RS Pvak 2019/4/23 A4-PVAB/19-19

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Veröffentlicht am 23.04.2019
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Norm

PVG §41 Abs1
PVGO §29 Abs3

Schlagworte

Zuständigkeit der PVAB; Prüfung von Amts wegen; Unzulässigkeit der Genehmigung des Protokolls der DV durch den DA

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung der PVAK, an der auch die PVAB unverändert festhält, kommt eine Genehmigung des Protokolls einer DV durch den DA nicht in Frage, weil in diesem Fall ein Personalvertretungsorgan (PVO) das Protokoll eines anderen PVO genehmigen würde (PVAK 30.5.1995, A 10-PVAK/95). Die Genehmigung des Protokolls der DV vom 9. November 2018 durch den DA erfolgte somit in gesetzwidriger Geschäftsführung, weshalb dieser Beschluss des DA wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufzuheben war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:A4.PVAB.19.19

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2019
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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