Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Antragsberechtigung von Bediensteten; Verletzung von Rechten der BedienstetenRechtssatz
Der Antragsteller ist Bediensteter der JA im Zuständigkeitsbereich des DA und fühlt sich durch die Bevorzugung eines anderen Bewerbers für den Arbeitsplatz „Sachbearbeiter(in) XY“ durch den DA in seinen durch das PVG gewährleisteten Rechten verletzt. Seine Antragslegitimation ist gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A26.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020