Beachte Beschluß des VfGH vom 14.6.1993, Zl B 767/92-10, über die Ablehung der Beschwerde Rechtssatz
In der bloßen Tatsache der Festnahme an sich kann daher keinesfalls eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung des Beschwerdeführers erblickt werden.
Schlagworte Entfernung aus dem Bus, Festnahme; Handfesseln, persönliche Freiheit, erniedrigende und unmenschliche Behandlung, Ordnungsstörung, Kostenzuspruch gem §79a AVG;