Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Antragsberechtigung von PV; Beschlüsse; namentliche etc. Dokumentation des Abstimmungsverhaltens im Sitzungsprotokoll; Sitzungsprotokolle; Erkennbarkeit von Mitgliedern mit Gegenstimmen; Wahrung der Antragslegitimation von PV im StreitfallRechtssatz
Diesen Anforderungen hat der ZA in seinen Sitzungsprotokollen Rechnung zu tragen, um jenen seiner Mitglieder, die sich gegen die Beschlussfassung über bestimmte Anträge aussprechen, im Streitfall die Antragslegitimation an die PVAB zu wahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A30.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020