RS Pvak 2019/5/6 A10-PVAB/19

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Veröffentlicht am 06.05.2019
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Norm

PVG §41 Abs1

Schlagworte

Antragsberechtigung von Bediensteten an PVAB

Rechtssatz

Die Antragstellerin ist Bedienstete im Zuständigkeitsbereich von DA und ZA und fühlt sich durch die Entscheidung des DA, sich für einen Mitbewerber auszusprechen, bzw. in weiterer Folge durch die Bestätigung dieser Entscheidung durch den ZA in ihren nach PVG gewährleisteten Rechten verletzt. Ihre Antragslegitimation ist gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:A10.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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