Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Zuständigkeit der PVAB zur inhaltlichen Überprüfung der Entscheidungen von PVO nur bei WillkürRechtssatz
Wie das BVwG in seinem Erkenntnis vom 17. Dezember 2018, GZ W257 2203456-1/9E, in diesem Zusammenhang rechtskräftig ausgeführt hat, besteht bei nachprüfenden Kontrollen der Entscheidungen von DA keine Zuständigkeit, diese inhaltlich zu überprüfen, sofern keine Willkür zu erkennen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A18.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
10.02.2020