RS Vwgh 2001/9/27 2001/20/0200

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.2001
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs3;
WaffG 1996 §8;

Rechtssatz

Ein "äußerst unhygienischer Zustand" des Wohnhauses vermag die waffenrechtliche Verlässlichkeit nicht auszuschließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001200200.X01

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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