Rechtssatz: Zulässiger Anfechtungsgegenstand ist nur ein Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt, welchem eine rechtsfeststellende oder -erzeugende Wirkung beigemessen werden kann, die sich gegen eine individuell bestimmte Person richtet und sohin einen individuellen normativen Inhalt hat. Es ist daher erforderlich, daß ein verwaltungsbehördlicher Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch erteilt wurde, der erforderlichenfalls mit sofortigem Zwang durch u... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach dem festgestellten erwiesenen Sachverhalt bot sich den Sicherheitswachebeamten bei Annäherung und Betreten des Lokals "L V" in der R.-gasse, der Eindruck eines sehr vollen Lokales mit lärmenden und zum Teil enthemmten Gästen, welche zum Großteil amtsbekannt waren und der Suchtgiftszene, den Hooligans, dem Prostituiertenmilieu und dem illegalen Waffenbesitz zuzurechnen waren. Personendurchsuchungen der männlichen Gäste haben das Aufgreifen eines Tränengassprays, also einer ... mehr lesen...
Begründung: 1) Die Bechwerdeführerin brachte - fristgerecht - am 4.11.1994 die verfahrensgegenständliche Beschwerde ein, worin ausgeführt wurde, daß das Fahrzeug an der genannten Tatörtlichkeit abgestellt worden war und von einem Organ der Bundespolizeidirektion Wien (Generalinspektorat der Sicherheitswache) alle vier Reifen beanstandet worden waren, weshalb die Abnahme der Kennzeichen gemäß § 57 Abs 8 KFG vor Ort vorgenommen worden war. Die Beschwerdeführerin weist darauf hin, daß die Rei... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Nichtvorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abnahme des behördlichen Kennzeichens liegt für den Fall der Abnahme vor Ort ein rechtswidriger Verwaltungsakt vor, der als Maßnahmenbeschwerde vor dem UVS anfechtbar ist. Verletzung des GR auf Unverletzlichkeit des Eigentums. mehr lesen...
Begründung: Die gegenständliche Beschwerde hat folgenden Inhalt: Die Beschwerdeführerin erhebt fristgerecht gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt BESCHWERDE wegen Verletzung von subjektiven Rechten an den unabhängige Verwaltungssenat für Wien: "1) ANGEFOCHTENER VERWALTUNGSAKT: Eindringen in die Wohnung der Beschwerdeführerin und Niederschlagen der Beschwerdeführerin anläßlich des Einsatzes von Organen der Bundespolizeidirektion Wien am 13.2.1995... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit seiner an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien gerichteten Beschwerde, eingelangt bei der Behörde am 20.10.1995, beantragt der Beschwerdeführer, seine (amtliche) Abmeldung von seinem Hauptwohnsitz in Wien, S-gasse, Tür N, für rechtswidrig zu erklären und ihm die gemäß § 79a AVG zustehenden Kosten zuzusprechen. Begründend bringt der Beschwerdeführer vor, er sei ungarischer Staatsbürger und vom Beruf selbständiger Handelsvertreter. Er habe eine Wohnung in Wien, S-gasse/T... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Zurückweisung einer Beschwerde kann gem § 67d AVG ohne Anberaumung einer öffentl mündl Verhandlung ergehen. Eine meldebehördlich veranlaßte amtliche Abmeldung ist einer Anfechtung als Maßnahmen-Beschwerde vor dem UVS nicht zugänglich. mehr lesen...
Begründung: I.a. Zuständigkeit § 67c Abs 1 lautet: "Beschwerden nach § 67a Abs 1 Z 2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wurde... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Angelegenheit einer Maßnahmenbeschwerde gem § 67a AVG erheischt bei dauernder Abwesenheit des Bf aufgrund der Wichtigkeit der Sache die gerichtliche Bestellung eines Abwesenheitskurators gem § 11 AVG. mehr lesen...
Begründung: I.a) Zuständigkeit: § 67c Abs 1 AVG lautet: "Beschwerden nach § 67a Abs 1 Z 2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt... mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen "Gemäß Art 129a B-VG erhebe ich, Univ Doz Dr Wolfgang V, im folgenden kurz Beschwerdeführer, gegen die am 1.8.1995 verfügte Anordnung einer Kontrollmeldung für den 29.8.1995 durch das Arbeitsmarktservice für Akademiker und Führungskräfte, Wien, R-gasse, die Maßnahmenbeschwerde. 1. Beschwerdesachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Jurist, steht im 52. Lebensjahr und ist seit 1991 arbeitslos. Seither hat er sich bei allen nur erdenklichen Arbeitgebern (Recht... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anordnung einer Kontrollmeldung vor dem AMS ist einer Anfechtung als Maßnahmenbeschwerde vor dem UVS nicht zugängig. mehr lesen...
Rechtssatz: Der dem Beschwerdeführer nach § 79 a AVG gebührende Schriftsatz- und Verhandlungsaufwand ist in Pauschalsätzen festgelegt, somit ist keine Steuer anzurechnen. Mit dem Zuspruch des Verhandlungsaufwandes ist auch die zweite Verhandlung in derselben Sache abgegolten, weshalb das betreffende Mehrbegehren abzuweisen war. Schlagworte Maßnahmenbeschwerde Kosten Pauschalsätze Mehrbegehren mehr lesen...
Begründung: Am 14.1.1994 war ha eine auf Art129a Abs1 Z2 B-VG im Zusammenhalt mit §67a Abs1 Z2 AVG gestützte Beschwerde wegen behaupteter rechtswidriger unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Zusammenhang mit der an dem Beschwerdeführer vorgenommenen Festnahme (5.12.1993) eingebracht worden. Es wurde von der Dienstbehörde der einschreitenden Beamten, Bundespolizeidirektion Wien, per 24.2.1994 eine Gegenschrift erstattet und die Verwaltungsakten vorgelegt. Am 8.3... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner - mit Schriftsatz vom 15.3.1994 ergänzten - Beschwerde vom 21.2.1994 beantragte der Beschwerdeführer nach näherer Darstellung des Sachverhaltes, die am 15.2.1994 (keine Angabe der Uhrzeit) vom Sicherheitswachebeamten M am Beschwerdeführer vorgenommene "Durchsuchung von Menschen" sowie die dem Beschwerdeführer bei einer darauffolgenden Personsdurchsuchung am Wachzimmer Kärntnertorpassage zuteil gewordene "erniedrigende Behandlung" (durch völlige Entkleidung) für rec... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt sich, daß die in seiner ursprünglichen Beschwerde vom 21.2.1994 bekämpfte Amtshandlung, nämlich eine angeblich am 15.2.1994 durchgeführte Personsdurchsuchung und eine erniedrigende Behandlung nicht stattgefunden hat. Wenn der Beschwerdeführer im Zuge des Verfahrens nunmehr vorbringt, der bekämpfte Verwaltungsakt hätte in Wahrheit nicht am 15.2.1994, sondern am "18.1.1994" (gemeint: 18.2.1994?) stattgefunden, so handelt es ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bundespolizeidirektion Wien ist als obsiegende Partei anzusehen, da die Beschwerde erst nach Einleitung des Vorverfahrens zurückgewiesen wurde. Sie hat daher Anspruch auf Kostenersatz, und zwar auf Ersatz des Aufwandes für die Vorlage der vorhandenen Akten(teile). (§79a AVG iVm §51 VwGG) Schlagworte ungenaue Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes, Identität des Beschwerdegegenstandes mehr lesen...
Begründung: 1. Auf Grund des von der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, vorgelegten Aktes, Zl IV-762.866/FrB/94, sowie auf Grund des Beschwerdevorbringens wurde folgender Sachverhalt als erwiesen angenommen: Der Beschwerdeführer reiste am 26.4.1993 über Ungarn kommend nach Österreich ein und war im Besitz eines Touristensichtvermerkes der Österreichischen Botschaft in Bukarest, ausgestellt am 8.4.1993, gültig bis 29.4.1993. Er verließ nach Ablauf dieses Sichtvermerkes ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Pauschalkosten vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat sind an den Bestimmungen des §§ 47 ff VwGG iVm der Verordnung des Bundeskanzlers über die Pauschalierung der Aufwandersätze vor dem Verwaltungsgerichtshof, BGBl 104/1991, zu orientieren und sind die in dieser Verordnung angeführten Pauschalsätze um ein Drittel zu kürzen. mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn sich aus der Stellungnahme einer belangten Behörde keine weiteren rechtlichen oder sonstigen Erwägungen zur Untermauerung ihres Standpunktes entnehmen lassen, so ist diese nicht im Sinne einer "zweckentsprechenden Rechtsverfolgung" gelegen. Es ist daher kein Schriftsatzaufwand zuzusprechen. Schlagworte Kostenersatz der belangten Behörde, Schriftsatzaufwand mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über den Kostenersatz gemäß § 79a AVG hat der Unabhängige Verwaltungssenat nach der Bestimmung des § 47 ff VwGG iVm der auf § 49 VwGG gestützten Verordnung des Bundeskanzlers über die Pauschalierung der Aufwandersätze vor dem Verwaltungsgerichtshof, BGBl 104/1991, vorzugehen. Hiebei sind die in dieser Verordnung angeführten Pauschalsätze unter Bedachtnahme auf den Grundsatz einer Abstufung des Kostenersatzes im Verfahren entsprechend der Unter- bzw Überordn... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach dem UbG obliegt dem Gericht (nur) die Prüfung der Frage der Zulässigkeit der (weiteren) Anhaltung einer Person ab dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme bzw. Unterbringung in einer Anstalt; der davor liegende Zeitraum der Verbringung dieser Person in die Anstalt ist daher grundsätzlich einer Maßnahmenbeschwerde an den UVS zugänglich. Betreten der Wohnung der Beschwerdeführerin gegen deren Willen sowie deren anschließende Verbringung in eine geschlossene Abteilung einer Krankenanstal... mehr lesen...
Der Unabhängige Verwaltungssenat im Land NÖ hat mit Bescheid vom 20.2.1992, GZ Senat-B-91-007, der gemäß §67c AVG erhobenen Beschwerde des Mitbeteiligten stattgegeben, und die auf §35 Z1 VStG iVm §99 Abs2 litc StVO gestützte Festnahme des Mitbeteiligten durch ein Organ der Stadtpolizei xx am 2.4.1991 sowie die nachfolgende Behandlung des Mitbeteiligten auf einem Gendarmerieposten für rechtwidrig erklärt. Gemäß §79a AVG wurde die Stadtgemeinde xx zu gleichen Teilen mit dem Land Niederösterr... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verhandlungsaufwand ist auch im Fall der Durchführung mehrerer Verhandlungen nur einfach zuzuerkennen. mehr lesen...
Der Unabhängige Verwaltungssenat im Land NÖ hat mit Bescheid vom 20.2.1992, GZ Senat-B-91-007, der gemäß §67c AVG erhobenen Beschwerde des Mitbeteiligten stattgegeben, und die auf §35 Z1 VStG iVm §99 Abs2 litc StVO gestützte Festnahme des Mitbeteiligten durch ein Organ der polizei am 2.4.1991 sowie die nachfolgende Behandlung des Mitbeteiligten auf einem Gendarmerieposten für rechtwidrig erklärt. Gemäß §79a AVG wurde die xxgemeinde xx zu gleichen Teilen mit dem Land Niederösterr... mehr lesen...
Wie dem fremdenpolizeilichen Akt der belangten Behörde Zl I/*********/93, zu entnehmen ist, war der Beschwerdeführer bereits mehrmals in fremdenpolizeiliche Verfahren involviert. So wurde er beispielsweise am 16. November 1990 einem Organ der belangten Behörde vorgeführt und aufgefordert, die für seinen Aufenthalt erforderlichen Nachweise vorzulegen. Als Frist - Alternative: Schubhaft - wurde ihm der 21. November 1990 gesetzt. An diesem Tage erschien die Lebensgefährtin des Beschwerdeführe... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschwerde vom 18.5.1992, eingelangt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 19.5.1992, erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien wegen seiner nach seiner Festnahme am 5.4.1992 durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien erfolgten Anhaltung. Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien forderte daraufhin die Bundespolizeidirektion Wien als belangte Behörde mit Schriftsatz vom 19.5.1992 auf, die Akten zu übermitteln und eine Gegenschrift zu e... mehr lesen...
Rechtssatz: Im gegenständlichen Fall war auf §51 VwGG Bedacht zu nehmen, wonach in Fällen, in denen die Beschwerde nach der Einleitung des Vorverfahrens zurückgezogen wird, die Frage des Anspruchs auf Aufwandersatz so zu beurteilen ist, wie wenn die Beschwerde abgewiesen worden wäre. Im vorliegenden Fall war nicht nur bereits das Vorverfahren eingeleitet, sondern sogar ein Teil der öffentlichen mündlichen Verhandlung abgehalten worden. Die belangte Behörde hätte als obsiegende Partei im F... mehr lesen...
Begründung: 1. Beweismittel 1.1. Beschwerdevorbringen Die Beschwerdeführerin brachte vor, daß sie am 13.3.1992 um etwa 12.10 Uhr im Stiegenhaus der Hochschule gemeinsam mit M P, W Ste und I St vorerst von den Organen der Fernmeldebehörde mit dem Bemerken, sie seien von der Fernmeldeüberwachung, aufgehalten worden sei, als sie gerade vom Dachboden Richtung Erdgeschoß der Hochschule unterwegs gewesen wären. Sie seien von den Beamten der Post- und Telegraphendirektion aufgefordert worden, d... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer schilderte in der von ihm eingebrachten Beschwerde - wörtlich - folgenden Sachverhalt: "Am 7.8.1991 wurde ich um 23.44 Uhr durch den Anruf einer Passantin geweckt, die mich verständigte, mein Sohn habe soeben als Lenker eines einspurigen KFZ einen Verkehrsunfall erlitten, ich solle kommen. Um 23.50 Uhr traf ich an der Unfallstelle ein, sprach kurz mit der Passantin, die mich angerufen hatte, danach mit meinem Sohn, der bereits im Rettungswagen ärztlich... mehr lesen...