Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §50 Abs1 Z1;WaffG 1996 §50 Abs1 Z2;WaffG 1996 §50 Abs1 Z4;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Eine allgemeine Aussage darüber, wie viel Zeit seit einer gerichtlichen Verurteilung (im Falle des Vorliegens einer solchen) verstrichen sein muss, um die waffenrechtliche Verlässlichkeit wieder zu erlangen, kann nicht gemacht werden (vgl dazu das ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0042 E 26. April 2005 RS 2(Hier: Dies gilt auch für den Fall des Diebstahls einer Waffe.) Stammrechtssatz Gerät eine Waffe in Verlust, so ist es Sache des Berechtigten, einen konkreten Sachverhalt über seine Art und Weise des Umgangs bzw der Verwahrung der Waffe und über den Vorgang, ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §50 Abs1 Z1;WaffG 1996 §50 Abs1 Z2;WaffG 1996 §50 Abs1 Z4;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf wurde für schuldig erkannt, Kriegsmaterial, verbotene Waffen und genehmigungspflichtige Schusswaffen, wenn auch nur fahrlässig, erworben und besessen und hiedurch das Vergehen nach § 50 Abs 1 Z 1, 2 und 4 WaffG 1996 begangen zu haben. Auch w... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3;
Rechtssatz: Der Ansicht, dass eine mangelhafte Verwahrung nur dann vorliege, wenn festgestellt werde, dass tatsächlich eine konkrete Person ungehinderten Zutritt zu Waffen habe, ist zu entgegnen, dass darauf abzustellen ist, ob die gewählte Verwahrung abstr... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs1;
Rechtssatz: Der aus dem Verlust der Waffe und dem Umstand, dass der Diebstahl in einer Situation erfolgte, die eine besondere Sorgfaltspflicht erfordert hätte (Bahnhof), gezogene Schluss, der Bf habe nicht mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt und es mangle ihm daher an der rechtlichen Verlässlichkeit,... mehr lesen...
Aus den Beschwerden und den ihnen angeschlossenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem erstangefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die ihm von der Bundespolizeidirektion Wien am 8. Juli 1998 ausgestellte Waffenbesitzkarte gemäß § 25 Abs 3 iVm § 8 Abs 1 des Waffengesetzes 1996 entzogen. Mit dem zweitangefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer der ihm von der Bundespolizeidirektion Wien am 24. Jänner 2000 ausgestellt... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/03/0008
Rechtssatz: Das Zurücklassen einer Faustfeuerwaffe in einem - wenn auch versperrten - Pkw ist keine sorgfältige Verwahrung iSd Waffengesetzes (vgl das hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 2000, Zl... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 25 Abs 3 iVm § 8 Abs 1 Z 1 und 2 WaffG die Waffenbesitzkarte entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe am 25. Juli 2001 mit seiner Faustfeuerwaffe vier Schüsse mit scharfer Munition in die Luft abgegeben, weil er sich von seinen Nachbarn in seiner Ruhe gestört gefühlt habe. Zu diesem Vorfall habe der Beschwerdeführer zu Protokoll gegeben, er und ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall hat die Behörde bei der Prüfung der Verlässlichkeit ihre Verhaltensprognose auf die Tatsache gestützt, der Betroffene habe mit seiner Faustfeuerwaffe vier Schüsse mit scharfer Munition in die Luft abgegeben, weil er sich von seinen Nachbarn in seiner Ruhe gestört gefühlt habe. Eine solche Tat... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 25 Abs 3 iVm § 8 Abs 1 Z 2 Waffengesetz 1996, BGBl Nr 12/1997 idF BGBl I Nr 98/2001 (WaffG), die ihm von der Bundespolizeidirektion Klagenfurt ausgestellte Waffenbesitzkarte mit der Nummer 1 entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe am 10. Juli 2002 bei der Bundespolizeidirektion Steyr eine Verlustanzeige über eine verlorengegangene Jagdwaffe ein... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 25 Abs 3 iVm § 8 Abs 1 Waffengesetz 1996, BGBl Nr 12/1997 (WaffG), die ihm von der Bundespolizeidirektion Salzburg ausgestellte Waffenbesitzkarte Nr. 2 entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe nach der Teilnahme bei der Bezirksmeisterschaft im Tontaubenschiessen seine - in der Folge samt dem Waffenkoffer aus dem Fahrzeug des Beschwerdeführers ge... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. Februar 2004 entzog die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs 3 in Verbindung mit § 8 Abs 1 Z 2 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 (WaffG), die am 9. September 1998 ausgestellte Waffenbesitzkarte. Dem lag im Wesentlichen zugrunde, dass im Zuge einer Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwahrung der Schusswaffe festgestellt worden sei, dass die Mutter des Beschwerdeführers und zwei weitere Personen ungehindert Zugang zur Waffe hätten.... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 25 Abs 3 iVm § 8 Abs 1 Z 2 Waffengesetz 1996, BGBl Nr 12/1997 (WaffG), die ihm von der Bundespolizeidirektion Wien ausgestellte Waffenbesitzkarte Nr. 1 entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei Inhaber einer Langwaffe und bewohne gemeinsam mit seiner Ehegattin eine im 3. Stock gelegene Wohnung eines Wohnhauses, welche mit zwei Zylinderschlössern v... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs2 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs2 Z3;WaffV 02te 1998 §3 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Stellte die festgestellte, als unzureichend zu qualifizierende Art der Verwahrung nicht etwa einen Ausnahmefall gerade am Tag der Überprüfung dar (vgl zur Verneinung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit schon bei bloß einmaligem Feh... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs1;WaffV 02te 1998 §3 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer ist Inhaber einer Langwaffe und bewohnt gemeinsam mit seiner Ehegattin eine im 3. Stock gelegene Wohnung eines Wohnhauses, welche mit zwei Zylinderschlössern versperrbar ist. Bei einer behördlichen Überprüfung ist festgestellt worden, dass di... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0042 E 26. April 2005 RS 1
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Die Dauer der Innehabung des Waffenpasses und das in der Vergangenheit gesetzte Verhalten des Waffenpassinhabers stellen keine geeigneten Kriterien dar, um die waffenrechtliche Verlässlichkeit annehmen zu können. Mit E... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0042 E 26. April 2005 RS 2 Stammrechtssatz Gerät eine Waffe in Verlust, so ist es Sache des Berechtigten, einen konkreten Sachverhalt über seine Art und Weise des Umgangs bzw der Verwahrung der Waffe und über den Vorgang, der zum Verlust der Waffe geführt hat, zu behaupten und glaubha... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs2 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs2 Z3;WaffV 02te 1998 §3 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall gründet sich die Annahme der belangten Behörde, der Beschwerdeführer sei nicht mehr verlässlich, auf die mangelhafte Verwahrung der Waffe, wodurch der Zugriff auf diese durch seine Eltern und seine Schwester ermö... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs1;WaffV 02te 1998 §3 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Auch innerhalb einer stets versperrt gehaltenen Wohneinheit sind Minimalanforderungen an die Verwahrung einer Waffe einzuhalten. Der Gebrauch von dem Zugriff zugänglichen Waffen durch Unbefugte wird auch dadurch nicht verhindert, dass die Waffen ungeladen sind, s... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs1;WaffV 02te 1998 §3 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Zur Frage der Verwahrungspflichten eines Besitzers einer Schusswaffe gegenüber dem Zugriff von Personen in seinem persönlichen Nahebereich ist gemäß § 43 Abs 2 VwGG auf das hg Erkenntnis vom 12. September 2002, Zl 2000/20/0070, zu verweisen. Nach dieser Rechtspre... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wenn ein Berechtigter eine ihm anvertraute Waffe berechtigten Dritten überlässt, so ist von ihm jedenfalls zu verlangen, auf geeignete Weise - etwa durch das Führen von Aufzeichnungen - sicherzustellen, dass dieser Dritte jederzeit festgestellt werden kann. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs1;WaffV 02te 1998 §3 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat nach der Teilnahme bei der Bezirksmeisterschaft im Tontaubenschiessen seine - in der Folge samt dem Waffenkoffer aus seinem Fahrzeug gestohlene - Schrotflinte zerlegt und in einen Waffenkoffer gegeben. Diesen Koffer hat er sodann im Lader... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 2. April 2002 wurde dem Beschwerdeführer die ihm am 27. Oktober 1971 ausgestellte Waffenbesitzkarte gemäß § 25 Abs 3 in Verbindung mit § 8 Abs 1 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 (WaffG), entzogen. Die Verlässlichkeit ausschließende Tatsachen im Sinne des § 8 Abs 1 WaffG seien gegeben, weil anlässlich einer Verwahrungsüberprüfung festgestellt worden sei, dass der Beschwerdeführer (Inhaber einer Waffenbesitzkarte für nur zwei St... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Es ist hinsichtlich der gemäß § 8 Abs 1 Waffengesetz anzustellenden Prognose nicht erforderlich, dass es bereits tatsächlich zu einer missbräuchlichen bzw leichtfertigen Verwendung oder sorglosen Verwahrung der Waffe gekommen ist, weil auch auf Grund anderer Tatsachen auf zukünftiges missbrä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffG 1996 §8 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Auch wenn § 8 Abs 1 Waffengesetz den Umfang der potentiell (für die Prognoseentscheidung) relevanten "Tatsachenbasis" offen lässt, wird doch die spezifisch waffenrechtliche Verlässlichkeit präzisiert: Die vorzunehmende Progno... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffG 1996 §8 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die "Tatsachen" im Sinne des § 8 Abs 1 Waffengesetz als Ausgangspunkt der Prognoseentscheidung sind nicht eingeschränkt; es kommt jede Verhaltensweise, jede Charaktereigenschaft der zu beurteilenden Person in Betracht, die na... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 25 Abs 3 iVm § 8 Abs 1 Z 2 WaffG 1996, BGBl I Nr 12/1997, (WaffG) iVm § 3 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung, BGBl II Nr 313/1998, (2. WaffV) die Waffenbesitzkarte entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, bei einer Verlässlichkeitsüberprüfung gemäß § 25 Abs 1 WaffG sei von Beamten des Gendarmeriepostens Hall in Tirol festgestellt worden, dass der Beschwerdeführer ein... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. April 2002 entzog die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs 3 in Verbindung mit § 8 Abs 1 Z 3 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 (WaffG), die ihm ausgestellten waffenrechtlichen Urkunden (Waffenbesitzkarte und Waffenpass). Dem lag im Wesentlichen zugrunde, dass bei einer am 19. November 2001 durchgeführten Hausdurchsuchung unter anderem folgende Waffen und Munition im Besitz des A S, gegen den ein rechtskräftiges Waffenverbot... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 WaffG die Waffenbesitzkarte entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass einem Bericht des Gendarmeriepostens Berndorf vom 16. Dezember 2002 Folgendes zu entnehmen sei: "Am Tag der Aushändigung des Nachweises wurde der Ort der Verwahrung des Revolvers beanstandet, da er für jedermann zugänglich war (Schublade im Vorzimmer). Aufgrund desse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §58 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0321 E 21. Oktober 1999 RS 6 Stammrechtssatz Es entspricht der Lebenserfahrung, dass auch ein Alleinbewohner eines Hauses oder einer Wohnung, von dem glaubhaft ist, dass er bei sich zu Hause niemanden empfängt... mehr lesen...