A 23-PVAB/16 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag der Mitglieder des Dienststellenausschusses bei der HTL *** (DA) Prof. A und Prof. B., zu prüfen, ob die Nichteinberufung einer DA-Sitzung durch den DA-Vorsitzenden C binnen zwei Wochen ab dem Verlangen der Ant... mehr lesen...
Norm: PVG §26 Abs1PVG §26 Abs2PVG §26 Abs4PVG §41 Abs1 Schlagworte Verletzung der Verschwiegenheitspflicht; keine Zuständigkeit der PVAB
Rechtssatz: Nach § 26 Abs. 4 PVG obliegt es dem zuständigen Zentralwahlausschuss, Personalvertreter/innen, die die ihnen obliegende gesetzliche Verschwiegenheitspflicht verletzen, ihr Mandat in einem Verwaltungsverfahren iSd AVG abzuerkennen. Im Fall geltend gemachter möglicher Verletzung der Verschwiegenh... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Antragslegitimation DL an PVAB
Rechtssatz: Nach § 41 Abs. 1 PVG hat die Aufsicht über die Personalvertretungsorgane (PVO) u.a. auf Antrag einer Person, die die gesetzwidrige Verletzung ihrer Rechte durch gesetzwidrige Geschäftsführung eines PVO behauptet, zu erfolgen. Der Antragsteller ist Kommandant des Kdo*** und DL der Dienststelle, für die der DA errichtet wurde, gegen den sich sein Antrag richtet. Nach st... mehr lesen...
A 21-PVAB/16 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des GrInsp A, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. B, die Geschäftsführung des Fachausschusses für die Bediensteten der Landespolizeidirektion für *** (FA) im Zusammenhang mit der Weiterleitung eines Antrags des F... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB für PVO
Rechtssatz: Die Personalvertretungsaufsicht ist gemäß § 41 Abs. 1 und 2 PVG zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung von PVO berufen und nicht zur Beurteilung des Verhaltens einzelner Personalvertreter/innen, es sei denn, deren Verhalten ist dem PVO zuzurechnen. Das PVG und die PVGO übertragen verschiedene Tätigkeiten der Personalvertretung (PV) einzelnen Mitgliedern ... mehr lesen...
Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Antragslegitimation von Bediensteten an die PVAB
Rechtssatz: Antragsberechtigt an die PVAB iSd § 41 Abs. 1 zweiter Satz PVG sind nach ständiger Rechtsprechung der Personalvertretungsaufsicht auch Mitglieder eines Personalvertretungsorgans (PVO). Die einzelnen Personalvertreter/innen haben nämlich Anspruch darauf, dass auch die interne Geschäftsführung des PVO, dem sie angehören, so geschieht, dass ihre aus dem... mehr lesen...