Beachte Beschluß des VfGH vom 14.6.1993, Zl B 767/92-10, über die Ablehung der Beschwerde Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat in seinem Beschwerdeantrag nicht differenziert, durch welche der von ihm angeführten drei Handlungen (Entfernung aus dem Bus, Festnahme und Anlegen der Handfesseln) seitens der Organe der Bundespolizeidirektion Wien in das Grundrecht auf den Schutz der persönlichen Freiheit und durch welche dieser Handlungen in das Grundrecht auf menschliche und nicht erniedr... mehr lesen...
Beachte Beschluß des VfGH vom 14.6.1993, Zl B 767/92-10, über die Ablehung der Beschwerde Rechtssatz: Da der Unabhängige Verwaltungssenat Wien nicht nur das "Ob", sondern auch das "Wie" der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu überprüfen hat, war weiters auch zu überprüfen, ob der Beschwerdeführer in dem von ihm relevierten Grundrecht auf den Schutz der persönlichen Freiheit durch das Anlegen von Handschellen verletzt worden sein konnte. Die Fes... mehr lesen...
Beachte Beschluß des VfGH vom 14.6.1993, Zl B 767/92-10, über die Ablehung der Beschwerde Rechtssatz: Diese Entfernung aus dem Bus war die notwendige Folge der Festnahme des Beschwerdeführers, da dieser der Festnahme durch Festklammern an der Haltestange Widerstand entgegensetzte. Der Beschwerdeführer wurde daher durch dieses Verschaffen aus dem Bus nicht in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Schutz der persönlichen Freiheit verletzt, zumal er zu diesem Zeitpunkt ... mehr lesen...
Beachte Beschluß des VfGH vom 14.6.1993, Zl B 767/92-10, über die Ablehung der Beschwerde Rechtssatz: In der bloßen Tatsache der Festnahme an sich kann daher keinesfalls eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung des Beschwerdeführers erblickt werden. Schlagworte Entfernung aus dem Bus, Festnahme; Handfesseln, persönliche Freiheit, erniedrigende und unmenschliche Behandlung, Ordnungsstörung, Kostenzuspruch gem §79a AVG; mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 4143/1942, 7309/1974, 9860/1985, 10.112/1984, 10.957/1986. Rechtssatz: Die Festnahme und Anhaltung einer Person durch Organe der Bundespolizeidirektion wegen des Verdachtes der Verwaltungsübertretung durch ungestümes Benehmen setzt u.a. voraus, daß die Organe mit gutem Grund das Vorliegen des tatbestandsmäßigen Verhaltens annehmen dürfen. Feststellung der Rechtswidrigkeit der Festnahme und Anhaltung des Beschwerdeführers am 23.2.1991 in Linz, Garinsonstraße,... mehr lesen...
Beachte Hinweis auf VwGH vom 23.9.1991, Zl. 91/19/0162 Rechtssatz: Ist aufgrund der inhaltlich nicht klar ausgeführten Beschwerde vor Anberaumung einer mündlichen Verhandlung zunächst die Einholung einer Gegenschrift erforderlich, so ist der belangten Behörde auch Schriftsatzaufwand zuzusprechen. Schlagworte Obsiegen der belangten Behörde, Umfang des Kostenersatzes, Schriftsatzaufwand mehr lesen...
Begründung: I. Schriftliche Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin einerseits und der belangten Behörde andererseits 1. Die Beschwerdeführerin führt in ihrer Beschwerde vom 26.8.1991 aus, daß sie am 16.7.1991 um ca 23.30 Uhr mit ihrem Wagen von der Wohnung ihrer Freundin nach Hause in die B-Straße in Wien gefahren sei. Nachdem sie bereits in die Gemeinschaftsgarage ihrer Wohnhausanlage, welche im Miteigentum verschiedener Eigentümer stehe, eingefahren wäre und dort ihr Fahrzeug abg... mehr lesen...
Rechtssatz: Da die Beamten demnach in der Garage keine Suche (nach der Beschwerdeführerin) veranstalteten, kann eine Verletzung des Art9 StGG keinesfalls vorliegen (Erkenntnis des VfGH vom 26.9.1989, B 159/86 uva). Schlagworte Festnahme, Anhaltung, persönliche Freiheit, Hausrecht, Hausdurchsuchung, Achtung des Privat- und Familienlebens, ungestümes Benehmen, Fesselung mit Handschellen, Kostenzuspruch gem §79a AVG mehr lesen...
Rechtssatz: Ungestümes Benehmen im Sinne des Art9 (1) Z2 EGVG ist ein sowohl in der Sprache als auch in der Gestik der gebotenen Ruhe entbehrendes, mit ungewöhnlicher Heftigkeit verbundenes Verhalten. Dazu zählt hier das Gestikulieren mit den Händen, das Herumfuchteln mit den Visitenkarten und dem Hörer des Funkgerätes. Schlagworte Festnahme, Anhaltung, persönliche Freiheit, Hausrecht, Hausdurchsuchung, Achtung des Privat- und Familienlebens, ungestümes Benehmen, Fesselung mit Handsch... mehr lesen...
Rechtssatz: Da der Unabhängige Verwaltungssenat Wien nicht nur das "Ob", sondern auch das "Wie" der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu überprüfen hat, war auch zu überprüfen, ob die Beschwerdeführerin in dem von ihr relevierten Grundrecht auf den Schutz der persönlichen Freiheit durch das Anlegen von Handschellen verletzt worden sein konnte. Schlagworte Festnahme, Anhaltung, persönliche Freiheit, Hausrecht, Hausdurchsuchung, Achtung des Privat-... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenngleich der Begriff der "Wohnung" auch in der Bedeutung des Art8 MRK nicht zu eng zu verstehen ist, können darunter keinesfalls Räumlichkeiten verstanden werden, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Das war aber hier der Fall: Zumindest zum Zeitpunkt, als die angefochtene Maßnahme stattfand, diente die von den Sicherheitswachebeamten betretene Garage nicht als Wohnraum im engeren Sinn, sondern stand auch anderen Parteien zur Verfügung. Schlagworte Festnahme, Anhaltun... mehr lesen...
Begründung: I. Schriftliche Sachverhaltsschilderung des Beschwerdeführers einerseits und der belangten Behörde andererseits 1. Der Beschwerdeführer führt in seiner Beschwerde vom 14.6.1991 aus, daß sich die Versammlung, welche am 8.5.1991 von 07.30 Uhr bis ca 09.45 Uhr in Wien, M-platz stattgefunden habe, gegen die geplante Errichtung der neuen Schule (durch welche ein wertvolles Kleingarten- und Grüngebiet vernichtet werden hätte sollen) richtete. Eine Gruppe von Gegnern der Bauführung an... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer erlitt beim Getragenwerden eine schmerzvolle Verletzung an der linken Hand (dorsalseitige Absprengung der Radiusgelenksfläche). Hierbei kann allerdings - entgegen der Ansicht der Bundespolizeidirektion Wien in ihrer Gegenschrift - nicht mehr von einem maßvollen Vorgehen der Sicherheitswachebeamten ausgegangen werden. Es kann zwar der vom Vertreter der belangten Behörde in der mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien vorgebrachten A... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß §50 VwGG steht der obsiegenden Partei auch dann der volle Aufwandersatz zu, wenn sie nur mit einem Teil ihrer Beschwerde gegen den Verwaltungsakt durchdringt. Schlagworte Mißhandlung, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, Körperhaft, Kostenzuspruch, mündliche Verhandlung mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anwendung von Körperkraft muß gerechtfertigt und maßhaltend sein. Schlagworte Mißhandlung, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, Körperhaft, Kostenzuspruch, mündliche Verhandlung mehr lesen...
Rechtssatz: Verletzungen, wie sie der Beschwerdeführer im gegenständlichen Fall erlitten hat, sind bei einer derart schwierigen Bergung (ähnlich einer Bergung einer Person im Hochgebirge) niemals völlig auszuschließen und hat der Beschwerdeführer zu ihrer Entstehung entscheidend beigetragen. Schlagworte Mißhandlung, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, Körperhaft, Kostenzuspruch, mündliche Verhandlung mehr lesen...
Rechtssatz: Da demnach eine schonendere Vorgangsweise angebracht und auch durchführbar gewesen wäre, jedoch nicht gewählt wurde, wurde der Beschwerdeführer in seinem Recht auf Unterlassung einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (Art3 MRK) verletzt, selbst wenn die Verletzung nicht in Mißhandlungsabsicht - deren Vorliegen vom Gericht zu klären wäre - entstanden sein sollte. Schlagworte Mißhandlung, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, Körperhaft, Kostenzuspruch, mün... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine nicht maßvolle Anwendung von Körperkraft kann sogar dann vorliegen, wenn die Art der angewendeten Körperkraft unter den gegebenen spezifischen Verhältnissen der Amtshandlung nicht als in Mißhandlungsabsicht erfolgt und auch nicht als Ausdruck persönlicher Mißachtung zu qualifizieren ist . Schlagworte Mißhandlung, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, Körperhaft, Kostenzuspruch, mündliche Verhandlung mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Verhandlungsaufwand wird noch bemerkt, daß die an vier Tagen durchgeführte Verhandlung eine einzige Verhandlung bildet und daher - entgegen der in der mündlichen Verhandlung vorgetragenen Ansicht des Rechtsanwalts des Beschwerdeführers - auch der Verhandlungsaufwand nur einmal zuzusprechen ist. Daß der Verhandlungsaufwand nur einmal zu ersetzen ist, ergibt sich im übrigen auch dann, wenn die über 4 Tage anberaumte Verhandlung nicht als Einheit angesehen werden würde: Denn §... mehr lesen...
1. Der Verwaltungssenat geht aufgrund der Aktenlage von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer ist im Dezember 1990, ohne im Besitze eines Sichtvermerkes zu sein, in Kärnten in das Bundesgebiet eingereist. Anschließend reiste er zu Bekannten nach Vorarlberg. Er heiratete am 5.3.1991 eine türkische Staatsbürgerin. Am 11.4.1991 wurde er von Gendarmeriebeamten des Gendarmeriepostens R von seinem damaligen Aufenthaltsort in M der Bezirkshauptmannschaft F vorgeführt. Diese hat am selbe... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 5738/1967; 6560/1971; 6968/1973; 7062/1973; 1906/1950; 5182/1965; 6696/1972; s.a. VfGH v. 29.9.1992, B 590/89 u.v. 29.9.1992, B1379/91; VwSen-400044 v. 18.10.1991 Rechtssatz: Maßnahmenbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen: Schroffes und flegelhaftes Benehmen staatlicher Organe allein ist keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Hausdurchsuchung, Begriff: Keine Hausdurchsuchung, wenn der Verfügungsberechtigte dem Betr... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Bescheid mit dem die Schubhaft über einen minderjährigen, zum Zweck der Erziehung - Ausbildung - im Inland aufhältigen Fremden verfügt wird, kann rechtswirksam nur an dessen gesetzlichen Vertreter, soferne dieser seinen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, zugestellt werden. Bei Ausübung absoluter Rechte - worunter die persönliche Freiheit fällt - trifft das ABGB bezüglich der Rechts- und Handlungsfähigkeit keine Regelung. Diesbezüglich besteht durch § 9 AVG ein inhaltsloser Ve... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 3848/1960; 8981/1980; 9490/1982; 11650/1988; 11820/1988; VwSlg 12683 A/1988; VwGH vom 30.1.1991, Zl.89/01/0442; VwSen-220013 vom 9.8.1991 Rechtssatz: Beschlagnahme und anschließende Nichtherausgabe als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Organe des Aufsichts- und Ausforschungsdienstes der Post sind "Organe der öffentlichen Aufsicht" i.S.d. § 39 VStG; Vertriebskontrolle gemäß § 4 Privatfernmeldeanlagenverordnung (als Gese... mehr lesen...
Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Alle Verfahren die eine Anhaltung einer Person betreffen sind beschleunigt durchzuführen. Durch Nichtabsprache über einen auf bedeutsame humanitäre
Gründe: gestützten Antrag auf Gewährung eines Vollstreckungsaufschubes vom Aufenthaltsverbot wird eine ursprünglich als rechtmäßig erkannte Anhaltung rechtswidrig. Feststellung der Rechtswidrigkeit. Kostenzuspruch im Rahmen der für die anwaltliche Mühewaltung aufgelaufenen Kosten. Für die Anhaltung des Beschw... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 8038/1977; VfGH vom 11.6.1990, B 947 und 1006/89; VfGH vom 6.10.1988, B 888/88; VfSlg 11638/1988; VfSlg 6240/1970; VwSen-400014 vom 3.5.1991; VwSen-400017 vom 17.5.1991; VwSen-400020 vom 27.5.1991; VwSen-400041 vom 23.7.1991; VwSen-400026 vom 13.6.1991; VwSen-400027 vom 24.6.1991; VwSen-400032 vom 24.6.1991; VwSen-400034 vom 28.6.1991; VwSen-400035 vom 4.7.1991; Wie VwSen-400045 vom 1.8.1991. Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Bescheid als Voraussetzung; Zustä... mehr lesen...
Beachte Siehe dazu VwGH vom 11.5.1992, 91/19/0274 Rechtssatz: Wie VwSen-400045, ausgenommen Kosten: Streitgenossenschaft Bei diesem Verfahrensergebnis war dem Beschwerdeführer - unter Berücksichtigung des Umstandes, daß beim Oberösterreichischen Verwaltungssenat zu Zl. VwSen-400045/5/Gf/Kf ein inhaltsgleiches Verfahren anhängig war - gemäß den §§ 79a und 67c AVG i.V.m. § 5a Abs.6 FrPG der Ersatz der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten in sinngemäßer Anwendun... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 15.7.1991 bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen vor, er sei am 1.6.1991 - nachdem er aus politischen Gründen geflüchtet und über S. illegal nach Österreich eingereist sei - in Haft genommen worden. Er habe bei der Bundespolizeidirektion einen Asylantrag gestellt. Am 2.6.1991 sei gegen ihn mit Bescheid der Bundespolizeidirektion die Schubhaft zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes bzw. einer Ausweisung und zur Sicherung der Abschiebung verhängt worden. An... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In seiner auf § 67c AVG gestützten Beschwerde beantragt der Beschwerdeführer, daß die Rückbehaltung von mehreren näher bezeichneten Fahrnissen durch die belangte Behörde in der Zeit vom 6.4.1991 bis 13.5.1991 für rechtswidrig erklärt werde. Im wesentlichen führt er aus, daß am 3.4.1991 Organe der belangten Behörde in seiner Wohnung unter Berufung auf § 141 StPO wegen Gefahr im Verzug ohne Vorweis eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Reihe von Antiquitäten si... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 8038/1977; VfGH vom 11.6.1990, B 947 und 1006/89; wie VwSen-400036 vom 4.7.1991 und VwSen-400038 vom 4.7.1991 Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung Schubhaftbescheid. Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherheitsdirektion: Bloß inhaltliche Kontrolle des Vollzuges des Bescheides durch UVS - formelle Elimination durch Sicherheitsdirektion oder erstinstanzliche Behörde vom Amts wegen. Kein Eingriff in die persö... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Kosten der Beschwerdeschrift (hier: Schriftsatz mit einer Beilage) können dem obsiegenden Beschwerdeführer nur hinsichtlich einer 1-fachen Ausfertigung zugesprochen werden da im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat im Gegensatz zum Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Eingabe und etwaige Beilagen nur in 1-facher Ausfertigung vorzulegen sind. Schlagworte Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Kosten mehr lesen...