Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Antragsberechtigung von Bediensteten an PVABRechtssatz
Die Antragstellerin ist Bedienstete im Zuständigkeitsbereich von DA und ZA und fühlt sich durch die Entscheidung des DA, sich für einen Mitbewerber auszusprechen, bzw. in weiterer Folge durch die Bestätigung dieser Entscheidung durch den ZA in ihren nach PVG gewährleisteten Rechten verletzt. Ihre Antragslegitimation ist gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A10.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
10.02.2020