Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ob die im Einzelfall gewählte Verwahrungsart als sorgfältig bezeichnet werden kann, hängt von objektiven Momenten ab (hg. Erkenntnis vom 8. Juni 2000, Zl. 2000/20/0155). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt das Zurücklassen einer Faustfeuerwaffe selbst in einem ver... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ausgehend davon, dass das Versperren der Garage und des Fahrzeuges keine tauglichen Sicherungen vor einem unbefugten Zugriff darstellten, reicht die Verwahrung einer Waffe in einem durch ein Vorhängeschloss versperrten Rucksack nicht aus (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 30. Mai 1990, Zl. 90/01/0... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit den §§ 8 Abs. 1 Z 2 und 25 Abs. 2 und 3 des Waffengesetzes 1996 (im Folgenden: WaffG) ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der dem Beschwerdeführer am 19. Juni 1972 von der Bundespolizeidirektion Wien ausgestellte Waffenpass 044299 entzogen. Die belangte Behörde begründete dies im Wesentlichen damit, dass es am 30. Juli 1997 zu einer familiären Auseinandersetzung zwischen dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
Mit zwei Bescheiden jeweils vom 6. Oktober 1997 entzog die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 25 Abs. 3 und 8 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, (WaffG) einen für diesen am 3. April 1969 ausgestellten Waffenpass bzw. eine am 5. Juni 1997 ausgestellte Waffenbesitzkarte. Zur Begründung: führte sie jeweils aus, die Verlässlichkeit des Beschwerdeführers sei deshalb nicht mehr gegeben, weil sich dieser am 6. Mai 1997 beim Reinigen seiner Waffe se... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Von einem Inhaber waffenrechtlicher Urkunden muss erwartet werden, dass er stets - ohne durch Unfälle erst dazu veranlasst zu werden - vorsichtig mit Waffen umgeht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998200391.X03 Im RIS seit 25.04.2001 mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1 impl;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2 impl;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Entziehung der waffenrechtlichen Urkunde ist auch dann vorzugehen, wenn im Einzelfall auch ein nur einmal gesetztes Verhalten den Umständen nach eine Annahme im Sinn des § 8 Abs 1 WaffG rechtfertigt (Hinweis E 17.9.1986, 85/01/0085, und E 20.5.1992, 92/01/0... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1 impl;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2 impl;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Eine Waffenreinigung ohne vorherige Sichtkontrolle des Patronenlagers stellt jedenfalls eine unvorsichtige Vorgangsweise dar. Geht man nun davon aus, dass angesichts der technischen Gegebenheiten der gegenständlichen Waffe (Magazinsicherung und gegenüber anderen Wa... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0158 E 17. Juni 1999 RS 3
(dritter Satz) Stammrechtssatz Die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung der Waffe besteht auch gegenüber dem Ehegatten und einer im gemeinsamen Haushalt lebenden (hier volljährigen) Tochter. Allerdings kann gerade in B... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 6. Oktober 1999, mit dem dem Beschwerdeführer der ihm am 13. Februar 1995 ausgestellte Waffenpass 138191 entzogen worden war, keine Folge gegeben. Die belangte Behörde stützte die Entziehung des Waffenpasses auf die (unstrittige... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwahrung besteht auch gegenüber Personen im privaten Nahebereich, wobei darauf abzustellen ist, ob diese Personen zur Waffe jederzeit und ohne Notwendigkeit der Überwindung eines Hindernisses Zugang haben (Hinweis E 17.6.1999, 99/20/0158). Diese Grundsätze gel... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0158 E 17. Juni 1999 RS 1 Stammrechtssatz Bei Auslegung des Begriffes der sorgfältigen Verwahrung im Sinne des § 8 Abs 1 Z 2 WaffG 1996 ist angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses nach Sinn und Zweck der Regelung de... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Gebrauch von dem Zugriff zugänglichen Waffen durch Unbefugte wird nicht dadurch verhindert, dass die Waffen ungeladen oder durch Entfernen etwa des Magazins nicht gebrauchsfähig sind. Denn der ungehinderte Zugriff zu den Waffen ermöglicht es dritten Personen, diese an sich zu nehmen und du... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 8 Abs. 6 Z 1 und § 25 Abs. 3 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (im Folgenden: WaffG) ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die dem Beschwerdeführer am 17. September 1973 von der Bundespolizeidirektion Innsbruck ausgestellte Waffenbesitzkarte Nr. 032228 entzogen. Die belangte Behörde begründete dies damit, dass sich der Beschwerdeführer anlässlich einer behördlichen Überprüfung am ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §58 Abs4;WaffG 1996 §8 Abs6 Z1;WaffV 02te 1998 §4 Abs4;
Rechtssatz: Das zusätzliche Begründungselement des Berufungsbescheides, wonach eine Waffenbesitzkarte, für deren weiteren Besitz keine Rechtfertigung vorgebracht wurde, gemäß § 58 Abs 4 WaffG 1996 zu entziehen sei, gehört nach dem... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. §§ 8 Abs. 1 Z 2 und 25 Abs. 3 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (im Folgenden: WaffG) ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die dem Beschwerdeführer am 20. Dezember 1983 von der Bundespolizeidirektion Wien ausgestellte Waffenbesitzkarte 140309 entzogen. Die belangte Behörde begründete dies damit, dass anlässlich einer behördlichen Überprüfung am 15. November 1998 eine nicht hinreichende Verwah... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Steyr vom 21. Oktober 1998, mit dem dem Antrag des Beschwerdeführers vom 30. Juni 1998 auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nicht stattgegeben worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG iVm § 21 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 Z 1 des Waffengesetzes 1996 (im Folgenden: WaffG) keine Folge gegeben. Die belangte Behörde stellte fest, dem Beschwerdeführer sei bereits im Jahr 1994 rec... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs6;
Rechtssatz: Dem Umstand, dass dem Betroffenen schon einmal eine ihm ausgestellte waffenrechtliche Urkunde wegen nicht mehr gegebener Verlässlichkeit iSd § 8 WaffG 1996 entzogen worden war, der erst einige Jahre zurückliegt, kommt maßgebliche Bedeutung zu. Im Hinblick auf die bereits seinerz... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs2;
Rechtssatz: Bei Vorhandensein einer den üblichen technischen Sicherheitsvorkehrungen entsprechenden Absperrung eines Wohnhauses (bzw einer Wohnung) zur Sicherung der Waffe vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, also unabhängig von den Erfordernissen des § 3 Abs 2 Z 3 und 4 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. §§ 8 Abs. 1 Z 2 und 25 Abs. 2 und 3 des Waffengesetzes 1996 (im Folgenden: WaffG) ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der dem Beschwerdeführer am 30. Jänner 1969 von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten ausgestellte Waffenpass 037458 entzogen. Die belangte Behörde begründete dies damit, dass "anlässlich der Verlässlichkeitsüberprüfung am 10. April 1998 festgestellt werden musste, dass Sie (gemeint: der Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §58 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3;
Rechtssatz: Es entspricht der Lebenserfahrung, dass auch ein Alleinbewohner eines Hauses oder einer Wohnung, von dem glaubhaft ist, dass er bei sich zu Hause niemanden empfängt, mitunter Zutritt zu seinen Räumlichkeiten gewähren muss oder - im Fall... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3;
Rechtssatz: Das Absperren des Wohnhauses allein ist für eine sorgfältige Aufbewahrung einer Schusswaffe nicht ausreichend, denn die Waffe darf auch für jemanden, der sich überraschend Zutritt zu einem versperrten Wohnhaus verschafft hat, nicht ohne Überwindung eines weiteren Hindernisse... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0158 E 17. Juni 1999 RS 1 Stammrechtssatz Bei Auslegung des Begriffes der sorgfältigen Verwahrung im Sinne des § 8 Abs 1 Z 2 WaffG 1996 ist angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses nach Sinn und Zw... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Sicherung einer Waffe gegenüber Personen im privaten Nahebereich des Berechtigten wird in der Regel darauf abgestellt, ob diese Personen zur Waffe jederzeit und ohne Notwendigkeit der Überwindung eines Hindernisses Zugang gehabt haben (Hinweis E 9.10.1997, 9... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3;
Rechtssatz: § 3 Abs 2 der Zweiten WaffV unterscheidet zwischen dem Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen und Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern bzw Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender. Je nach dem vorzubeugenden Risiko ist somit die zumutba... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §58 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3;
Rechtssatz: Weder aus § 3 Abs 2 Z 2 der Zweiten WaffV noch aus der bisherigen Judikatur des VwGH zu § 8 Abs 1 Z 2 WaffG 1996 geht hervor, dass es trotz einer den üblichen technischen Sicherheitsvorkehrungen entsprechenden Absperrung eines Wohnhause... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 8. Juni 1998, mit dem dem Beschwerdeführer die ihm am 12. Februar 1979 ausgestellte Waffenbesitzkarte 103602 entzogen worden war, keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG iVm §§ 8 Abs. 1 Z 2 und 25 Abs. 2 und 3 des Waffengesetzes 19... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs2;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen bedarf es einer entsprechenden Einbruchsicherheit oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit, wo die Waffe aufbewahrt wird. Die Verwahrung eine... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs2;
Rechtssatz: Die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung der Waffe besteht auch gegenüber dem Ehegatten und einer im gemeinsamen Haushalt lebenden (hier volljährigen) Tochter. Allerdings kann gerade in Bezug auf Personen im privaten Nahebereich die Anwendung überspitzter Maßstäbe für di... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei Auslegung des Begriffes der sorgfältigen Verwahrung im Sinne des § 8 Abs 1 Z 2 WaffG 1996 ist angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses nach Sinn und Zweck der Regelung des Waffengesetzes ein strenger Maßstab anzulegen. Ob die im Einzelfall... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 12. März 1996, mit dem dem Antrag des Beschwerdeführers vom 13. Juni 1995 auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für zwei Faustfeuerwaffen und eine Flinte mit Vorderschaftsrepetiersystem (Pumpgun) nicht stattgegeben worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid mit der Maßgabe bestätigt, daß er sich auf § 21 Abs. 1... mehr lesen...