RS Pvak 2019/9/9 A26-PVAB/19

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Veröffentlicht am 09.09.2019
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
PVG §22 Abs4
PVG §41 Abs1

Schlagworte

Grundsätze der Interessenvertretung; weiter Ermessensspielraum der PV; Auseinandersetzung mit der Problematik des Falles; inhaltliche Überprüfung von Entscheidungen von PVO nur bei Willkür

Rechtssatz

Wie das BVwG in seinem Erkenntnis vom 17. Dezember 2018, GZ W257 2203456-1/9E, in diesem Zusammenhang rechtskräftig ausgeführt hat, besteht bei nachprüfenden Kontrollen der Entscheidungen von PVO keine Zuständigkeit, diese inhaltlich zu überprüfen, sofern keine Willkür zu erkennen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:A26.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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