RS UVS Wien 1991/12/11 02/32/24/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.1991
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Rechtssatz

Die Anwendung von Körperkraft muß gerechtfertigt und maßhaltend sein.

Schlagworte
Mißhandlung, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, Körperhaft, Kostenzuspruch, mündliche Verhandlung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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