Begründung: I. Die auf Art129a Abs1 Z2 B-VG iZm §67a Abs1 Z2 AVG gestützte Beschwerde, datiert mit 25.11.1994, richtet sich "gegen die Tatsache der fortgesetzten rechts- und konventionswidrige Anhaltung und Entziehung der persönlichen Freiheit des Beschwerdeführers in der der belangten Behörde unterstehenden Justizanstalt M". Der Beschwerdeführer beantragt, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, der belangten Behörde die Vorlage der näher bezeichneten Administrativakten aufzutragen, "so... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner Beschwerde vom 14.10.1994 beantragt der Beschwerdeführer, "der Unabhängige Verwaltungssenat Wien möge den angefochtenen Akt, die belangte Behörde habe mir die mir gemäß §68 Abs1, 2 StVG zustehende ärztliche bzw auf Anordnung des Anstaltsarztes vorzunehmende fachärztliche Behandlung vom 29.8. bis 2.9.1994 vorenthalten, für rechtswidrig erklären und erkennen, ich sei zumindest in dem Recht, nach den Bestimmungen des StVG ärztlich untersucht und behandelt zu werden, s... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hätte der Beschwerdeführer hinsichtlich der von ihm behaupteten Verweigerung einer fachärztlichen Betreuung während des Strafvollzuges die Möglichkeit einer Austragung im Verwaltungsverfahren gemäß §§120 ff StVG zur Verfügung. Für die erhobenen Maßnahmenbeschwerde besteht daher im vorliegenden Fall von vornherein kein Raum (siehe hiezu insbesondere VwGH 16.9.1992, 92/01/0713, betreffend einen völlig vergleichbaren Fall der Verweigerung einer ärztlichen Betreuu... mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung einer Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ist, daß keine Möglichkeit der administrativen Bekämpfung besteht. In concreto wird in der Beschwerde der Eingriff in den Briefverkehr eines Schubhäftlinges behauptet, indem der an einen Rechtsbeistand gerichtete Brief von der die Schubhaft vollziehenden Behörde zurückgehalten und per Telefax an die die Schubhaft verhängende Behörde übermittelt wurde. Der Briefverke... mehr lesen...
Rechtssatz: Die die Schubhaft verhängende (nicht die Schubhaft vollziehende) Behörde veranlaßte die Übersetzung des an einen Rechtsbeistand gerichteten Briefes des Schubhäftlings, der von der die Schubhaft vollziehenden Behörde an sie übermittelt worden war. Sie hatte Kenntnis davon, daß der Brief an einen Rechtsbeistand adressiert war. In der Entscheidung vom 8.3.1994, G 112/93, hat der Verfassungsgerichtshof eine auf Stichproben reduzierte Überwachung des Briefverkehrs von Schubhäftlinge... mehr lesen...
Betreffend Frau J W wurde folgende Beschwerde durch K H, Verein für SachWschaft und Patientenanwaltschaft, als Patientenanwalt gemäß §14 Abs1 UbG eingebracht: "Gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt führte ich innerhalb offener Frist Beschwerde gemäß Artikel 129a Abs1 Z2 §§67a AVG an den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Tirol wegen Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtes auf persönliche Freiheit sowie der Rechte nach d... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine §8 UbG-Bescheinigung gilt lediglich für eine Überstellung in ein psychiatrisches Krankenhaus; für weitere Überstellungen ist eine neuerliche Bestätigung einzuholen. mehr lesen...
Begründung: 1. Auf Grund des von der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, vorgelegten Aktes, Zl IV-762.866/FrB/94, sowie auf Grund des Beschwerdevorbringens wurde folgender Sachverhalt als erwiesen angenommen: Der Beschwerdeführer reiste am 26.4.1993 über Ungarn kommend nach Österreich ein und war im Besitz eines Touristensichtvermerkes der Österreichischen Botschaft in Bukarest, ausgestellt am 8.4.1993, gültig bis 29.4.1993. Er verließ nach Ablauf dieses Sichtvermerkes ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die durch den Distriktsarzt erfolgte Einweisung ohne Willen des Betroffenen in ein Landeskrankenhaus anstatt in eine Anstalt nach § 2 UbG kann nicht als "schonendstes" Mittel "zur Vermeidung einer Einweisung in ein LNKH" entschuldigt werden. So hätte der Betroffene bei einer Einweisung in eine Anstalt nach § 2 UbG die Möglichkeit gehabt, sich einer Aufnahmeuntersuchung nach § 10 Abs 1 UbG zu unterziehen. Auch wären sämtliche Rechtsschutzmöglichkeiten - die das UbG für solche Fä... mehr lesen...
Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde mangels rechtlicher Beschwer unzulässig, wenn sich der Beschwerdeführer mit dieser gar nicht gegen seine Anhaltung, sondern nur dagegen wendet, nicht in seinen Heimatstaat abgeschoben zu werden. Zurückweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Gibt der Beschwerdeführer wiederholt gegenüber dem erhebenden Gendarmeriebeamten zu erkennen, der Aufforderung der Fahrzeug- und Lenkerkontrolle nicht nachzukommen und bringt damit zum Ausdruck, daß die Fortführung der Amtshandlung nicht zielführend und ist dem erhebenden Gendarmeriebeamten sowohl das Fahrzeug als auch die Identität des Lenkers, somit des Beschwerdeführers, bekannt, ist die in der Folge ausgesprochene Festnahme (vorläufige Verwahrung) und nachfolgende Anhaltung... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 12621/1991; VfGH v. 12.3.1975, B 131/74. Rechtssatz: Freiwilliges Mitfahren im Gendarmeriedienstwagen seitens des Beschwerdeführers zwecks Durchführung einer Atemalkoholkontrolle stellt keine Ausübung von Befehls- oder Zwangsgewalt dar. Ebensowenig die - allenfalls mit der drohenden Sanktion der Erstattung einer Strafanzeige verbundene - Aufforderung, sich einer Atemalkoholkontrolle zu unterziehen. Zurückweisung in Ermangelung eines tauglichen Beschwerdegege... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, wenn sich die Hausdurchsuchung im Rahmen des richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles bewegte, diesen insbesondere nicht überschritten hat. Zurückweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Nach dem UbG obliegt dem Gericht (nur) die Prüfung der Frage der Zulässigkeit der (weiteren) Anhaltung einer Person ab dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme bzw. Unterbringung in einer Anstalt; der davor liegende Zeitraum der Verbringung dieser Person in die Anstalt ist daher grundsätzlich einer Maßnahmenbeschwerde an den UVS zugänglich. Betreten der Wohnung der Beschwerdeführerin gegen deren Willen sowie deren anschließende Verbringung in eine geschlossene Abteilung einer Krankenanstal... mehr lesen...
Rechtssatz: Darlegung der Rechtslage verbunden mit dem Hinweis, bei Nichtbefolgung eine Anzeige zu erstatten, an die sich allenfalls die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens knüpft, stellt keine Ausübung von Befehls- oder Zwangsgewalt dar. Gleiches gilt für die Nichtausstellung einer schriftlichen Bestätigung über diesen Vorfall, weil es sich hiebei nicht um eine qualifizierte, nämlich unsubstituierbare behördliche Untätigkeit handelt. Zurückweisung in Ermangelung eines tauglichen B... mehr lesen...
Der im landesgerichtlichen Gefangenenhaus xx angehaltene Untersuchungshäftling G M wurde am 11.6.1992 vom Landesgericht xx zu ** Vr ****90 - Hv **92 wegen §148 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 8 Jahren verurteilt und hat dagegen das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingebracht. Das Bundesministerium für Justiz hat schon vor Rechtskraft des Urteils gemäß §185 StPO iVm ArtI §1 des Bundesgesetzes vom 31.7.1992, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhal... mehr lesen...
Der im landesgerichtlichen Gefangenenhaus xx angehaltene Untersuchungshäftling G M wurde am 11.6.1992 vom Landesgericht xx zu ** Vr ****90 - Hv **92 wegen §148 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 8 Jahren verurteilt und hat dagegen das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingebracht. Das Bundesministerium für Justiz hat schon vor Rechtskraft des Urteils gemäß §185 StPO iVm ArtI §1 des Bundesgesetzes vom 31.7.1992, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhal... mehr lesen...
Wie der am 19. November 1992 beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land NÖ eingebrachten Beschwerde gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG zu entnehmen ist, wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xx vom 10. Juni 1992, Zl ***F, gegen den Beschwerdeführer ein Aufenthaltsverbot gemäß §3 Abs1 und Abs2 Z1 FrPolG erlassen, welches in Rechtskraft erwachsen ist. Am 8. Oktober 1992 wurde der Beschwerdeführer durch Organe der belangten Behörde per Flugzeug (Flughafen W***-S********) in seinen Heimatsta... mehr lesen...
Beachte Ebenso Senat-B-92-024 Zu Senat-B-92-024: VfGH vom 30. Juni 1993, Zl B 1009/93, Behandlung der Beschwerde abgelehnt; VwGH vom 11. November 1993, Zl 93/18/0456, Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Rechtssatz: Hat bereits ein anderer unabhängiger Verwaltungssenat über eine Maßnahmenbeschwerde entschieden, dann hat der Unabhängige Verwaltungssenat im Land NÖ eine auch an ihn gerichtete, die gleiche Maßnahme betreffende Beschwerde wegen entschiedener Sache als unzulässig zurück... mehr lesen...
Wie der am 22. Dezember 1992 beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land NÖ eingebrachten Beschwerde gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG zu entnehmen ist, wurde mit Mandatsbescheid der belangten Behörde (Sicherheitsbüro) vom 5. November 1992, Zl II-*********/92, gegen den Beschwerdeführer die Schubhaft zur Vorbereitung der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes und Sicherung der Abschiebung angeordnet. Mit Bescheid der belangten Behörde (Fremdenpolizeiliches Büro) vom 9. November 1992, Zl IV-**********... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfGH v. 12.3.1992, G 346/91 ua. Rechtssatz: Zurückweisung einer Schubhaftbeschwerde, wenn gegen den Fremden zwar bereits ein Schubhaftbescheid erlassen, dieser jedoch - durch Festnahme bzw. Anhaltung - bis zur Entscheidung des UVS tatsächlich noch nicht vollzogen wurde. Zuständigkeit der Sicherheitsdirektion als Berufungsbehörde gemäß § 70 Abs. 1 FrG. Keine Kostenentscheidung, wenn vom UVS kein Vorverfahren iSd § 51 VwGG geführt wurde. mehr lesen...
Rechtssatz: Bescheidmäßige Einstellung des Verfahrens bei Zurückziehung der Beschwerde unter Hinweis auf Walter - Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts, 5. Auflage, Wien 1991, RN 373 ff. mehr lesen...
Rechtssatz: §14e Fremdenpolizeigesetz verlangt zunächst, daß der Fremde bei Begehung einer Verwaltungsübertretung betreten wird. Von der Begehung einer solchen konnten die Gendarmeriebeamten unmittelbar bei ihrer Kontrolle ausgehen, da sie feststellten, daß der Fremde - ein türkischer Staatsangehöriger - über keinen Sichtvermerk verfügte und sich somit gemäß §14b Abs1 Z4 Fremdenpolizeigesetz nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhielt. Auch war die Festnahme zum Zwecke der Vorführung vor die... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 17.6.1992 bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen vor, daß er am 28.10.1989 in das Bundesgebiet eingereist sei und am 2.11.1989 einen Asylantrag gestellt habe. Da er ungarischer Nationalität und orthodoxen Glaubens sei, habe er keine Zulassung zum Studium in Rumänien bekommen. Am 24.4.1992 sei er wegen des Vergehens nach § 107 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt worden. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 29.5.1992 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Es gibt keinen Erfahrungssatz, der davon ausgeht, daß ein höheres Strafausmaß verhängt wird, wenn man im strafgerichtlichen Verfahren nicht anwaltlich vertreten wird. Schlagworte Schubhaft mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat ist nicht an das Urteil des Gerichtes bei seiner Entscheidung gebunden. Der Behörde kommt bei der Entscheidung bezüglich der Schubhaft umfassende Prüfungskompetenz zu, jedoch schließt dies nicht aus, daß der Unabhängige Verwaltungssenat die Entscheidung des Gerichtes als eine Grundlage der Beurteilung heranzieht. Schlagworte Schubhaft mehr lesen...
Beachte Siehe VwGH vom 25.3.1992, Zl. 91/02/0150, und vom 28.4.1992, Zl. 91/11/0153 Rechtssatz: Vorläufige Abnahme des Führerscheines, Abnahme des Zulassungsscheines im behördlichem Verfahren zur Fahrzeugüberprüfung, Herausgabeverlangen dieser Papiere im Zuge einer Verkehrskontrolle sowie die Anordnung einer Blutabnahme sind Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Nichtherausgabe des im Zuge einer Verkehrskontrolle einbehaltenen Führerscheines ist ein du... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Fehlen eines wesentlichen Inhaltsbestandteiles der Beschwerde führt zur sofortigen Zurückweisung der Beschwerde, ohne daß auf die Sache selbst bzw die Beschwerdegründe näher einzugehen war. Eine Verbesserung im Sinne des § 13 Abs 3 AVG kommt nicht in Frage, weil es sich hiebei um keinen Formmangel handelt, sondern um einen essentiellen Mangel des Inhaltes. Schlagworte Schubhaft Beschwerdebestandteile mehr lesen...
I. In der am 3.2.1992 eingelangten Beschwerde wird unter dem Rubrum "Sachverhalt" und "Begründung: " nachfolgendes vorgebracht: "Der Beschwerdeführer ist seit 25.10.1991 in Untersuchungshaft beim Landesgericht für Strafsachen Graz. Das Strafverfahren läuft gegen ihn wegen §§ 223 Abs 2, 224, 146, 147 Abs 1 Ziffer 1 und Abs 3 StGB. Zunächst wurde der Kontakt zu seinen Verteidigern, Dr. T. K. und Dr. U. D., durch die gesetzlich längstmögliche Frist durch den Untersuchungsrichter kontrolliert. O... mehr lesen...
Rechtssatz: Es wäre somit dem Beschwerdeführer gemäß §§ 119 ff StVG gestattet und auch ohne weiteres zumutbar, im Wege geeigneter Ansuchen und Beschwerden die Erlassung von Bescheiden zu erwirken (Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes vom 12.6.1987, G 108/87 bzw des Verwaltungsgerichtshofes vom 8.4.1987, 86/01/0040). Voraussetzung einer Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ist aber, daß keine Möglichkeit der administrativen Bek... mehr lesen...