Rechtssatz: Maßnahmen im Sinne des § 188 StPO sind nicht dem "verwaltungsbehördlichen" Vollzug zuzuordnen, sondern im Rahmen des strafgerichtlichen Vollzuges einer Entscheidung zuzuführen. Eine Anrufung des Unabhängigen Verwaltungssenates ist daher in diesen Angelgenheiten von vornherein ausgeschlossen. Schlagworte faktische Amtshandlung Gerichtsvollzug mehr lesen...
Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Zurückweisung wegen Verspätung; Zurückweisung des nicht von der belangten Behörde, sondern von jener Behörde, der gemäß § 29a VStG das Strafverfahren übertragen wurde, gestellten Kostenbegehrens. Nach § 5a des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. Nr. 72/1954, zuletzt geändert durch die zweite Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1991, BGBl. Nr. 406/1991 (im folgenden: FrPG), hat derjenige, der in Schubhaft genommen oder angehalten wird, das Recht, den unabhängigen Verwa... mehr lesen...
Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Zurückweisung wegen fehlender Angabe von Gründen für die behauptete Rechtswidrigkeit der Verhängung der Schubhaft. Gemäß § 5a Abs.6 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. Nr. 75/1954, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 406/1991, i.V.m. § 67c Abs.2 Z.4 AVG haben Schubhaftbeschwerden insbesondere die
Gründe: anzugeben, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit der Verhängung der Schubhaft stützt dabei handelt es sich um eine Prozeßvoraussetzung, die keiner ... mehr lesen...
Begründung: Der Beschwerdeführer, der Staatsangehöriger der UdSSR ist, führt in seiner Beschwerde vom 12.12.1991 (eingelangt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 16.12.1991) aus, daß er sich seit 25.8.1989 mit Unterbrechungen in Österreich befinde und hier einer Beschäftigung nachgehe. Am 8.3.1991 und am 26.9.1991 habe er bei der Bundespolizeidirektion Wien - Fremdenpolizeiliches Büro Anträge auf Erteilung eines befristeten Wiedereinreisesichtvermerkes für das Bundesgebiet der Republ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verweigerung der Annahme von Unterlagen durch den zuständigen Referenten der Bundespolizeidirektion Wien im Rahmen eines dort anhängigen Verfahrens stellt keinen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Schlagworte Sichtvermerk, Wiedereinreise, Fremdenpolizei mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 4143/1942, 7309/1974, 9860/1985, 10.112/1984, 10.957/1986. Rechtssatz: Die Festnahme und Anhaltung einer Person durch Organe der Bundespolizeidirektion wegen des Verdachtes der Verwaltungsübertretung durch ungestümes Benehmen setzt u.a. voraus, daß die Organe mit gutem Grund das Vorliegen des tatbestandsmäßigen Verhaltens annehmen dürfen. Feststellung der Rechtswidrigkeit der Festnahme und Anhaltung des Beschwerdeführers am 23.2.1991 in Linz, Garinsonstraße,... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSen-400060 vom 4.12.1991 Rechtssatz: Zurückweisung einer Maßnahmebeschwerde, wenn diese weder eine Darlegung des Sachverhaltes noch eine Angabe von Gründen für die behauptete Rechtswidrigkeit enthält. Gemäß § 67c Abs.2 AVG haben Maßnahmenbeschwerden u.a. den maßgeblichen Sachverhalt sowie jene
Gründe: darzulegen, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt; dabei handelt es sich jeweils um Prozeßvoraussetzungen, die keiner Mängelbehebung zugänglich ... mehr lesen...
Rechtssatz: Einer auf der Grundlage des Art. 129a Abs1 Z2 B-VG eingebrachten und allein gegen einen Schubhaftbescheid gerichteten Beschwerde mangelt es an einem geeigneten Beschwerdegegenstand; eine solche ist aufgrund eines inhaltlichen Mangels als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt, Beschwerdegegenstand mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSlg 11473 A/1984; VwSen-400023 v. 4.6.1991; VwSen-400024 v. 4.6.1991; VwSen-400030 v. 17.6.1991; VwSen-400050 v.20.8.1991. Wie VwSen-400052 v. 13.9.1991 Rechtssatz: Sechswochenfrist des § 67c Abs.1 AVG gilt auch für Schubhaftbeschwerden, soweit sich diese gegen die Festnahme und Anhaltung als solche (und nicht gegen die spezifischen Umstände während der Inhaftierung) richten. Beschwerde muß daher spätestens sechs Wochen nach dem Tag der Zustellung des Schubhaftb... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 28.3.1991 wird im wesentlichen vorgebracht, daß die belangte Behörde am 27.3.1991 die Maßnahme verfügt habe, daß auf dem bisher - nach Ansicht der belangten Behörde - noch nicht genehmigten Schotterlagerplatz, Grundstück Nr. 377/1 KG Schölbing, kein Schotter mehr abgelagert werden dürfe. Die rechtliche Grundlage könne nur der § 360 Abs 1 oder 2 Gewerbeordnung sein. Der Tatbestand des Abs 1 leg cit könne jedoch von vornherein ausgeschlossen werden, aber auch der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die bloße Drohung bei Zuwiderhandlung etwas zur Anzeige zu bringen noch das mündlich ausgesprochene Verbot - in concreto eine Schotterablagerung zu unterlassen - stellt keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Schlagworte faktische Amtshandlung mehr lesen...
Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen: Prozeßvoraussetzungen des §67c Abs2 AVG, die auch für Schubhaftbeschwerden gelten, sind keine behebbaren Formmängel. Zurückweisung, wenn eines dieser Erfordernisse fehlt. Neuerliche Einbringung der Beschwerde innerhalb offener Frist möglich. Keine mündliche Verhandlung zur Prüfung der Prozeßvoraussetzungen. Nach § 5a des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. Nr. 75/1954, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 406/1991 (im folgenden: FrPG), ... mehr lesen...
Rechtssatz: Festnahme und Anhaltung ohne Bescheid. Weitere Anhaltung auf Grund des später erlassenen tragfähigen Bescheides. Feststellung der Rechtswidrigkeit bis zur Bescheiderlassung, darüberhinaus Abweisung der Beschwerde. Kostenteilung zwischen belangter Behörde und Beschwerdeführer. Gemäß Artikel 1 Abs.2 des Bundesverfassungsgesetzes zum Schutz der persönlichen Freiheit, BGBl. Nr. 684/1988, darf niemand aus anderen als den in dem zitierten Bundesverfassungsgesetz genannten Gründen... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSlg 11473 A/1984; VwSen-400023 vom 4.6.1991; VwSen-400024 vom 4.6.1991 Rechtssatz: Sechswochenfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung; Beginn des Fristenlaufes am Tag der Verhaftung, wenn nicht ursprünglich rechtmäßige Schubhaft erst während ihres Andauerns rechtswidrig wird. Beschwerde muß spätestens am letzten Tag der Frist zur Post oder den Organen des Gefangenenhauses zur Weiterleitung übergeben werden. Falsche Adressierung der Beschwerde, die gemäß § 6 AVG an... mehr lesen...
Beachte Ebenso VwSen-400024 vom 4.6.1991; Verweis auf VwSlg 11473 A/1984. Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Beschwerdefrist. Sechswochenfrist des § 67c Abs.1 AVG gilt auch für Schubhaftbeschwerden. Fristenlauf beginnt ab Kenntnis der Verhängung der Schubhaft bzw. ab dem Wegfall der Behinderung. Beschwerde rechtzeitig, wenn sie am letzten Tag der Frist zur Post oder den Organen des Gefangenenhauses zur Weiterleitung gegeben wird. Zurückweisung wegen unerstreckbarer Fallfrist. Über d... mehr lesen...