Mit Eingabe vom 24.02.2000, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingelangt am 25.02.2000, hat Herr Z. D. eine Beschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG mit folgendem Inhalt eingebracht: I.Sachverhaltsdarstellung: Der Beschwerdeführer befuhr am 17.2.2000, ca 17.20 Uhr, mit dem Sattelzug, polizeiliches Kennzeichen XY, samt Sattelauflieger, polizeiliches Kennzeichen XY, die B 182. Der Beschwerdeführer wurde angehalten und musste in Matrei am Brenner umkehren und auf die Autobahn auff... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 10.04.2000 brachte Herr Dr. P. D., Rechtsanwalt in XY, vertreten durch Dr. K. R., Rechtsanwalt in XY, eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ein und führte darin aus: ?I) Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes gem. § 67c Abs 2 Z 1 und der belangten Behörde gem. § 67c Abs 2 Z 2 AVG: Herrn Dr. P. D. wurde am 08.03.2000 um 11.00 Uhr der Führerschein, Nr 3890/96, ausgestellt am 16.08.1996 von der Bundespolizeidir... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte in seiner Beschwerde vom 26.01.2000 Folgendes aus: ?I. Sachverhaltsdarstellung: Der Beschwerdeführer befuhr am 19.12.1999, ca 22.30 Uhr, mit dem Sattelzug, polizeiliches Kennzeichen XY, samt Sattelauflieger, polizeiliches Kennzeichen XY, die B 182. Der Beschwerdeführer wurde auf der B 182 zum obgenannten Zeitpunkt auf der Höhe des Gasthof ?Schupfen?, Gemeindegebiet Mutters, angehalten und musste aufgrund der Weisung des Beamten, Herrn S., auf die Autobahn A ... mehr lesen...
Mit Beschwerde vom 03.05.2000 brachte Herr M. W. Folgendes vor: ?I. Sachverhalt: Dem Beschwerdeführer (in der Folge BF) ging am 04.11.1999 eine Mahnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 27.10.1999 wegen einer angeblich vollstreckbaren Verwaltungsstrafe zu; daraufhin beauftragte der BF die gefertigte Kanzlei mit der Feststellung der näheren Umstände und hat die Rechtsvertretung des BF in der Folge Akteneinsicht in den Verwaltungsstrafakt zu VST-108566/99, S060555, k-21024 der Bez... mehr lesen...
Am 31.05.1999 brachte die C. M. GmbH eine Beschwerde, welche sich auf Artikel 129a Abs 1 Z 2 B-VG iVm § 67a Abs 1 Z 2 AVG stützte, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ein und führte darin Folgendes aus: ?Sachverhalt Unter der Adresse XY, hat die Firma S.-G.GmbH Geschäftsräumlichkeiten gemietet, um dort einen kostenlosen Beratungsdienst hinsichtlich der von ihr vertriebenen Produkte zu unterhalten. Da die Firma S.-G. nicht alle zur Verfügung ... mehr lesen...
Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgelehnt; VfGH vom 26.09.2000, Zl.: B 1207/00. Vorstehende Entscheidung wurde aufgehoben durch VwGH vom 09.07.2002, Zl.: 2000/01/0331-7. Gesetzesprüfungsantrag an den VfGH zu Zl. G 267/02 gestellt; Gesetzesprüfungsantrag wurde am 25.02.2003 zurückgewiesen. Rechtssatz: Mit ihrer als "Beschwerde gemäß Art.129a Abs.1 Z2 B-VG iVm § 67a Abs.1 Z2 AVG" bezeichneten Eingabe vom 21.06.2000 bringt die Rechtsmittelwerberin vor, dass Organ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung war aufgrund der konkreten Umstände des vorliegenden Falles schließlich auch zu untersuchen, ob und inwieweit eine Maßnahmenbeschwerde iSd Art.129a Abs.1 Z.2 B-VG auch gegen behördliche Zwangsakte, die sich im Gefolge des auf einen richterlichen Befehl gegründeten Einschreitens der Sicherheitsorgane ereignen, erhoben werden kann; denn gegenständlich ist aufgrund der öffentlichen Verhandlung vor dem Oö. Verwaltungssenat allseits unstrittig, das... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 3 Z.4 WaffGebrG sind Schusswaffen, die u.a. den Organen der Bundesgendarmerie zur Erfüllung ihrer Aufgaben von deren Dienststelle zugeteilt wurden, als Dienstwaffen anzusehen. Von diesen darf gemäß § 2 Z.1 bis 3 WaffGebrG insbesondere im Falle gerechter Notwehr, zur Überwindung eines auf die Vereitelung einer rechtmäßigen Amtshandlung gerichteten Widerstandes oder zur Erzwingung einer rechtmäßigen Festnahme Gebrauch gemacht werden. Nach den Sonderbestimmungen der §§ 7 un... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 67c Abs. 1 AVG ist eine Maßnahmenbeschwerde bei jenem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel der angefochtene Verwaltungsakt gesetzt wurde. Im gegebenen Zusammenhang einer Abschiebung - also einer nicht bloß punktuellen, sondern in aller Regel örtlich ausgedehnten Maßnahme, die sich auch auf das Gebiet mehrerer Bundesländer erstrecken kann - hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass das "Verhalten zur Ausreise am tatsächlichen Aufenthaltso... mehr lesen...
Am 08.03.1999 langte die mit 03.03.1999 datierte und am 05.03.1999 zur Post gegebene Beschwerde des Herrn B. S., gerichtet gegen den Bürgermeister der Stadt Kitzbühel Dr. H. W. als belangte Behörde, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mit folgendem Inhalt ein: Gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt führe ich innerhalb offener Frist Beschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG an den Unabhängigen Verwaltung... mehr lesen...
Rechtssatz: Prozeßvoraussetzung einer Maßnahmenbeschwerde ist die tatsächliche Ausübung physischer Gewalt oder zumindest deren Androhung als unmittelbare Sanktion im Falle des Nichtbefolgens einer behördlichen Anordnung (vgl. die zahlreichen Nachweise zur Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts bei Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 8. A, Wien 1996, RN 610). Als lex specialis zu den vorgenannten Bestimmungen legt § 88 Abs.2 des Sicherheitsp... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß Art.129a Abs.1 Z2 B-VG iVm § 67a Abs.1 Z2 AVG erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von Personen, die behaupten durch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt in ihrem Recht verletzt worden zu sein, ausgenommen in Finanzstrafsachen des Bundes. Die behauptete Rechtsverletzung muß zumindest möglich sein. Sie kann sich im Hinblick auf die Vermeidung von Rechtsschutzlücken nicht nur auf die Verletzung einfachgesetzlicher Rechte, sondern auch auf... mehr lesen...
Rechtssatz: Die in den Buchstaben a) bis c) umschriebenen Tatbilder des § 1 O.ö. Ehrenkränkungsgesetzes entsprechen - abgesehen von den Publizitätserfordernissen - wörtlich den Delikten gegen die Ehre in den §§ 111 Abs.1 und 115 Abs.1 StGB. Da die für die gerichtliche Strafbarkeit gemäß §§ 111 Abs.1 und 115 Abs.1 StGB geforderte Mindestpublizität verschieden geregelt worden ist, muß im Hinblick auf die Subsidiarität der Verwaltungsübertretungen der Ehrenkränkung streng zwischen den Tathand... mehr lesen...
Begründung: I. Zuständigkeit § 67c Abs 1 AVG lautet: Beschwerden nach § 67a Abs 1 Z 2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wur... mehr lesen...
Begründung: In der mit Schriftsatz vom 5.12.1994 eingebrachten auf § 67c AVG gestützten Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, führt der Beschwerdeführer folgendes wörtlich aus: "Die Betriebsprüfungsabteilung des Finanzamtes für den 1. Bezirk in Wien führt bezüglich des Einschreiters zur Steuernummer 841/7295 eine abgabenbehördliche Prüfung gemäß § 147 ff BAO durch. Dem Betriebsprüfer, Herrn Sch, stehen Unterlagen zur Verfügung, die der F... mehr lesen...
Begründung: Der Beschwerdeführer beantragt durch seinen Rechtsvertreter in seiner offensichtlich auf § 67a Abs 1 Zif 2 AVG iVm Art 129a Abs 1 Zif 2 B-VG gestützten Beschwerde seine Abschiebung vom 23.12.1994 für rechtswidrig zu erklären. Aufgrund des Beschwerdevorbringens und des von der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, vorgelegten Verwaltungsaktes zur Zl IV-816.402/FrB/95 steht folgender Sachverhalt fest: Mit Bescheid des Magistrats der Stadt K wurde der Beschwerdef... mehr lesen...
Begründung: 1.) Der Beschwerdeführer brachte am 11.3.1996 - sohin fristgerecht - gegen die umseitig beschriebene Entfernung (Abschleppung) seines Fahrzeuges eine auf § 67a Abs 1 Z 2 AVG gestützte Maßnahmenbeschwerde ein, worin im wesentlichen vorgebracht wurde, daß einerseits keine Behinderung durch sein vorschriftswidrig abgestelltes Fahrzeug vorgelegen habe und darüberhinaus das Abstellen in einer bloßen Halteverbotszone keine Abschleppung gemäß § 89a StVO rechtfertige. Es wird der Antra... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein bloßer Verwaltungsstraftatbestand nach § 24 Abs 1 lit a StVO ohne Erfüllung der Qualifikationsmerkmale gem § 89a StVO berechtigt nicht zum Abschleppen. (VwGH 90/02/0096 v 31.10.1990). Siehe ZUV 1996/JG 4/H 3 S 29. Schlagworte ungerechtfertigte Abschleppung; bloßer Verwaltungstatbestand mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 10. April 1996 wird nachfolgendes vorgebracht: "Am 13.03.1995, um etwa 9 Uhr 30 begab sich die Antragstellerin in M. in das Geschäft H., um dort vorreservierte Waren käuflich zu erwerben. Die Antragstellerin hat hierfür einen Betrag von ca. S 450,00 bezahlt. Die Antragstellerin ist Dienstnehmerin in der B.-Filiale in M. und verrichtet dort ihren Dienst in der Fleischabteilung. Um ca. 17 Uhr 50 erschienen im B.-geschäft 2 Gendarmeriebeamte des Gendarmeriepostens ... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat sich der Mängelbehebungsauftrag gemäß § 67 c Abs 2 Z 5 AVG ausschließlich auf den 13. März 1995 (möglicherweise 1996) gerichtet, ist es unzulässig, diesen Antrag im Rahmen eines Mängelbehebungsschreibens zeitlich auf den 13. und 14. April 1996 zu erweitern. Soweit im Schreiben bezüglich des Mängelbehebungsauftrages ausgeführt wird, die verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt durch den vom GP M. gesetzten Verwaltungsakt wegen Verletzung der subjektiven Rechte der An... mehr lesen...
Begründung: Mit einer mittels Telefax am 3.11.1994 eingebrachten Beschwerde teilt der Beschwerdeführer folgenden Sachverhalt mit: "Betrifft: Beschwerde Sg Damen und Herren!!!! Ich war am 22.09.94 um ca 16 h am S-platz bei einer Wahl-Veranstaltung, welche ich auf Video aufzeichnen wollte (leider war es mir nur teilweise möglich). Im Zuge dieser Veranstaltung trat auch Fr Dr P auf. Sie sprach über die großen Einflüsse der "RUSSENMAFIA" (siehe Mord an einem rus Geschäftsmann). Da am gleichen ... mehr lesen...
Begründung: I.) Die Beschwerdeführerin brachte am 16.11.1995 durch ihren ausgewiesenen Vertreter eine Beschwerde zu den fünf im
Spruch: genannten Beschwerdepunkten anläßlich der am 4.10.1995 gegen 22.00 Uhr durchgeführten Amtshandlung von vier Sicherheitswachebeamten ein. Die Beschwerdeführerin bringt vor, daß die SWB "das Lokal durchsuchten" und bei den anwesenden Gästen Personenkontrollen inklusive Identitätsfeststellung und Personendurchsuchung durchführten. Der im Lokal anwesende rechts... mehr lesen...
Beachte bestätigt vom VwGH Zl 96/01/0609 vom 24.6.1998 Rechtssatz: Eine jur Person kann keine Verletzung von Rechten geltend machen, welche natürlichen Personen vorbehalten ist. mehr lesen...
Begründung: In seiner mit Schriftsatz vom 15.11.1995 eingebrachten Beschwerde, beantragt der Beschwerdeführer "1. festzustellen, daß die Wegweisung und die Erweckung des Eindrucks von Voreingenommenheit am 4.10.1995 rechtswidrig waren und der Beschwerdeführer durch diese Amtshandlungen in den in dieser Beschwerde geltend gemachten einfachgesetzlichen und verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden ist; 2. eine mündliche Verhandlung anzuberaumen; 3. den Beschwerdeführer zu... mehr lesen...
Begründung: 1.) Dem gegenständlichen Antrag auf Entscheidung gemäß § 89 Abs 4 SPG (Anrufung gemäß § 89/4 SPG) liegt folgender Beschwerdeinhalt aufgrund des übereinstimmenden Vorbringens beider Verfahrensparteien zugrunde: Der Beschwerdeführer beging vor dem Hause Nr 22 der G-gasse in Wien eine straßenpolizeiliche Verwaltungsübertretung; der Beschwerdeführer beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Vornahme und Durchführung einer Ladetätigkeit. Ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienst... mehr lesen...
Rechtssatz: RLV gilt nicht für straßenpol Einschreiten. RLV nur für pol Angelegenheiten gem § 2 Abs2 SPG iZm RLV des BMI im Einvernehmen mit BMJ u BMöWuV. UVS-OÖ VwSen-2800008/2/KL/RD v 20.4.1994 UVS-Wien, Zl UVS-02/31/36/94 und UVS-02/V 31/23/95. mehr lesen...
Mit der am 17.01.1995 beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark eingelangten Beschwerde, anläßlich welcher die Beschwerdeführerin die Bundespolizeidirektion Graz als belangte Behörde nannte, werden die von den Organen der Bundespolizeidirektion Graz am 4.12.1994 im Lokal J. in Graz, R. 5, gesetzten Handlungen als rechtswidrig angefochten. Dabei erachtet sich die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten auf Schutz der persönlichen Freiheit gemäß Artikel 5 MRK und Unverletzlichke... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Maßnahmenbeschwerde war aus folgenden Gründen nach § 67 c AVG zurückzuweisen: Die Befugnis, im Falle einer Sperrstundenübertretung einzuschreiten, ergibt sich aus § 336 Abs 1 Gewerbeordnung 1994, welche Bestimmung den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes der Bundespolizeidirektion eine Mitwirkungsverpflichtung an der Vollziehung der §§ 366 Abs 1 Z 1, 2, 3, § 367 Z 35, 50, 51 und § 368 Z 9 leg cit auferlegt. Die zuletzt genannte Bestimmung (§ 368 Z 9 GewO 1994) betri... mehr lesen...
Rechtssatz: Zulässiger Anfechtungsgegenstand ist nur ein Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt, welchem eine rechtsfeststellende oder -erzeugende Wirkung beigemessen werden kann, die sich gegen eine individuell bestimmte Person richtet und sohin einen individuellen normativen Inhalt hat. Es ist daher erforderlich, daß ein verwaltungsbehördlicher Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch erteilt wurde, der erforderlichenfalls mit sofortigem Zwang durch u... mehr lesen...
Begründung: 1. Die auf § 67a AVG gestützte Beschwerde enthält folgende Beschwerdevorbringen: Der Beschwerdeführer (Bf) lenkte am 18.1.1994 gegen 1.00 Uhr einen Leihwagen der Firma H, als ihn Organe der Bundespolizeidirektion Wien in Wien, Straße-M/S-straße zu einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle anhielten. Er stellte hiebei fest, daß er Führerschein und Zulassungsschein nicht vorweisen konnte, sämtliche Dokumente waren in seiner Aktentasche im Hotel R, M, vergessen worden. Er versuchte mitt... mehr lesen...