RS Pvak 2019/10/21 A30-PVAB/19

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Veröffentlicht am 21.10.2019
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Norm

PVG §22 Abs4
PVG §41 Abs1
PVGO §15 Abs1

Schlagworte

Antragsberechtigung von PV; Beschlüsse; namentliche etc. Dokumentation des Abstimmungsverhaltens im Sitzungsprotokoll; Sitzungsprotokolle; Erkennbarkeit von Mitgliedern mit Gegenstimmen; Wahrung der Antragslegitimation von PV im Streitfall

Rechtssatz

Diesen Anforderungen hat der ZA in seinen Sitzungsprotokollen Rechnung zu tragen, um jenen seiner Mitglieder, die sich gegen die Beschlussfassung über bestimmte Anträge aussprechen, im Streitfall die Antragslegitimation an die PVAB zu wahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:A30.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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