RS Pvak 2019/7/15 A18-PVAB/19

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Veröffentlicht am 15.07.2019
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Norm

PVG §22 Abs4
PVG §41 Abs1

Schlagworte

Zuständigkeit der PVAB zur inhaltlichen Überprüfung der Entscheidungen von PVO nur bei Willkür

Rechtssatz

Wie das BVwG in seinem Erkenntnis vom 17. Dezember 2018, GZ W257 2203456-1/9E, in diesem Zusammenhang rechtskräftig ausgeführt hat, besteht bei nachprüfenden Kontrollen der Entscheidungen von DA keine Zuständigkeit, diese inhaltlich zu überprüfen, sofern keine Willkür zu erkennen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:A18.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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