsitz von B gemäß § 41 Abs. 1 und 2 PVG, BGBl. 133/1967, zuletzt g... mehr lesen...
Norm: PVG §2 Abs2PVG §3 Abs1PVG §41 Abs1 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB; Tätigkeit der PV; keine Geldmittel für PVO
Rechtssatz: Gemäß § 41 Abs. 1 PVG obliegt der PVAB die Aufsicht über die Organe der Personalvertretung (PVO). Diese Organe der PV sind im § 3 Abs. 1 PVG taxativ aufgezählt. Mangels gesetzlicher Grundlage und wegen des Fehlens jeder Gebarungskontrolleinrichtung ist es der Personalvertretung ausnahmslos untersagt, Geld einzu... mehr lesen...
Norm: PVG §2 Abs2PVG §2 Abs3PVG §3 Abs1PVG §41 Abs1 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB; Organe der PV; Tätigkeit der PV; Tätigkeit von Gewerkschaften; gewerkschaftliche Tätigkeit
Rechtssatz: Der Umstand, dass häufig Personenidentität zwischen Mitgliedern des DA und Funktionsträgern des GBA besteht, ändert nichts daran, dass die aufsichtsbehördliche Zuständigkeit der PVAB auf die Überprüfung der Tätigkeit der Organe der Personalvertretung be... mehr lesen...
A 21-PVAB/18 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des Insp. A, die Geschäftsführung des Dienststellenausschusses für den Exekutivdienst der Justizanstalt XY (DA) wegen einer im Antrag näher bezeichneten Angelegenheit auf ihre Gesetzmäßigkeit zu prüfen, gemäß §... mehr lesen...
A 16-PVAB/18 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Dr. Wolfgang SETZER als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des ADir. A, die Geschäftsführung des Zentralausschusses beim Bundesministerium für *** (ZA) in einem im Antrag näher bezeichneten Fall auf ihre Gesetzmäßigkeit zu prüfen und den Beschluss des ZA zu TOP 17 sei... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB; Aussagen einzelner PV; Zurechenbarkeit PVO
Rechtssatz: Die PVAB ist gemäß § 41 Abs. 1 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (PVG) zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung von Personalvertretungsorganen (PVO) berufen und nicht zur Beurteilung des Verhaltens einzelner Personalvertreter/innen, es sei denn, deren Verhalten ist dem PVO zuzurechnen. Ob die Handlung einzelner Pers... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB; Aussagen einzelner PV; Zurechenbarkeit PVO
Rechtssatz: Dagegen ist beispielsweise das Verhalten des Schriftführers eines DA, der im Rahmen einer dienstlichen Konferenz Vorwürfe gegen den DL erhebt, nur dem Schriftführer selbst als einzelnem PV und Bediensteten zuzurechnen, nicht aber dem PVO (BVwG vom 6. Juni 2016, W 129.2123678-1/5E). Das BVwG hat in diesem Erkenntnis zudem rechtskräft... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB; Aussagen einzelner PV; Zurechenbarkeit PVO
Rechtssatz: Die im Antragsvorbringen geltend gemachten Aussagen des damaligen DA-Mitglieds B wurden – wenn überhaupt - im informellen Rahmen eines Nachtdienstes am 6. November 2018 gegenüber C geäußert, also spontan in einem Einzelgespräch. Im Verfahren blieb unbestritten, dass die Aussagen von B ohne Auftrag und ohne Beschluss des DA getätigt ... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Zuständigkeit PVAB; amtswegiges Vorgehen der PVAB; Prüfung von Amts wegen
Rechtssatz: Nach § 41 Abs. 1 PVG hat die PVAB die Aufsicht über die Personalvertretungsorgane (PVO) auf Antrag oder von Amts wegen wahrzunehmen. Dem Wesen der Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung von Selbstverwaltungskörpern entspricht es, dass sie nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen wahrzunehmen ist. Die ... mehr lesen...
Norm: PVG §9PVG §10PVG §10aPVG §12PVG §14PVG §41 Abs1 Schlagworte Recht auf Akteneinsicht; amtswegiges Vorgehen der PVAB; Prüfung von Amts wegen
Rechtssatz: Nach § 10a PVG steht jedem Mitglied eines zuständigen PVO das Recht auf Akteneinsicht zu, sofern die Kenntnis der jeweiligen Akteninhalte zur Erfüllung der Aufgaben nach § 9 PVG erforderlich ist. Im vorliegenden Fall hat der ZA bei der Dienstbehörde Akteneinsicht beantragt, obwohl die D... mehr lesen...
A 10-PVAB/18-5 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen von Amts wegen die Geschäftsführung des Dienststellenausschusses beim ***) in Wien (DA) im Zusammenhang mit der Protokollführung des DA auf ihre Gesetzmäßigkeit geprüft und gemäß § 41 Abs. 1 des Bundes-Personalvertretungsges... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung von PVO von Amts wegen; Absehen von amtswegiger Prüfung
Rechtssatz: Dem Wesen der Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung von Selbstverwaltungskörpern entspricht es, dass sie nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen wahrzunehmen ist. Die Aufsicht ist damit Amtspflicht der Aufsichtsbehörde und steht nicht in deren Ermessen (Schragel, PVG, ... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1PVGO §14PVGO §15PVGO §16 Schlagworte Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung von PVO von Amts wegen; Protokollführung durch PVO; Inhalte von Protokollen nach PVGO
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurden keine den Vorgaben der §§ 14 bis 16 PVGO entsprechenden Protokolle angefertigt. In den vorgelegten Protokollen wurden zum Teil wesentliche in § 15 Abs. 1 PVGO vorgesehene Punkte nicht aufgenommen, wie etwa die Tage... mehr lesen...
A 6-PVAB/18-17 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des Mag. A, die Geschäftsführung des Dienststellenausschusses bei der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt XY (DA) im Zusammenhang mit seiner Streichung als Koordinator für bestimmte Fächer auf... mehr lesen...
Norm: PVG §2 Abs1PVG §2 Abs2PVG §41 Abs1PVG §41 Abs2AVG §7 Abs1 Z1 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB; Befangenheit; Verhinderung
Rechtssatz: Die PVAB ist nach § 41 Abs. 1 und 2 PVG zur Aufsicht über die PVO berufen. Allfällige Gesetzesverletzungen durch einzelne Personalvertreter/innen unterliegen daher nur dann der Aufsicht der PVAB, wenn sie dem PVO als Kollegialorgan zuzurechnen sind. Dies wäre im Fall eines DA-Mitglieds, das in gesetzw... mehr lesen...
A 9-PVAB/18 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des A, BEd, die Geschäftsführung des Dienststellenausschusses bei der *** (DA), vertreten nur mehr durch das DA-Mitglied B, auf ihre Gesetzmäßigkeit zu prüfen, entschieden: Der Antrag wird gemäß § 41 Abs. 1 PVG ... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Antragsberechtigung von Bediensteten; Verletzung von Rechten der Bediensteten; „Beschwer“ noch im Zeitpunkt der Entscheidung der PVAB erforderlich
Rechtssatz: § 41 Abs. 1 PVG gibt Personen, die eine Verletzung ihrer Rechte durch ein PVO behaupten, ein Antragsrecht an die PVAB. Es muss sich dabei um die Verletzung eigener Rechte der Antragsteller/innen handeln, wodurch die Antragslegitimation auf Personen eing... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Antragsberechtigung von Bediensteten; Verletzung von Rechten der Bediensteten; „Beschwer“ noch im Zeitpunkt der Entscheidung der PVAB erforderlich
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall legte das DA-Mitglied C, seine Funktion im DA mit Wirksamkeit vom 15. April 2018 zurück und verblieb B als einziges DA-Mitglied im DA. Nach § 23 Abs. 4 PVG hätte B die Beendigung der Funktionsperiode des DA iSd § 23 Abs. 2 lit d PVG ... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB für das Verhalten einzelner PV; Zurechenbarkeit der Handlungen und Unterlassungen einzelner PV dem PVO als Kollegialorgan
Rechtssatz: Die PVAB ist gemäß § 41 Abs. 1 PVG zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung von PVO berufen und nicht zur Beurteilung des Verhaltens einzelner Personalvertreter/innen, es sei denn, deren Verhalten ist dem PVO zuzurechnen. Das PVG und die PVGO ü... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Zurechenbarkeit der Handlungen und Unterlassungen einzelner PV dem PVO als Kollegialorgan
Rechtssatz: Ob die Handlung einzelner Personalvertreter/innen dem PVO, dem sie angehören, zuzurechnen ist, ist im Einzelfall anhand der jeweiligen Handlung oder Unterlassung zu beurteilen und dahingehend zu prüfen, ob es sich um eine Tätigkeit handelt, die in Wahrheit eine Tätigkeit für das PVO darstellt, dem das Mitglied... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB für das Verhalten einzelner PV; Zurechenbarkeit der Handlungen und Unterlassungen einzelner PV dem PVO als Kollegialorgan; Zurechenbarkeit von gesetzlich vorgesehenen Handlungen einzelner PV; keine Zurechenbarkeit bei spontanen Handlungen einzelner PV
Rechtssatz: Wie bereits ausgeführt, unterliegen Aussagen einzelner Personalvertreter nur dann der Aufsicht durch die PVAB, wenn sie dem PV... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB für das Verhalten einzelner PV; Zurechenbarkeit der Handlungen und Unterlassungen einzelner PV dem PVO als Kollegialorgan; Zurechenbarkeit von gesetzlich vorgesehenen Handlungen einzelner PV; keine Zurechenbarkeit bei spontanen Handlungen einzelner PV
Rechtssatz: Die im Antragsvorbringen geltend gemachten herabwürdigenden Aussagen der DA-Mitglieder B und C am Rande des Außenstellenbesuch... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB für das Verhalten einzelner PV; Zurechenbarkeit der Handlungen und Unterlassungen einzelner PV dem PVO als Kollegialorgan; Zurechenbarkeit von gesetzlich vorgesehenen Handlungen einzelner PV; keine Zurechenbarkeit bei spontanen Handlungen einzelner PV
Rechtssatz: Zusammenfassend wird festgestellt, dass somit auch allfällige den Antragsteller herabwürdigende Äußerungen einzelner DA-Mitgli... mehr lesen...