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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §25 Abs3;Rechtssatz
Ein "äußerst unhygienischer Zustand" des Wohnhauses vermag die waffenrechtliche Verlässlichkeit nicht auszuschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001200200.X01Im RIS seit
29.11.2001