RS Pvak 2019/9/9 A26-PVAB/19

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Veröffentlicht am 09.09.2019
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Norm

PVG §41 Abs1

Schlagworte

Antragsberechtigung von Bediensteten; Verletzung von Rechten der Bediensteten

Rechtssatz

Der Antragsteller ist Bediensteter der JA im Zuständigkeitsbereich des DA und fühlt sich durch die Bevorzugung eines anderen Bewerbers für den Arbeitsplatz „Sachbearbeiter(in) XY“ durch den DA in seinen durch das PVG gewährleisteten Rechten verletzt. Seine Antragslegitimation ist gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:A26.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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