Index: L82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z6;BauRallg;
Rechtssatz: Soweit die Nachbarn Bedenken gegen die Festlegung der Grundflächen- , Geschoßflächen- und Baumassenzahl in der Bauplatzerklärung geltend machten, ist festzuhalten, dass die Nachbarn zwar ein subjektiv-öffentliches Recht darauf haben, dass die auch dem Nachbarschutz dienenden ... mehr lesen...
Index: L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung SalzburgL82305 Abwasser Kanalisation Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z6;BauRallg;BauTG Slbg 1976 §39b;BauTG Slbg 1976 §62;
Rechtssatz: Keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte bestehen in Bezug auf eine ausreichende Versorgung mit Tages- bzw. Sonnenlicht (vg... mehr lesen...
Index: L82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §8;BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z6;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/05/0063 E 18. März 2013 RS 1 Stammrechtssatz Die Beschränkung des Mitspracherechtes des Nachbarn im Bauverfahren bringt es mit sich, dass die Berufungsbehörde infolge einer Berufung des Nachbarn keine Aspekte aufgreifen darf, zu denen de... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 lita;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 litb;BauPolG Slbg 1997 §2 Abs1 Z1;BauPolG Slbg 1997 §2 Abs1 Z2;BauPolG Slbg 1997 §7 Abs1 Z1 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2015/06/0094
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut de... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauG Vlbg 2001 §26 Abs1;BauG Vlbg 2001 §8 Abs1;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/06/0201 E 22. Dezember 2015 RS 1 Stammrechtssatz Dem Nachbarn kommt zwar nach dem Katalog des § 26 Abs. 1 Vlbg BauG ... mehr lesen...
I. 1 Die mitbeteiligten Parteien sind Eigentümer eines Grundstückes, auf dem ein Maschinenschuppen errichtet ist. Der Revisionswerber ist Eigentümer eines angrenzenden Grundstückes. Dieser erklärte gegenüber dem Bürgermeister der Marktgemeinde P. (im Folgenden: Bürgermeister) mit Schreiben (Mail) vom 2. Dezember 2014, dass er aufgrund des baulichen Zustandes der Halle (Maschinenschuppen) das Umstürzen der Hallenmauer befürchte. 2 Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 14. Juni ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
I. 1 Zur Vorgeschichte kann auf das in dieser Bauangelegenheit ergangene Vorerkenntnis VwGH 20.10.2015, Ro 2015/05/0019, verwiesen werden. In dem diesem Erkenntnis zugrunde liegenden Revisionsfall waren die nunmehr mitbeteiligten Parteien Revisionswerber und die nunmehrige Revisionswerberin mitbeteiligte Partei. Aus diesem Erkenntnis und den vorgelegten Verfahrensakten ergibt sich (u.a.) Folgendes: 2 Die (nunmehrige) Revisionswerberin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 104... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;B-VG Art133 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Auch ein weiterhin vorhandenes abstraktes Interesse des Revisionswerbers an der Klärung der Frage seiner Parteistellung ändert nichts an der Unzulässigkeit (oder allfälligen Gegenstandslosigkeit) der Revision, wenn das mit dieser verfolgte konkrete Rechtssch... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs8;AVG §42;AVG §8;BauO NÖ 2014 §6 Abs2;BauRallg;
Rechtssatz: Liegt eine zulässige Projektänderung und kein rechtliches "aliud" im Sinne der hg. Judikatur (vgl. VwGH 21.9.2000, 99/06/0027) vor, können Nachbareinwendungen nicht mehr erho... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauO OÖ 1994 §31 Abs5;BauRallg;
Rechtssatz: Um eine taugliche Einwendung in Bezug auf die heranrückende Bebauung zu erheben, muss der Nachbar vorbringen, we... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42;AVG §8;BauO NÖ 2014 §6 Abs2;BauO NÖ 2014 §6;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2009/05/0241 E 3. Mai 2011 RS 2 Stammrechtssatz Der Nachbar kann in einem Planwechselverfahren nur Einwendungen gegen die in diesem Verfahren gegenstä... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §40;AVG §41;AVG §42;AVG §8;BauO NÖ 2014 §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/05/0193 E 29. September 2016 RS 4 Stammrechtssatz Die Rechtsfolge der Präklusion nach § 42 AVG bezieht sich grundsätzlich nur auf jenes Vorhaben, welches Gegenstan... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs2;AVG §41 Abs2 idF 2013/I/033;AVG §42;AVG §8;BauRallg;
Rechtssatz: Nach § 41 Abs. 2 zweiter Satz AVG, BGBl. Nr. 51/1991, in der für die vorliegende Beurteilung maßgeblichen Fassung BGBl. I Nr. 33/2013 hat die Verständigung (Kundmachung) über die Anberaumung der Verhandlung die für Ladungen vorgeschriebenen Angaben (§ 19 Abs. 2 AVG) einschließlich ... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs2;AVG §41 Abs2;AVG §42;AVG §8;BauO NÖ 1996;BauRallg;
Rechtssatz: Aus der insoweit eindeutigen Anordnung des § 41 Abs. 2 zweiter Satz AVG, dass "auf die gemäß § 42 AVG eintretenden Folgen" hinzuweisen ist, ergibt sich, dass "die gemäß ... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82054 Baustoff OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauO OÖ 1994 §31 Abs5;BauRallg;BauTG OÖ 1994 §2 Z36;BauTG OÖ 1994 §3 Z4;
Rechtssatz: § 3 Z 4 iVm § 2 Z 36 OÖ BauTG 1994 sind i... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82054 Baustoff OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauO OÖ 1994 §31 Abs5;BauO OÖ 1994 §35 Abs1 Z2;BauRallg;BauTG OÖ 1994 §2 Z36;VwRallg;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauO OÖ 1994 §31 Abs4;BauO OÖ 1994 §31 Abs5;BauO OÖ 1994 §31 Abs6;BauO OÖ 1994 §31;BauO OÖ 1994 §32 Abs7;BauO OÖ 1994 §35 Abs1a;BauO OÖ 1994 §35 Abs2;BauRallg;VwRallg; ... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs1;AVG §45 Abs2;AVG §8;BauO OÖ 1994 §31 Abs5;BauRallg;B-VG Art11 Abs2;
Rechtssatz: § 31 Abs. 5 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Kärnten vom 17. Juli 2017 wurde der nunmehrige Revisionswerber "als Gesellschafter" einer näher genannten GmbH und Betreiber eines Wettbüros wegen der unternehmerischen Beteiligung an näher bestimmten Ausspielungen mit vier Eingriffsgegenständen wegen vier Übertretungen des § 52 Abs. 1 Z 1 viertes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) am 6. März 2015 zur Zahlung von vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 4.000,-- verpflichtet; wei... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauO NÖ 1996 §54 Abs3;BauO NÖ 1996 §6 Abs2 Z3;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/05/0038 E 16. Februar 2017 RS 3 Stammrechtssatz Gemäß § 54 Abs. 3 NÖ BauO 1996 iVm § 6 Abs. 2 Z 3 NÖ BauO 1996 kommt eine Verletzung der Nach... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes wurden die Beschwerden des N. und der U. gegen den Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 5. August 2014, mit welchem festgestellt worden war, dass für das näher bezeichnete Vorhaben der mitbeteiligten Partei keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei, abgewiesen. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass gegen dieses Erkenntnis eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Ab... mehr lesen...
Index: E3L E15101000001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §8UVPG 2000 §3 Abs7VwGG §26 Abs2VwGG §34 Abs1VwRallg32011L0092 UVP-RL
Rechtssatz: § 26 Abs. 2 VwGG ist nicht auf den Fall einer "übergangenen Partei" im Mehrparteienverfahren, sondern nur auf Parteien anzuwenden, deren Parteistellung unstrittig... mehr lesen...
1 I. Gegenstand 2 A. Die revisionswerbende Partei wurde als "Wohnungseigentümer" und als Mitglied der "Wohnungseigentümergemeinschaft" betreffend eine näher bezeichnete Liegenschaft in W verpflichtet, unverzüglich ab Zustellung des Bescheides der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Durchführung von Vorarbeiten gemäß § 40a des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG) - insbesondere durch Herstellung des Zutritts zu den Arbeitsbereichen auf Dauer der Arbeiten (zwei Woc... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 19.12.2013 wies die Oberösterreichische Landesregierung (belangte Behörde) den Antrag der Revisionswerber auf Feststellung gemäß § 3 Abs. 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), dass das Vorhaben der mitbeteiligten Partei „110 kV-Leitung V“ einem Genehmigungsverfahren nach dem UVP-G 2000 zu unterziehen sei, als unzulässig zurück. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 14.10.2015 wies das Bundesverwaltungsgericht die dagegen erhoben... mehr lesen...