Rechtssatz: Bei einem in Polizeikreisen bekannten Häftling, der sich ausdrücklich darauf beruft, kann eine Haftzeit von 6 Stunden zur Klärung der Identität als nicht maßhaltend angesehen werden. Schlagworte rechtswidrige Anhaltung mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 13. Juni 1995 wird - soweit nicht der gemäß § 67 c Abs 2 Z 3 AVG angeführte Sachverhalt beschrieben wird - nachfolgendes vorgebracht: 2.) Beschwerdelegitimation: a) Der Schußwaffengebrauch gegen die Beschwerdeführer erfolgte am 12.5.1995, die 6-wöchige Beschwerdefrist ist daher gewahrt. b) Die Beschwerdelegitimation ergibt sich daraus, daß die Beschwerdeführer durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein lebensgefährdender Waffengebrauch im Sinne des § 7 Z 1 und Z 3 WaffGG liegt vor, wenn in der Dunkelheit auf ein mit Insassen fahrendes Fahrzeug geschossen wird. Der Waffengebrauch ist nicht im Sinne des § 8 Abs 1 WaffG deutlich wahrnehmbar angedroht, wenn zwei in Zivil gekleidete Sicherheitswachebeamte in der Dunkelheit auf einer Hofzufahrtsstraße mit ihren Dienstwaffen im Anschlag und einem Dienstkraftfahrzeug mit Deckkennzeichen ausschließlich die Worte -Halt - Polizei- r... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Festnahme der Beschwerdeführerin und das Anlegen von Handfesseln sowie durch die Abnahme der Kennzeichentafeln und das Behalten des Zulassungsscheines durch Organe der BPD St. wurden Maßnahmen in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gesetzt. Da auch die übrigen Prozeßvoraussetzungen vorliegen, ist die Beschwerde zulässig, sie ist aber nicht begründet. Gemäß Art.1 Abs.2 des Bundesverfassungsgesetzes über den Schutz der persönlichen F... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie aktenkundig ist, von der Beschwerdeführerin auch nicht bestritten wurde und als erwiesen festgestellt wurde, wurde der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B rechtskräftig mit Wirkung vom 3.9.1993 wegen Nichtvorliegens der geistigen Eignung zum Lenken eines KFZ bis zur Wiedererlangung der Eignung entzogen. Auch wurde sie bereits 14 Mal wegen des Lenkens eines KFZ ohne die erforderliche Lenkerberechtigung rechtskräftig bestraft. Auch am 6.7.1995 wu... mehr lesen...
Rechtssatz: Im konkreten Fall wurde Maßnahmebeschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht durch die die Schubhaft vollziehende Behörde erhoben. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Akteneinsicht ein subjektiv prozessuales Recht, welches den Parteien ermöglichen soll, genaue Kenntnis vom Gang des Verfahrens und von den Entscheidungsgrundlagen der Behörde in diesem Verfahren zu erlangen (siehe auch VwGH vom 12.10.1987, Slg. 12.553A). Demgemäß ist die V... mehr lesen...
Begründung: I. In seinem Beschwerdeschriftsatz macht der Beschwerdeführer geltend, daß er durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien in seinen verfassungsgesetzlichen gewährleisteten Rechten auf Freizügigkeit der Person gemäß dem Personenfreiheitsschutzgesetz und Schutz vor erniedrigender Behandlung gemäß Art 3 EMRK verletzt wurde. Der Beschwerdeführer sei am 21.7.1994, nach 00.15 Uhr, auf dem inneren H-Gürtel... mehr lesen...
Begründung: I. Zuständigkeit § 67c Abs 1 lautet: "Beschwerden nach § 67a Abs 1 Z 2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wurde."... mehr lesen...
Begründung: I.a. Zuständigkeit § 67c Abs 1 lautet: "Beschwerden nach § 67a Abs 1 Z 2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wurde... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Angelegenheit einer Maßnahmenbeschwerde gem § 67a AVG erheischt bei dauernder Abwesenheit des Bf aufgrund der Wichtigkeit der Sache die gerichtliche Bestellung eines Abwesenheitskurators gem § 11 AVG. mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen und Aktenlage 1. Der Beschwerdeführer führte aus, er sei sudanesischer Staatsangehöriger und habe sich im Polizeigefangenenhaus Ost in Wien befunden, da er, nachdem die Bezirkshauptmannschaft N ein Aufenthaltsverbot gegen ihn erlassen hätte, zur Sicherung der Abschiebung in Schubhaft genommen worden sei (der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bemerkt hiezu, daß die Schubhaft am 4.3.1995 zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung verhängt ... mehr lesen...
Am 2. Juni 1995 langte beim unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eine Beschwerde der Fa. S GmbH, L, der Fa. T GmbH, I, sowie Ing. H S, I, wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ein, in der ausgeführt wurde wie folgt: "Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat für Tirol und führen diese im einzelnen aus wie folgt: 1) Zum angefochtenen Verwaltungsakt: Die Beschwerdeführer betreiben in der Gemeinde I auf den Grundparzellen Nr. 2531, 2532, 2... mehr lesen...
Begründung: I.a) Zuständigkeit: § 67c Abs 1 AVG lautet: "Beschwerden nach § 67a Abs 1 Z 2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt... mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen "Gemäß Art 129a B-VG erhebe ich, Univ Doz Dr Wolfgang V, im folgenden kurz Beschwerdeführer, gegen die am 1.8.1995 verfügte Anordnung einer Kontrollmeldung für den 29.8.1995 durch das Arbeitsmarktservice für Akademiker und Führungskräfte, Wien, R-gasse, die Maßnahmenbeschwerde. 1. Beschwerdesachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Jurist, steht im 52. Lebensjahr und ist seit 1991 arbeitslos. Seither hat er sich bei allen nur erdenklichen Arbeitgebern (Recht... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anordnung einer Kontrollmeldung vor dem AMS ist einer Anfechtung als Maßnahmenbeschwerde vor dem UVS nicht zugängig. mehr lesen...
Begründung: I) In der fristgerecht (24.4.1995) eingebrachten Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die am 23.3.1995 um 11.50 Uhr an seiner Wohnadresse "ohne taugliche Grundlage" durchgeführte Hausdurchsuchung durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien, wodurch er in seinem Grundrecht gemäß Art 9 StGG verletzt worden wäre. Das Verfahren würde im Kommissariat 10 zu Kr 375-F/95 geführt, die Hausdurchsuchung stütze sich auf einen mündlich erteilten richterlichen Hausdurchsuchungs... mehr lesen...
Rechtssatz: Akte der Gerichtsbehörden sind der Prüfungskompetenz des UVS entzogen. mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer brachte am 1.12.1994 über seine ausgewiesene Vertretung die Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien ein, in welcher er im wesentlichen ausführt, daß er im Polizeigefangenenhaus Wien-Ost zur Verfügung der Bezirkshauptmannschaft N Schubhaft sich befunden habe, als am 20.3.1995 gegen 11.00 Uhr Angehörige der Sudanesischen Botschaft zu ihm vorgelassen worden wären. Zu diesem Zeitpunkt war ein Vertreter des Beschwerdeführers, Herr Markus H, anwesen... mehr lesen...
Beachte Eingestellt durch VwGH Rechtssatz: Die Befragung von einem Häftling durch Botschaftsangehörige ist keine Maßnahme unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Schlagworte Hausordnung für Schubhaft mehr lesen...
Rechtssatz: Laut ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist die Gesetzmäßigkeit des Vollzuges einer Ersatzfreiheitsstrafe zunächst von der rechtskräftigen Verhängung der betreffenden Strafe abhängig. So ist eine Strafverfügung erst mit Zustellung (oder der hier nicht in Betracht kommenden Verkündung) als erlassen anzusehen (VfGH, Slg 7458/1974). Im konkreten Fall bestand kein solcher Nachweis. Die Strafverfügung wurde nämlich nach einem vergeblichen Zustellversuch an einer G... mehr lesen...
Begründung: I. a) In seiner auf § 89 Abs 4 SPG gestützten Richtlinienbeschwerde vom 4.1.1995 beantragt der Beschwerdeführer, "der Unabhängige Verwaltungssenat Wien möge 1.) erkennen, daß die belangte Behörde dadurch, daß diese am 10.10.1994 die Untersuchung durch den Arzt meiner Wahl verweigerte und mir nicht mitteilte, daß es mir freisteht, zur Untersuchung durch den Amtsarzt den Arzt meiner Wahl beizuziehen, die Bestimmung des § 8 Abs 3 RLV verletzt hat; 2.) der belangten Behörde den Ers... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner Beschwerde vom 19.11.1994 beantragte der Beschwerdeführer" - festzustellen, daß die Aufforderung die Straßenstelle vor Haus ON 1, in Wien, R-gasse, zu verlassen, rechtswidrig war; - eine mündliche Verhandlung anzuberaumen; - festzustellen, daß der Beschwerdeführer durch das Verhalten von Organen der Bundespolizeidirektion Wien in seinen Personenrechten verletzt wurde; - den Bund zum Kostenersatz zu verhalten." Begründend führte er folgendes wörtlich aus: "Am 9.11.1... mehr lesen...
Rechtssatz: Jede Art von Zensur, Kontrolle, Anhalten oder Verzögern ist als Eingriffsmaßnahme in den Anspruch auf Achtung des Briefverkehrs anzusehen. Dies trifft bereits dann zu, wenn die die Schubhaft vollziehende Behörde das Schreiben eines Schubhäftlings an einen Rechtsanwalt sechs Tage (hier vom 11.03. bis 17.03.1994) ohne nachvollziehbare
Gründe: zurückhält. In diesem Sinne hat der Rechtsanwalt an den ein solcher Brief gerichtet ist, ein Beschwerderecht nach § 67 c Abs 1 und 3 AVG. Da... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 30.6.1994 brachte der Beschwerdeführer, vertreten durch Herrn H, gemäß §67a Abs1 Z2 AVG, Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat ein. Darin wird beantragt, daß der Unabhängige Verwaltungssenat feststellen möge, daß die in der Zeit vom 19.5.1994 bis 27.5.1994 sowie in der Zeit vom 26.5.1994 bis 8.6.1994 seitens der Bundespolizeidirektion Wien (belangte Behörde) erfolgte Umleitung und Verzögerung des Briefverkehrs des Beschwerdeführers mit Rechtsbeistä... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner - mit Schriftsatz vom 15.3.1994 ergänzten - Beschwerde vom 21.2.1994 beantragte der Beschwerdeführer nach näherer Darstellung des Sachverhaltes, die am 15.2.1994 (keine Angabe der Uhrzeit) vom Sicherheitswachebeamten M am Beschwerdeführer vorgenommene "Durchsuchung von Menschen" sowie die dem Beschwerdeführer bei einer darauffolgenden Personsdurchsuchung am Wachzimmer Kärntnertorpassage zuteil gewordene "erniedrigende Behandlung" (durch völlige Entkleidung) für rec... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt sich, daß die in seiner ursprünglichen Beschwerde vom 21.2.1994 bekämpfte Amtshandlung, nämlich eine angeblich am 15.2.1994 durchgeführte Personsdurchsuchung und eine erniedrigende Behandlung nicht stattgefunden hat. Wenn der Beschwerdeführer im Zuge des Verfahrens nunmehr vorbringt, der bekämpfte Verwaltungsakt hätte in Wahrheit nicht am 15.2.1994, sondern am "18.1.1994" (gemeint: 18.2.1994?) stattgefunden, so handelt es ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bundespolizeidirektion Wien ist als obsiegende Partei anzusehen, da die Beschwerde erst nach Einleitung des Vorverfahrens zurückgewiesen wurde. Sie hat daher Anspruch auf Kostenersatz, und zwar auf Ersatz des Aufwandes für die Vorlage der vorhandenen Akten(teile). (§79a AVG iVm §51 VwGG) Schlagworte ungenaue Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes, Identität des Beschwerdegegenstandes mehr lesen...
Am 28.12.1994 langte bei der gefertigten Behörde folgende Maßnahmenbeschwerde des I H, geb. am , Kosovo-Albaner, mit Staatsbürgerschaft der Sozialistischen Förderativen Republik Jugoslawien, vertreten durch Rechtsanwalt P D ein: "1) Der Beschwerdeführer, ein Kosovo-Albaner mit der Staatsbürgerschaft der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, ist am 11.12.1994 nach Österreich eingereist und hat persönlich am 12.12.1994 beim Bundesasylamt, Außenstelle I, einen Asylantrag gestellt.... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer brachte am 1.12.1994 über seine ausgewiesene Vertretung die Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien ein, mit der Behauptung, er werde über Verfügung der Bezirkshauptmannschaft Schärding im Polizeigefangenenhaus Wien-Ost in Schubhaft angehalten. Er habe am 19.10.1994 seine nunmehr ausgewiesenen Vertreter bevollmächtigt. Der am 20.10.1994 an diesen adressierte Brief war jedoch von der Bundespolizeidirektion Wien an die Bezirkshauptmannschaft S... mehr lesen...
Begründung: I.1. In seiner Beschwerde vom 7.2.1994 brachte der Beschwerdeführer - soweit hier entscheidungswesentlich - vor, er sei rechtmäßiger Benützer der Räumlichkeiten in Wien, W-gasse. Am 29.12.1993, um etwa 10.30 Uhr, hätten Beamte der Bundespolizeidirektion Wien im 2. Stock des Hauses die von ihm benützte Räumlichkeit, ohne hiezu berechtigt zu sein, aufgeschlossen, betreten und durchsucht. Auf Befragen der anwesenden Personen, ob die Beamten über einen Hausdurchsuchungsbefehl verfü... mehr lesen...