Mit Schriftsatz vom 30.5.2012, beim ho Senat am 4.6.2012 eingelangt, erhob Frau Jacqueline J. Beschwerde gegen eine an ihr vorgenommene Identitätsfeststellung durch die BPD Wien. Die Beschwerde lautet wie Folgt: ?Die Beschwerdeführerin erhebt gegen die im Folgenden näher bezeichneten, in Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ergangenen Verwaltungsakte fristgerecht Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien. I. Sachverhalt Am 19. April 2012 nahm ich an den ... mehr lesen...
1.1. Die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt richtet sich gegen eine Amtshandlung der BH im Zuge der Vollziehung des Rundfunkgebührengesetzes (§ 6 Abs. 5). Eines ihrer Organe habe am Nachmittag des 13.09.2010 sein Büro in BS, ***, im Beisein zweier Polizisten aufgesucht und wollte dort nachschauen, ob Rundfunk- bzw. Fernsehanlagen betrieben werden. Er sei aufgefordert worden, den Zutritt zu ermöglichen. Er habe ihn verweigert und in... mehr lesen...
Rechtssatz: Das bloße Verlangen der BH, ein Büro zu betreten, um im Rahmen von Ermittlungen betreffend die Rundfunkgebührenpflicht nachzuschauen, ob dort ein Fernseher betrieben wird, ist mangels Befolgungsanspruch keine Maßnahme, die mit Beschwerde nach § 67a Z 2 AVG bekämpft werden kann. SW-Maßnahmenbeschwerde, Zulässig, bloße Aufforderung, Zutritt zu gewähren, Befolgungsanspruch Zuletzt aktualisiert am 10.02.2011 mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 13 Abs.1 Z1, des Waffengesetzes, BGBl.I Nr.12/1997, zuletzt geändert durch BGBl.I Nr.136/2004 (im Folgenden: WaffG) - der nach § 45 Z3 WaffG auch auf Schusswaffen, die durch Luftdruck oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt, anzuwenden ist -, sind Organe der öffentlichen Aufsicht bei Gefahr im Verzug ermächtigt, Waffen und Munition sicherzustellen, wenn sie Grund zur Ann... mehr lesen...
A) Sachverhalt: Mit Schriftsatz vom 24.7.2006, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingelangt am 17.8.2006, wurde vom Beschwerdeführer folgende Maßnahmenbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingereicht: ?Folgender Verwaltungsakt wird bekämpft Azl 9-80/398-8 BH Innsbruck: Organ: Dr. P. O., Amtstierarzt der BH Innsbruck Zwangsweise Abnahme von 2 Gelbbrustaras am 20.07.2006. Sachverhaltsdarstellung: 1. Chronologie des Verwaltungsaktes: 05.09.2005 Erhebung du... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde wird im Wesentlichen vorgebracht, dass der Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 14. Juni 2005, Zl. IV/1026576/FR/05, wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung des Sachverhaltes und Rechtswidrigkeit des Bescheides wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften rechtswidrig sei. In der Sachverhaltsschilderung wird ausgeführt, dass der Beschwerdeführer mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 3. Dezember 2003 wegen des Vergehens der fahrlässigen Töt... mehr lesen...
Rechtssatz: Langt eine Schubhaftbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat zu einem Zeitpunkt ein, in dem der sich der Fremde noch in Strafhaft befindet, ist die Schubhaftbeschwerde auch dann unzulässig, wenn der Fremde bereits am nächsten Tag aus dem Strafvollzug entlassen wird. Diese Gesetzeslage ist auch auf das Fremdengesetz 1997 anzuwenden. Der Status des Häftlings als Freigänger wegen guter Führung und seine Aussicht auf einen Arbeitsplatz ändern daran nichts. Dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 4. Oktober 2004 beantragte der Beschwerdeführer den angefochtenen Bescheid für rechtswidrig zu erklären, mit dem ihm von der belangten Behörde (Bezirkshauptmannschaft Liezen) gemäß § 31 Abs 3 WRG aufgetragen wurde, die Beweidung des Fleischproduktionsgatters K auf dem Grundstück sowie den nordöstlichen Grundstücksteil des Grundstückes, alle KG P, entsprechend dem beiliegenden Lageplan einzuschränken und ist der bereits bestehende durch die Mitte des Gatters entl... mehr lesen...
Rechtssatz: In der Entscheidung vom 17. Jänner 1995, Zl. 93/07/0126, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass nach den Gegebenheiten des Falles entweder das rechtstechnische Mittel des Bescheides oder jenes der Weisung gemäß § 31 Abs 3 WRG in Betracht kommt, wobei einer behördlichen Erledigung Bescheidcharakter nur dann beizumessen ist, wenn die Erledigung ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist. Dem Ergebnis steht auch nicht der Umstand entgegen, dass eine getroffene Anordnung,... mehr lesen...
1.] Mit Bescheid vom 12.10.2004 wurde zu III-1.117.545-FrB/04 gegen die Bf von der BPD Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, als belangte Behörde, die Schubhaft verhängt. Der Spruch: des Bescheides führt aus, dass die Schubhaft gemäß § 61 FrG 1997 zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung nach §§ 33 und 34 FrG, zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gemäß § 36 FrG, zur Zurückschiebung nach § 55 FrG und zur Abschiebung nach § 56 FrG anzuordnen war. ... mehr lesen...
Rechtssatz: In der Sache ist die Feststellung zu treffen, dass die belangte Behörde die zwingende
Norm: der §§ 27 und 28 iVm §§ 20-25 des Ehegesetzes, deutsches Reichsgesetzblatt I S 807/1938 nicht beachtet hat. Auf Basis dieser zivilrechtlichen Bestimmung darf sich niemand auf die Nichtigkeit einer Ehe berufen, solange nicht die Ehe durch gerichtliches Urteil für nichtig erklärt worden ist. Es kann somit in Anbetracht der Bestimmung des Ehegesetzes nicht angehen, dass die polizeiliche Behö... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 10.4.2003 die mit 8.4.2003 datierte Beschwerde ein und führte darin folgendes aus: ?1. Bezeichnung des Verwaltungsaktes: Am 02.03.2003 um 20.30 Uhr wurde an der Betriebsstätte des Beschwerdeführers C. Ö. in N. über Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Landeck, Mag. G., 1.446 Jetons und eine Roulettekugel von der Gendarmerie N., vorläufig zur Beweissicherung/Sicherung des Verfalles gemäß § 39 VStG, beschlagnahmt. Freiwillig hat der Beschwerdeführer die Gegens... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Regelungen über die sogenannte Maßnahmenbeschwerde dienen nur der Schließung einer Lücke im Rechtschutzsystem, nicht aber der Öffnung einer Zweigleisigkeit für die Verfolgung ein und desselben Rechts. Was in einem Verwaltungsverfahren ausgetragen werden kann, kann daher nicht Gegenstand einer Maßnahmenbeschwerde sein (VwGH 16.9.1992, Zl 92/01/0711; uam). Es war daher im gegenständlichen Fall zu prüfen, ob überhaupt eine Maßnahmenbeschwerde zulässig ist. Wie sich aus dem in ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte die mit 3.7.2002 datierte Beschwerde, welche am 9.7.2002 beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingelangt ist, ein und führte darin folgendes aus: "I.Sachverhalt: Am 27.6.2002 fuhr Herr K. B. mit dem von ihm gelenkten LKW Kennzeichen XY gegen 21.10 Uhr in XY auf der Inntalautobahn nach Österreich ein. Hiebei war das Ecotag-Gerät auf grün eingestellt, da die gegenständlich transportierte Ladung in 6114 Weer vom Fahrzeug abgeladen werden sollte. Bei... mehr lesen...
Am 9.7.2003 langte beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, eingebracht von Herrn C. Sch., 6108 Scharnitz, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. P. R., ein. In dieser Beschwerde wird binnen offener Frist vorgebracht, dass der Beschwerdeführer am 4.7.2003 um 23.55 Uhr, und am 6.7.2003 um 22.30 Uhr, durch die Beschlagnahme von jeweils zwei Nylonsäcken mit Chips durch Beamte des Gendarmeriepostens ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die vorläufige Beschlagnahme der beiden Säcke mit Chips greift in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht des Beschwerdeführers auf Unversehrtheit seines Eigentums gem Art 5 StGG ein. Sie bildet eine Maßnahme unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, die gem Art 129a Abs1 B-VG iVm § 67a AVG beim Unabhängigen Verwaltungssenat angefochten werden kann (VfSlg. 8815/1980, 9403/1982). Die Beschwerde ist daher insoweit zulässig. Der durch die vorläufige Beschlagna... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte die mit 20.12.2002 datierte Beschwerde, die am 23.12.2002 beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol einlangte, ein und führte darin folgendes aus: ?Der Beschwerdeführer teilt mit, dass er Dr. J. L., Rechtsanwalt in XY, mit seiner rechtsfreundlichen Vertretung betraut und Vollmacht erteilt hat. Der einschreitende Rechtsvertreter beruft sich auf die ihm erteilte Vollmacht und ersucht um Kenntnisnahme. Gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher... mehr lesen...
Am 05.10.2002 brachte der Erstbeschwerdeführer, eine Maßnahmenbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol mit folgendem Inhalt ein: "Heute um ca 08.00 kam ein LKW mit dem Kennzeichen SU-XXXX und SU-YYYY zur Kontrollstelle. Halter des Fahrzeuges ist die Firma H., D-53842 Troisdorf. Das Fahrzeug hatte lebende Rinder geladen und der Lastzug wies ein Lastzuggesamtgewicht von 41.600 kg auf. Seitens der Gendarmerie wurde dem Fahrer mitgeteilt, dass eine Sondergenehmigung erteilt wird,... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte die mit 10.4.2002 datierte Beschwerde, welche am 16.4.2002 beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingelangt ist, ein und führte darin folgendes aus: 1.) VERWALTUNGSAKT: Am 12. 03. 2002 wurde das von der Beschwerdeführerin gemietete Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen XY nach dem Grenzübergang Vils Musau von Gendarmeriebeamten des GPK Obermieming, 6414 Obermieming, angehalten und eine Gewichtskontrolle durchgeführt. Die Gendarmeriebeamten ... mehr lesen...
In der gegenständlichen Angelegenheit brachte 1) F. G. und 2) K. G., beide vertreten durch Dr. C. O., Rechtsanwalt in XY, eine Maßnahmenbeschwerde ein, in der sie folgendes ausführten: ?Sachverhalt Am 12.7.2002,um 9.00 Uhr, wurden durch einen Gendarmeriebeamten des Gendarmerieposten Kematen die Kennzeichentafeln mit der Nummer XY sowie der Zulassungsschein des im Eigentum des Erstbeschwerdeführers Herrn F. G., stehenden Fahrzeuges abmontiert und eingezogen, ohne dass dieser Maßnahme ein ... mehr lesen...
Mit Beschwerde vom 03.12.2002 brachte der Beschwerdeführer Folgendes vor: ?Beschwerde gemäß Artikel 129a Abs 1 Z 2 B-VG, §§ 67a AVG an den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Tirol wegen Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtes auf persönliche Freiheit sowie der Rechte nach dem Unterbringungsgesetz. 1. Sachverhalt: Herr A. befand sich am 07.11.2002 in der Wohnung Innsbruck, G-straße, die er gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin, Frau M. G.-P. bewohnt. Aufgrund ein... mehr lesen...
1.1. Der BF begehrt sinngemäß die Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner obigen Zurückweisung mit der wesentlichen Begründung: , er habe bei der Grenzkontrolle gesagt, dass er zu einer bestimmten Firma nach *** arbeiten fahre. Er sei nach einer Arbeitserlaubnis gefragt worden, die er nicht gehabt hätte. Bei der Firma sei er als Volontär beschäftigt, wozu er eine Anzeigebestätigung des AMS *** vorlegte. 1.2. Entsprechend einem Erhebungsersuchen des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgen... mehr lesen...
Rechtssatz: Will ein Fremder ohne Visum zu Arbeitszwecken einreisen, so ist er nach § 52 Abs 1 FrG zurückzuweisen. Wenn aber fälschlicher Weise die Zurückweisung auf § 52 Abs 2 Z 3 lit b FrG gestützt wird, so ist damit auf ein Jahr die Visumpflicht für jede Einreise verbunden, welche Rechtsfolge dadurch beseitigt wird, dass im Beschwerdeverfahren ausgesprochen wird, welcher Zurückweisungsgrund der richtige ist. Schlagworte Zurückweisung, falscher Grund mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte die Beschwerde vom 9.11.2001, welche am 12.11.2001 beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingelangt ist, ein und führte darin folgendes aus: ?Durch den ausgewiesenen Vertreter wird gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt innerhalb offener Frist Beschwerde gemäß Art 129a, Abs 1, Z 2 B-VG an den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Tirol wegen Verletzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten und einfach g... mehr lesen...
Beachte gleichlautende Entscheidung zu VwSen-420329/17/Gf/La vom 19. Juni 2002; Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgelehnt; VfGH vom 26.11.2002, Zl.: B 1262/02; Beschwerde wurde dem VwGH zur Entscheidung abgetreten. Rechtssatz: Gemäß Art.3 MRK darf niemand der Folter oder unmenschlicher bzw. erniedrigender Strafe oder Behandlung unterzogen werden. Dabei handelt es sich um ein vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht (vgl. Mayer, Das österreichische Bundes-Verfassungsrec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte die Beschwerde vom 6.11.2001, welche am 7.11.2001 beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingelangt ist, ein und führte darin folgendes aus: ?Durch den ausgewiesenen Vertreter wird gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt innerhalb offener Frist Beschwerde gemäß Art 129a, Abs 1, Z 2 B-VG an den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Tirol wegen Verletzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten und einfach ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erhebung einer Maßnahmenbeschwerde ist nur dann zulässig, wenn nach den Beschwerdebehauptungen ein diese Tatbestandsmerkmale umfassender Sachverhalt vorliegt. Voraussetzung für die Rechtswidrigerklärung eines verwaltungsbehördlichen Verhaltens, somit für eine meritorische Entscheidung, ist das Vorliegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Ein faktisches Organhandeln stellt dann eine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 4.12.2000, beim Unabhängigen Verwaltungssenat am 11.12.2000 eingelangt, hat der Beschwerdeführer durch seine ausgewiesenen Vertreter die nachfolgende Beschwerde gegen die Verhängung einer Wegweisung und eines Betretungsverbotes gemäß § 38a SPG eingebracht: ?Am 26.11.2000 wurde durch den Gendarmerieposten H über den Beschwerdeführer eine Wegweisung und ein Rückkehrverbot bzw. Betretungsverbot gemäß § 38a SPG verhängt. Gemäß ständiger Rechtssprechung (UVS VB... mehr lesen...
Rechtssatz: Für den Ausspruch einer Wegweisung und eines Betretungsverbotes im Sinne von § 38a SPG ist ein aktueller gefährlicher Angriff nicht notwendig, sondern reicht die Annahme, dass ein solcher bevorsteht, aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diesbezüglich allein der Eindruck den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gegenüber ausschlaggebend ist (die diesen sich bietenden Tatsachen: weinende und verängstigte Familienangehörige, Schilderung von einschlägigen tätlichen Ausei... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 102 Abs. 1 erster Halbsatz des Kraftfahrgesetzes, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. I 146/1998 (im Folgenden: KFG), gehört es zu den nach § 134 Abs. 1 KFG verwaltungsstrafrechtlich sanktionierten Pflichten des Lenkers, sich vor Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges davon zu überzeugen, dass dieses den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht, wobei im Besonderen gemäß § 49 Abs. 6 erster Halbsatz KFG an Kraftwagen die vorgesehene Kennzeichentaf... mehr lesen...