Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Antragslegitimation von Bediensteten an die PVAB
Rechtssatz: § 41 Abs. 1 PVG normiert, dass die Aufsicht über die Personalvertretungsorgane (PVO) u.a. auf Antrag einer Person, die die Verletzung ihrer Rechte durch gesetzwidrige Geschäftsführung behauptet, wahrzunehmen ist. In ihren/seinen aus dem PVG resultierenden Rechten verletzt kann in erster Linie jede/r Bedienstete sein, deren/dessen berufliche, wirtsch... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung von PVO durch die PVAB; Zurechnung des für das PVO gesetzte Verhalten des Vorsitzenden dem Kollegialorgan PVO
Rechtssatz: Die PVAB ist gemäß § 41 Abs. 1 und 2 PVG zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung von PVO berufen und nicht zur Beurteilung des Verhaltens einzelner Personalvertreter/innen, es sei denn, deren Verhalten ist dem PVO zuzurechnen. ... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Keine Zuständigkeit der PVAB zum Ersatz von Beschlüssen von PVO oder zur Erteilung von Aufträgen (Weisungen) an PVO
Rechtssatz: Als Eingriff in die laufende Geschäftsführung von Organen der PV sieht § 41 Abs. 2 PVG lediglich die Aufhebung von Beschlüssen vor. Die PVAB ist daher nicht befugt, an die Stelle eines gesetzwidrigen Beschlusses den gesetzmäßigen zu setzen oder einem PVO eine Weisung zu erteilen; dies... mehr lesen...
A 25-PVAB/16 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Dr. Wolfgang SETZER als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag von FInsp A und OStv B, die gesetzmäßige Zusammensetzung des Dienststellenausschusses beim *** (DA), dem die Antragsteller als Mitglieder angehören, zu überprüfen und die allenfalls daraus resultierenden Recht... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Antragslegitimation PV an PVAB
Rechtssatz: In ihren Rechten verletzt – und damit antragsberechtigt iSd § 41 Abs. 1 PVG - können auch Personalvertreter/innen durch die Geschäftsführung des Ausschusses, dem sie angehören, sein. Die Verletzung kann durch einen Beschluss des Ausschusses oder eine sonstige Geschäftsführungstätigkeit bzw. deren Unterlassung erfolgt sein. Die einzelnen Personalvertreter/innen haben n... mehr lesen...
A 23-PVAB/16 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag der Mitglieder des Dienststellenausschusses bei der HTL *** (DA) Prof. A und Prof. B., zu prüfen, ob die Nichteinberufung einer DA-Sitzung durch den DA-Vorsitzenden C binnen zwei Wochen ab dem Verlangen der Ant... mehr lesen...
Norm: PVG §26 Abs1PVG §26 Abs2PVG §26 Abs4PVG §41 Abs1 Schlagworte Verletzung der Verschwiegenheitspflicht; keine Zuständigkeit der PVAB
Rechtssatz: Nach § 26 Abs. 4 PVG obliegt es dem zuständigen Zentralwahlausschuss, Personalvertreter/innen, die die ihnen obliegende gesetzliche Verschwiegenheitspflicht verletzen, ihr Mandat in einem Verwaltungsverfahren iSd AVG abzuerkennen. Im Fall geltend gemachter möglicher Verletzung der Verschwiegenh... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Antragslegitimation DL an PVAB
Rechtssatz: Nach § 41 Abs. 1 PVG hat die Aufsicht über die Personalvertretungsorgane (PVO) u.a. auf Antrag einer Person, die die gesetzwidrige Verletzung ihrer Rechte durch gesetzwidrige Geschäftsführung eines PVO behauptet, zu erfolgen. Der Antragsteller ist Kommandant des Kdo*** und DL der Dienststelle, für die der DA errichtet wurde, gegen den sich sein Antrag richtet. Nach st... mehr lesen...
A 21-PVAB/16 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des GrInsp A, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. B, die Geschäftsführung des Fachausschusses für die Bediensteten der Landespolizeidirektion für *** (FA) im Zusammenhang mit der Weiterleitung eines Antrags des F... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB für PVO
Rechtssatz: Die Personalvertretungsaufsicht ist gemäß § 41 Abs. 1 und 2 PVG zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung von PVO berufen und nicht zur Beurteilung des Verhaltens einzelner Personalvertreter/innen, es sei denn, deren Verhalten ist dem PVO zuzurechnen. Das PVG und die PVGO übertragen verschiedene Tätigkeiten der Personalvertretung (PV) einzelnen Mitgliedern ... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Antragslegitimation von Bediensteten an die PVAB
Rechtssatz: Antragsberechtigt an die PVAB iSd § 41 Abs. 1 zweiter Satz PVG sind nach ständiger Rechtsprechung der Personalvertretungsaufsicht auch Mitglieder eines Personalvertretungsorgans (PVO). Die einzelnen Personalvertreter/innen haben nämlich Anspruch darauf, dass auch die interne Geschäftsführung des PVO, dem sie angehören, so geschieht, dass ihre aus dem... mehr lesen...