RS UVS Oberösterreich 1993/07/09 VwSen-420038/5/Gf/La

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Veröffentlicht am 09.07.1993
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Verweis auf VfSlg 12621/1991; VfGH v. 12.3.1975, B 131/74. Rechtssatz

Freiwilliges Mitfahren im Gendarmeriedienstwagen seitens des Beschwerdeführers zwecks Durchführung einer Atemalkoholkontrolle stellt keine Ausübung von Befehls- oder Zwangsgewalt dar. Ebensowenig die - allenfalls mit der drohenden Sanktion der Erstattung einer Strafanzeige verbundene - Aufforderung, sich einer Atemalkoholkontrolle zu unterziehen. Zurückweisung in Ermangelung eines tauglichen Beschwerdegegenstandes.

Schlagworte
Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; durch Untätigkeit; Begriff. Alkotest.
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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