Beachte gleichlautende Entscheidung zu VwSen-420597/37/Gf/Mu vom 30. Juni 2011 Rechtssatz: Wird die UVS-Entscheidung vom VfGH deshalb aufgehoben, weil sie in einem Gesetzesprüfungsverfahren einen "Quasi"-Anlassfall bildete, dann ist im fortgesetzten Verfahren zur Erlassung eines Ersatzbescheides gemäß § 87 Abs2 VfGG zu prüfen, ob die Anwendung des aufgehobenen Gesetzes die Bf tatsächlich in ihren subjektiven Rechten beeinträchtigt hat. Dies trifft jedenfalls dann zu, wenn sich die Zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Will die Fremdenpolizeibehörde einen zunächst erlassenen Schubhaftbescheid, der die Schubhaft im Anschluss an die Entlassung des Bf aus der Strafhaft anordnet, nicht vollziehen und hebt sie den Schubhaftbescheid noch vor der Haftentlassung des Bf mit Bescheid gemäß § 68 Abs2 AVG auf, so ist der in Freiheit belassene Bf klaglos gestellt und seine Beschwerde analog dem § 33 Abs1 VwGG 1985 als gegenstandslos zu betrachten und das Verfahren einzustellen. Im Fall der Einstellung des... mehr lesen...
Rechtssatz: Im gegenständlichen Fall ist es nicht zu einer formellen Aufhebung bzw Rechtswidrigerklärung der vorläufigen Beschlagnahme der Apparate gekommen, sondern es ist lediglich der Beschwerdegegenstand ?Vorläufige Beschlagnahme? wegen der nachfolgenden bescheidmäßigen Anordnung der endgültigen Beschlagnahme weggefallen. Es wurde daher das Verfahren nicht wegen Klaglosstellung der Beschwerdeführerin, sondern wegen Gegenstandslosigkeit des Verfahrens eingestellt. Dies bedeutet, dass es... mehr lesen...
1.] Mit der an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien gerichteten Beschwerde vom 3.7.2007 wandten sich Herr Henry O. (Erstbeschwerdeführer: EBf) und Frau Susanna Adele W. (Zweitbeschwerdeführerin: ZBf) zunächst im Rahmen einer Beschwerde auf Basis des § 67a Abs 1 Z 2 AVG gegen die Behandlung während der Anhaltung des EBf bzw. Verweigerung der Kontaktnahme von Seiten der ZBf; als Beschwerdegegenstand wird darin ausgeführt: ?Wir erheben gegen die durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien ... mehr lesen...
Beachte VwGH Anfechtung zu erwarten, Kostenvorschreibung bereits zu 2008/21/0077 mit 16.1.2008 angefochten Rechtssatz: § 5b Abs 2 der Anhalteordnung, BGBl. II Nr. 1999/128 ermächtigt die Vollzugsbehörden zur Einschränkung des Besuchsrechtes. Dagegen steht ein Beschwerderecht nur dem Häftling, nicht jedoch einem Besucher zu. § 12 der Anhalteordnung bestimmt, dass die Zellen von den Häftlingen täglich selbst zu reinigen sind. Die sonstigen Bedingungen der Anhaltung, wie ärztliche Betre... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Verfahren betreffend die Richtlinienbeschwerde ist die Dienstaufsichtsbehörde belangte Behörde. Diese ist dabei im Vollzugsbereich des Bundes tätig. Ihr war nur der Ersatz des Verhandlungsaufwandes zuzusprechen, weil von einer Aktenvorlage und einem Schriftsatz iS der Aufwandersatzverordnung UVS nicht auszugehen ist. Die Mitteilung gemäß § 89 Abs 4 SPG ist kein Schriftsatz iS der vorgenannten Verordnung. mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-144682-2006, des Aktes des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland, Zl E 166/10/2006.047 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin gibt an, *** zu heißen und am *** in Bagdad geboren worden sowie irakische Staatsangehörige zu sein. Sie verfügte weder im Zeitpunkt ihrer Einreise noch verfügt sie derzeit über ein Reisedokument. Aufgrund der von der Beschwerdeführerin (im vo... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 79a AVG steht der Partei, die in Fällen einer Beschwerde obsiegt, der Ersatz der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu. Die §§ 52 bis 54 VwGG gelten auch für diesen Aufwandersatz. Die analoge Anwendung des § 50 VwGG, der für das Verfahren vor dem VwGH festlegt, dass in jenen Fällen, in denen eine Beschwerde gegen einen Verwaltungsakt teilweise Erfolg hat, die Frage des Anspruches auf Aufwandersatz so zu beurteilen ist, wie wenn der Verwaltungsak... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Kostenersatz der belangten Behörde konnte nicht Folge gegeben werden, weil § 79a Abs 4 und 5 AVG den Ersatz von verschiedenen Aufwendungen (Stempelgebühren, Fahrtkosten, Schriftsatzaufwand usw) vorsieht. Ein Kostenersatzantrag muss daher zumindest so genau gehalten sein, dass erkennbar wird, für welche Aufwendungen Kostenersatz begehrt wird, also zB für den Vorlageaufwand, den Verhandlungsaufwand oder Barauslagen. Ein "allgemeiner Kostenantrag" reicht nicht aus. Der § 59 Ab... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Kostenersatzantrag der Beschwerdeführerin im Maßnahmebeschwerdeverfahren war insoweit nicht stattzugeben, als diese den Ersatz von Stempelgebühren im Hinblick auf die UVS-Verhandlungsschrift beantragt hat. Eine diesbezügliche Gebührenpflicht nach § 14 TP 7 Abs 1 Z 2 Gebührengesetz besteht nämlich nicht, weil es im gegenständlichen Verfahren nicht um die "Erteilung eines amtlichen Zeugnisses oder einer amtlichen Bewilligung auf Einschreiten von Privatpersonen" geht. mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte die mit 20.12.2002 datierte Beschwerde, die am 23.12.2002 beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol einlangte, ein und führte darin folgendes aus: ?Der Beschwerdeführer teilt mit, dass er Dr. J. L., Rechtsanwalt in XY, mit seiner rechtsfreundlichen Vertretung betraut und Vollmacht erteilt hat. Der einschreitende Rechtsvertreter beruft sich auf die ihm erteilte Vollmacht und ersucht um Kenntnisnahme. Gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte die mit 10.4.2002 datierte Beschwerde, welche am 16.4.2002 beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingelangt ist, ein und führte darin folgendes aus: 1.) VERWALTUNGSAKT: Am 12. 03. 2002 wurde das von der Beschwerdeführerin gemietete Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen XY nach dem Grenzübergang Vils Musau von Gendarmeriebeamten des GPK Obermieming, 6414 Obermieming, angehalten und eine Gewichtskontrolle durchgeführt. Die Gendarmeriebeamten ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 10.04.2000 brachte Herr Dr. P. D., Rechtsanwalt in XY, vertreten durch Dr. K. R., Rechtsanwalt in XY, eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ein und führte darin aus: ?I) Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes gem. § 67c Abs 2 Z 1 und der belangten Behörde gem. § 67c Abs 2 Z 2 AVG: Herrn Dr. P. D. wurde am 08.03.2000 um 11.00 Uhr der Führerschein, Nr 3890/96, ausgestellt am 16.08.1996 von der Bundespolizeidir... mehr lesen...
Mit Beschwerde vom 03.05.2000 brachte Herr M. W. Folgendes vor: ?I. Sachverhalt: Dem Beschwerdeführer (in der Folge BF) ging am 04.11.1999 eine Mahnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 27.10.1999 wegen einer angeblich vollstreckbaren Verwaltungsstrafe zu; daraufhin beauftragte der BF die gefertigte Kanzlei mit der Feststellung der näheren Umstände und hat die Rechtsvertretung des BF in der Folge Akteneinsicht in den Verwaltungsstrafakt zu VST-108566/99, S060555, k-21024 der Bez... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 69 Abs1 AVG ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist, und: 1) der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist oder 2) neue Tatsachen oder Beweismittel hervorkommen, die im Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht g... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der Behauptung der Rechtswidrigkeit des Schubhaftbescheides, der Festnahme oder der Anhaltung kann gemäß § 72 Abs1 FrG 1997 der unabhängige Verwaltungssenat von dem angerufen werden, der gemäß § 63 festgenommen worden ist oder unter Berufung auf das Fremdengesetz angehalten wird oder wurde. Sofern die Anhaltung noch andauert, hat der unabhängige Verwaltungssenat jedenfalls festzustellen, ob zum Zeitpunkt seiner Entscheidung die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen... mehr lesen...
Aufgrund der Aktenlage in Verbindung mit der Beschwerde steht folgender Sachverhalt unbestritten fest: Gegen den Beschwerdeführer wurde von der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, mit Bescheid vom 22.4.1998 ein Aufenthaltsverbot auf unbestimmte Zeit erlassen. Die Erlassung des Aufenthaltsverbotes wurde damit begründet, daß er mehrfach von Strafgerichten rechtskräftig verurteilt wurde. Gegen diesen Bescheid wurde vom Beschwerdeführer Berufung erhoben. Die Berufung wurde ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Ausübung der gegenständlichen Zwangsgewalt erfolgte im Dienste der Strafjustiz. Zu den hier in Betracht kommenden Sicherheitsbehörden zählt nach §24 StPO auch der Bürgermeister (im übertragenen Wirkungsbereich). Er ist somit als belangte Behörde im gegenständlichen Fall der Ausübung von Zwangsgewalt durch Angehörige der Städtischen Sicherheitswache anzusehen. Der Bund ist zum Kostenersatz verpflichtet, weil die maßgebenden Angelegenheiten der Strafjustiz zu seinem Vollzugsb... mehr lesen...
Am 18.12.1996 langte beim unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol die Beschwerde des türk. StA., Herrn F A, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. W L aus B, mit folgendem Inhalt ein: ,Mit Bescheid vom 05.11.1996 verhängte die Bundespolizeidirektion Innsbruck über den Beschwerdeführer die Schubhaft und wurde er dann bis zum 06.11.1996 in Schubhaft angehalten. Am 05.11.1996 verhängte die belangte Behörde außerdem gegen den Beschwerdeführer zudem die Ausweisung, im übrigen ohne einer Berufun... mehr lesen...
Rechtssatz: Liegt ein Ausweisungsbescheid vor, der dem Beschwerdeführer eigenhändig ausgefolgt wurde und somit als erlassen gilt, so wurde damit die Ausweisung, wenngleich sie zu diesem Zeitpunkt nicht rechtskräftig war, durchsetzbar, sodaß eine nach diesem Zeitpunkt vorgenommene Einstempelung eines Ausweisungsvermerkes in den Reisepaß des Beschwerdeführers durch die Bestimmung des §27 Abs5 FrG gesetzlich gedeckt ist. Schlagworte Ausweisung, Ersichtlichmachung im Reisepaß mehr lesen...
Begründung: In der rechtzeitig eingebrachten Beschwerde wird beantragt, die Amtshandlung der Bundespolizeidirektion Wien am 17.61.1995 (offensichtlich gemeint: 16.6.1995) gegenüber dem Beschwerdeführer insoweit für rechtswidrig zu erklären, als der Beschwerdeführer 1.) in seinem Recht auf persönliche Freiheit, 2.) seinem Recht gem Art 5 EMRK, unverzüglich über die
Gründe: der Festnahme unterrichtet zu werden, 3.) in seinem Recht gem Art 3 EMRK, 4.) im Recht gem § 6 Abs 1 Z 2 RLV, 5.) in sei... mehr lesen...
Begründung: I. Zuständigkeit § 67c Abs 1 AVG lautet: Beschwerden nach § 67a Abs 1 Z 2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wur... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 20.05.1996 wurde folgende Beschwerde eingebracht: "Der Beschwerdeführer erhebt hiemit gemäß Art129 Abs1 Z2 B-VG Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol und werden gestellt die Anträge Der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol möge a) die vorläufige Abnahme des Führerscheins des Beschwerdeführers am 28.04.1996 durch Beamte des Gendarmeriepostens Fieberbrunn für rechtswidrig erklären; b) erkennen, die belangte Behörde, Bezirkshauptmannschsaft Kitzbühel... mehr lesen...
Begründung: 1.) Der Beschwerdeführer brachte am 11.3.1996 - sohin fristgerecht - gegen die umseitig beschriebene Entfernung (Abschleppung) seines Fahrzeuges eine auf § 67a Abs 1 Z 2 AVG gestützte Maßnahmenbeschwerde ein, worin im wesentlichen vorgebracht wurde, daß einerseits keine Behinderung durch sein vorschriftswidrig abgestelltes Fahrzeug vorgelegen habe und darüberhinaus das Abstellen in einer bloßen Halteverbotszone keine Abschleppung gemäß § 89a StVO rechtfertige. Es wird der Antra... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein bloßer Verwaltungsstraftatbestand nach § 24 Abs 1 lit a StVO ohne Erfüllung der Qualifikationsmerkmale gem § 89a StVO berechtigt nicht zum Abschleppen. (VwGH 90/02/0096 v 31.10.1990). Siehe ZUV 1996/JG 4/H 3 S 29. Schlagworte ungerechtfertigte Abschleppung; bloßer Verwaltungstatbestand mehr lesen...
Begründung: I.) Die Beschwerdeführerin brachte am 16.11.1995 durch ihren ausgewiesenen Vertreter eine Beschwerde zu den fünf im
Spruch: genannten Beschwerdepunkten anläßlich der am 4.10.1995 gegen 22.00 Uhr durchgeführten Amtshandlung von vier Sicherheitswachebeamten ein. Die Beschwerdeführerin bringt vor, daß die SWB "das Lokal durchsuchten" und bei den anwesenden Gästen Personenkontrollen inklusive Identitätsfeststellung und Personendurchsuchung durchführten. Der im Lokal anwesende rechts... mehr lesen...
Beachte bestätigt vom VwGH Zl 96/01/0609 vom 24.6.1998 Rechtssatz: Eine jur Person kann keine Verletzung von Rechten geltend machen, welche natürlichen Personen vorbehalten ist. mehr lesen...
Begründung: 1.) Dem gegenständlichen Antrag auf Entscheidung gemäß § 89 Abs 4 SPG (Anrufung gemäß § 89/4 SPG) liegt folgender Beschwerdeinhalt aufgrund des übereinstimmenden Vorbringens beider Verfahrensparteien zugrunde: Der Beschwerdeführer beging vor dem Hause Nr 22 der G-gasse in Wien eine straßenpolizeiliche Verwaltungsübertretung; der Beschwerdeführer beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Vornahme und Durchführung einer Ladetätigkeit. Ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienst... mehr lesen...
Rechtssatz: RLV gilt nicht für straßenpol Einschreiten. RLV nur für pol Angelegenheiten gem § 2 Abs2 SPG iZm RLV des BMI im Einvernehmen mit BMJ u BMöWuV. UVS-OÖ VwSen-2800008/2/KL/RD v 20.4.1994 UVS-Wien, Zl UVS-02/31/36/94 und UVS-02/V 31/23/95. mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der Behauptung der Rechtswidrigkeit des Schubhaftbescheides, der Festnahme oder der Anhaltung kann gemäß § 51 Abs.1 FrG der unabhängige Verwaltungssenat von dem in Schubhaft Angehaltenen angerufen werden. Solange die Anhaltung noch andauert, hat der unabhängige Verwaltungssenat jedenfalls festzustellen, ob zum Zeitpunkt seiner Entscheidung die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen. Im übrigen hat er im Rahmen der geltend gemachten Beschwer... mehr lesen...