Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde die dem Beschwerdeführer für 10 Faustfeuerwaffen ausgestellte Waffenbesitzkarte gemäß § 8 Abs. 1 und 2 iVm § 25 Abs. 1 bis 5 des Waffengesetzes 1996, BGBl. Nr. 12/1997 (im Folgenden: WaffG), entzogen. Die belangte Behörde verwies dazu begründend einerseits auf die Ausführungen des erstinstanzlichen Bescheides, die sie "vollinhaltlich bestätigt". Demnach lasse sich aus den "Vorfällen um den Suchtgiftmissbrauch u... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, für den im Jahre 1968 erstmals eine Waffenbesitzkarte ausgestellt wurde, war zuletzt im Besitz einer 1993 ausgestellten Duplikat-Waffenbesitzkarte für sieben Stück Faustfeuerwaffen. Eine (der Sache nach auf § 58 Abs. 4 WaffG bezugnehmende) Aufforderung, eine Rechtfertigung für den weiteren Besitz seiner genehmigungspflichtigen Waffen abzugeben, beantwortete er mit einem Schreiben vom 16. September 1998 dahingehend, dass sich an seinem Besitz von Faustfeuerwa... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0158 E 17. Juni 1999 RS 1 Stammrechtssatz Bei Auslegung des Begriffes der sorgfältigen Verwahrung im Sinne des § 8 Abs 1 Z 2 WaffG 1996 ist angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses nach Sinn und Zweck der Regelung des Waffengesetzes ein... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch dann, wenn ein nur ein Mal gesetztes Verhalten den Umständen nach auf den Wegfall der waffenrechtlichen Verlässlichkeit schließen lässt, ist mit der Entziehung der waffenrechtlichen Urkunde vorzugehen. Im RIS seit 29.11.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §66 Abs4;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §25 Abs4;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, dass durch die Anführung des § 8 Abs. 1 WaffG 1996 im
Spruch: des angefochtenen Bescheides die belangte Behörde die "Sache" des Berufungsverfahrens überschritten habe. "Sache" des Berufungsverfahrens war trotz des Umstandes, das... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §4 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die Erklärungen des Beschwerdeführers für den Verlust einer Faustfeuerwaffe nicht dem vom Verwaltungsgerichtshof in dem (zur vergleichbaren Rechtslage nach dem WaffG 1986 ergangenen) E vom 18.3.1993, 92/01/0234, VwSlg 13795 A/1993, beim Verlust e... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Ein "äußerst unhygienischer Zustand" des Wohnhauses vermag die waffenrechtliche Verlässlichkeit nicht auszuschließen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001200200.X01 Im RIS seit 29.11.2001 mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §4 Abs3;
Rechtssatz: Zur ordnungsgemäßen Verwahrung (im Besonderen:) von Faustfeuerwaffen gehört auch das Wissen um den aktuellen Besitzstand und den Aufbewahrungsort der Waffen. Unter diesem Gesichtspunkt ist angesichts der Passivität des Beschwerdeführers nach der Genesung von seinem Unfa... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0402 E 27. September 2001 RS 3 Stammrechtssatz Auch dann, wenn ein nur ein Mal gesetztes Verhalten den Umständen nach auf den Wegfall der waffenrechtlichen Verlässlichkeit schließen lässt, ist mit der Entziehung der waffenrechtlichen Urkunde vorzugehen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 6 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (im Folgenden: WaffG), der von der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung mit der Nr. 032638 ausgestellte Waffenpass entzogen. Begründend führte die belangte Behörde aus, es stehe fest, dass auf Grund einer behördlichen Anordnung gemäß § 25 WaffG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der 2. Waffengesetz-Durchführungsveror... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs6 Z1;WaffG 1996 §8 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Ist die Feststellung des für die Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes aus Gründen des von der Überprüfung Betroffenen nicht möglich, so folgt aus § 8 Abs. 6 erster Satz WaffG 1996 die unwiderlegliche Rechtsvermutung der waffenrechtlichen Unverlässlichkeit. Im Anschluss an diese - allge... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §4 Abs4;
Rechtssatz: § 4 Abs. 4 der 2. WaffV 1998 normiert hinsichtlich der Vornahme der Überprüfung der Verwahrung der Waffe, dass diese ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen ist. Einer Missachtung dieser Vorschrift kommt bei der Anwendung des... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Schwechat vom 19. April 2000 wurde die Waffenbesitzkarte der Beschwerdeführerin gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Z 3 des Waffengesetzes 1996 (im Folgenden kurz: WaffG) entzogen. Die Behörde erster Instanz begründete dies damit, dass der Beschwerdeführerin die waffengesetzlich geforderte Verlässlichkeit fehle, da sie durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage sei, mit Waffen sachgemäß umzugehen. Vom Bundessozialamt sei eine ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs5;WaffG 1996 §8 Abs6;
Rechtssatz: § 8 Abs 1 WaffG 1996 definiert in Form einer Generalklausel die waffenrechtliche Verlässlichkeit im Sinne einer Prognosebeurteilung, wohingegen bei den Verlässlichkeitsausschlussgründen des § 8 Abs 2, 3, 5 und 6 WaffG 1996 aus bestimmten Ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §66 Abs4;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs2 Z3;WaffG 1996 §8 Abs6;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat ihre Entscheidung über den Entzug der Waffenbesitzkarte der Beschwerdeführerin nicht nur auf jenen von der Behörde erster Instanz herangezogenen Verlässlichkeitsausschlussgrund des § 8 Abs 2 Z 3 WaffG 1996, sondern zusätzlich auf §... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffG 1996 §8 Abs7;WaffV 01te 1997 §1;WaffV 01te 1997 §3 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Epilepsie handelt es sich um eine Erkrankung (vgl. dazu Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 257. Auflage, S. 418 ff.), die zwar Anlass zu einer Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit unter medizinischen Gesichtspunkt... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffG 1996 §8 Abs7;WaffV 01te 1997 §1;
Rechtssatz: Im hg. Erkenntnis vom 30. September 1998, Zl. 98/20/0269, wurde in Bezug auf das Eintreten der gesetzlichen Vermutung des § 8 Abs 6 WaffG 1996 zwischen dem ersten und dem zweiten Anwendungsfall des § 25 Abs 2 zweiter Satz WaffG 1996 unterschieden. Der zweite ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §52;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs6;
Rechtssatz: Die belangte Behörde war im vorliegenden Fall nicht berechtigt, die Beschwerdeführerin auf Grund ihrer Epilepsie mit der Beibringung eines psychologischen Gutachtens im Sinne des § 8 Abs 7 WaffG 1996 zu beauftragen und durfte ihr daher aus der... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 20. Juni 2000, mit dem der dem Beschwerdeführer am 27. Februar 1980 ausgestellte Waffenpass Nr. 094687 gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), entzogen worden war, keine Folge gegeben. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. April 1999 entzog die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), die für ihn am 6. Oktober 1983 ausgestellte Waffenbesitzkarte, weil er seine genehmigungspflichtige Schusswaffe (eine Faustfeuerwaffe der Marke Glock, Kal. 9 mm) in keinem einbruchshemmenden Behältnis (sondern in der Bettzeuglade im Schlafzimmer) aufbewahrt habe, sodass auch Unbefugte dazu Zugr... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Lagen die Voraussetzungen für die Entziehung einer waffenrechtlichen Urkunde bereits vor, so wurde in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes immer ein längerwährendes Wohlverhalten verlangt, um das Vertrauen in die Verlässlichkeit (wieder) zu erlangen (vgl. Erkenntnis vom 22. April 19... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH kommt es nicht darauf an, ob die Waffe gemeinsam mit der Munition verwahrt wurde. Der ungehinderte Zugriff zu den Waffen ermöglicht es dritten Personen, diese an sich zu nehmen und durch Laden bzw. Ergänzung fehlender Teile verwendungsfähig zu machen ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: In Bezug auf Personen im privaten Nahebereich kommt die Anwendung überspitzter Maßstäbe für die erforderliche Sicherung der Waffe gegenüber einem möglichen Zugriff nicht in Betracht. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwahrung besteht aber auch gegenüber solchen Personen, wobei darauf abzustellen ist, ob diese Per... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffG 1996 §8 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Gerade in Fällen nicht sorgfältiger Verwahrung von Waffen wurde in der Rechtsprechung die Schlussfolgerung, der Inhaber einer waffenrechtlichen Urkunde könnte die Waffe auch in Zukunft nicht sorgfältig verwahren, regelmäßig für gerechtfertigt angeseh... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes treten eine bisherige Unbescholtenheit und der Umstand, dass der Behörde bisher kein waffenrechtliches Zuwiderhandeln bekannt wurde, bei der Beurteilung eines danach gesetzten Fehlverhaltens (nachlässige Verwahrung der Faustfeuerwaffe)... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung der Waffen besteht auch gegenüber dem im gleichen Haushalt lebenden Ehegatten (und/oder volljährigen Sohn). Allerdings kommt in Bezug auf Personen im privaten Nahebereich die Anwendung überspitzter Maßstäbe für die erforderlich... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. Jänner 2000 entzog die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 3 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, (WaffG) den für ihn am 17. Juli 1975 für zwei Faustfeuerwaffen ausgestellten Waffenpass, weil er nicht mehr die im § 8 Abs. 1 WaffG geforderte Verlässlichkeit besitze. Er habe eine genehmigungspflichtige Schusswaffe (eine Faustfeuerwaffe der Marke Arminius, HW 3, Kaliber 22 Magnum, Waffennummer 883696), die in der Zeit vom 26. Feb... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1 impl;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2 impl;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/20/0391 E 21. September 2000 RS 1 Stammrechtssatz Mit der Entziehung der waffenrechtlichen Urkunde ist auch dann vorzugehen, wenn im Einzelfall auch ein nur einmal gesetztes Verhalten den Umständen nach eine Annahme im Sinn des § 8 Abs 1 Waf... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die von der Entziehung des Waffenpasses betroffene Person macht geltend, sie habe, nachdem das Jagdhaus abgebrannt war, die Waffe in einem mit einem Vorhängeschloss versperrten Rucksack deponiert, diesen in ihr Jagdfahrzeug, welches gleichfalls versperrt gewesen sei, gestellt und das Fahrzeug ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Rechtsmeinung der belangten Behörde, dass es jedenfalls einen unvorsichtigen Umgang mit einer Waffe (im Sinne des § 8 Abs. 1 Z. 2 erste Alternative WaffG 1996) darstellt, wenn jemand in der irrtümlichen Meinung, die Waffe sei nicht geladen, (in einem geschlossenen Raum) derart Zielübungen ... mehr lesen...