I.1. In der Beschwerde vom 12. Juni 2012 wurde behauptet, dass der Bescheid über die Schubhaftbeschwerde des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur am 14. Mai 2012, um 14:32 Uhr, per Telefax zugestellt worden sei. Der Beschwerdeführer sei erst am 15. Mai 2012, um 08:00 Uhr aus der Schubhaft entlassen worden. Dies sei nicht rechtmäßig, die Enthaftung des Beschwerdeführers ohne nachvollziehbaren Grund für 17 Stunden hinauszuzögern. Es w... mehr lesen...
Rechtssatz: Da der Bescheid, nach dem die verhängte Schubhaft zur Gänze rechtswidrig war, der belangten Behörde noch während der Amtsstunden (um 14.40 Uhr) zugekommen ist, hätten die Maßnahmen zur Beendigung der Schubhaft ohne weitere Verzögerungen, also nicht erst am nächsten Werktag gegen 08.00 Uhr, eingeleitet werden müssen. So war eine weitere Freiheitsentziehung im Hinblick auf Art. 6 Abs 1 PersFrBVG nur mehr zulässig, wenn sie zur Vollstreckung der Entscheidung unvermeidlich war und ... mehr lesen...
I. Beschwerdevorbringen - Gegenschrift A. Mit Eingabe vom 03.07.2012 brachte Herr A S, geb. am, Staatsangehöriger von Moldawien, Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Leoben ein. Der Beschwerdeführer sei zu Unrecht am 22.06.2012 nach Moldawien abgeschoben worden, da eine Abfrage der Rechtsberatung über die Koordinationsstelle betreffend die Abschiebung des Beschwerdeführers nicht erfolgt sei. Gemä... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 85 Abs 1 FPG ist einem Fremden etwa bei Abschiebung und Schubhaft kostenlos ein Rechtsberater von Amts wegen bei der Behörde zur Verfügung zu stellen. Rechtsberater sind gemäß § 85 Abs 2 FPG berechtigt und auf Verlangen des Fremden verpflichtet, an allen Verfahrenshandlungen, die der Wahrung des Parteiengehörs dienen, teilzunehmen. Die belangte Behörde war ihrer Verpflichtung nach § 85 Abs 1 FPG ordnungsgemäß nachgekommen, indem sie in der am 13.6.2012 mittels E-Mail an... mehr lesen...
I) Beschwerdevorbringen - Gegenschrift A) Beschwerdevorbringen: Mit Eingabe vom 06.10.2011, beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark am 11.10.2011 eingelangt, erhob Herr W St, vertreten durch seinen Sachwalter Mag. M F, vertreten durch Mag. Dr. Ma Fo, Rechtsanwältin, Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Im Wesentlichen und zusammengefasst wurde vorgebracht, dass der Beschwerdeführer zu Unrecht am 25.08.2011 durch Organe... mehr lesen...
Rechtssatz: Jede körperliche Gewalt gegen eine ihrer Freiheit beraubten Person, die nicht wegen des Verhaltens der Person zu deren Sicherung oder zur Sicherheit des einschreitenden Beamten unbedingt notwendig ist, verstößt gegen das Verbot einer erniedrigenden Behandlung nach Art 3 EMRK. Bei einem Patienten, der in einem Transportsessel mittels Vierpunktgurt locker gesichert wurde, ist das Anlegen von Handfesseln am Rücken durch mediales Verlagern des gebeugten Armes nur mit erheblicher Kr... mehr lesen...
I.1. In der mit 10. April 2012 datierten Beschwerde wird Nachfolgendes vorgebracht: I. Zulässigkeit A. Rechtzeitigkeit Am 13. November 2011 erteilte der Bezirkshauptmann von Hartberg (Steiermark) den Befehl, das Nationale der Tierschützer festzustellen, die sich in der Nähe einer Jagd befunden haben sollen. Daraufhin wurde der Beschwerdeführer als mutmaßlicher Tierschützer angehalten und sein Nationale durch einen Polizeibeamten festgestellt, d.h. er wurde einer Identitätsfeststellung un... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 67c Abs 1 AVG sind Beschwerden nach § 67a Z 2 innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wurde. Da die in Beschwerde g... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat durch ihre Vertreterin folgende Maßnahmenbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingebracht: ?Unter Berufung auf die uns gemäß § 88 (9) WTBG von den beiden Geschäftsführern der K. und V. Immobilien GmbH, Herrn GF H. K. und Herrn GF H. V., erteilte Vollmacht erheben wir eine Maßnahmenbeschwerde aufgrund der rechtswidrigen Vornahme von Prüfungshandlungen im Bereich der Kommunalsteuer bei oa Klienten durch das Stadtmagistrat Innsbruck. Begründung: ... mehr lesen...
Rechtssatz: Maßnahmenbeschwerden sind nach § 67 c Abs 1 AVG innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, beim örtlich zuständigen Unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen. Maßgeblich für den Fristenlauf ist ausschließlich das Wissen des Betroffenen vom zu bekämpfenden Verwaltungsakt. Die Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des behördlichen Handelns ist hingegen unerheblich. Sc... mehr lesen...
Am 16.05.2008 langte beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eine Beschwerde der Frau K. T., ein, mit welcher , neben einem Einspruch wegen Rechtsverletzung an die Staatanwaltschaft Innsbruck , eine Maßnahmenbeschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol erhoben wurde und beantragt wurde, dass das Landesgericht I. und der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol, letzterer nach mündlicher Verhandlung , in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich feststellen wollen, dass die Beschw... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 10.11.2003 hat der Berufungswerber durch seinen Rechtsvertreter eine Maßnahmenbeschwerde mit nachstehendem Inhalt erhoben: ?In Zusammenhang mit der an ihm in bewusstlosem Zustand am 01.10.2003 um 0:00 Uhr und um 01:25 Uhr im AÖ Krankenhaus St. V. in Z., im Auftrag der Gendarmerie vorgenommenen Blutabnahmen, Maßnahmen bzw Ausübungen unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, erhebt der Beschwerdeführer als Betroffener nachstehende Beschwerde. Die Bezirkshaup... mehr lesen...
Herr K. E., Restaurant ?XY?, T., hat mit Schriftsatz vom 30.10.2007, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingebracht am 06. November 2007, eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Bezirkshauptmannschaft R. als belangte Behörde wegen Anwendung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt eingebracht. Die Beschwerde betraf das Einschreiten vorerst zweier Polizeibeamter der PI R. vor und im Restaurant ?XY? sowie auf der vorbeiführenden öffentlichen Straße und dem gegenübe... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 10.03.2008 beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol persönlich eingebracht am 26.03.2008, erhob der Beschwerdeführer folgende nachstehend wiedergegebene Maßnahmebeschwerde: ?In umseits bezeichneter Rechtssache wird wegen der Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich der Maßnahme der Bezirkshauptmannschaft K., Wasserrechtsabteilung, angeordnet durch Frau Dr. E. O., durchgeführt am 11. 12.2007 von 14.15 bis 14.30 Uhr nachstehende MAßNAHMENBESCHWERDE e... mehr lesen...
Rechtssatz: Zwangsmaßnahmen nach § 58 Abs 1 iVm § 57 Abs 8 KFG wegen eines bei einer Verkehrskontrolle festgestellten ?durchgerissenen Längshauptrahmens? sind unzulässig, weil dieser Mangel einen Fahrzeugteil betrifft, der nicht bei solchen Kontrollen überprüft werden darf (dabei dürfen nur Teile überprüft werden, die beim Betrieb ?betätigt? werden können wie Lenkung, Kupplung, Bremsanlage, Lichtanlage). Bei Beschlagnahme eines Busses (wegen technischer Mängel) dürfen die Kosten für den vo... mehr lesen...
Am 12.02.2007 langte beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eine Beschwerde der Frau R. L, geb. xx , ein, mit welcher eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Bundespolizeidirektion Innsbruck erhoben und beantragt wurde, der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol möge feststellen, dass ?die belangte Behörde durch ihr Einschreiten am 19.01.2007? (gemeint wohl: die Beschwerdeführerin durch das Einschreiten der belangten Behörde am 19.01.2007) in ihrem einfach gesetzlich gewährleisteten Recht v... mehr lesen...
Am 20.04.2007 übermittelte die Beschwerdeführerin einen als Beschwerde bezeichneten Schriftsatz an den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, wobei im Betreff: die Aktenzahlen VK-4778/2006 und SI-1282/2006 angeführt waren. In dem an den stellvertretenden Vorsitzenden des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol gerichteten Schreiben wurde Folgendes ausgeführt: "Am 13.4.2007 wurde ich um 8.35 Uhr in der früh auf offener Straße vor dem Bezirksgericht Kitzbühel, von der Polizei Kitzbühel fe... mehr lesen...
Mit einem Schriftsatz vom 19.03.2007 erhob Herr G. T. beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt. Der Beschwerdeführer begehrte die Feststellung, dass er am 07.02.2007 auf dem N. -Parkplatz in St. Johann/Tirol durch die Ausübung unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in seinen Rechten verletzt worden sei, als sich die Polizeibeamten der Polizeiinspektion St. Johann/Tirol geweigert hätten, dem R. O. ... mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Der Bf wurde als Schubhäftling des PAZ W im Auftrag des Bezirkshauptmanns des Bezirks Vöcklabruck der nigerianischen Botschaft mit Sitz in Wien vorgeführt. Dabei wurde dem Bf gegenüber kein Zwang ausgeübt; er hat sich gegen die Durchführung dieser Vorführung in keiner Weise geäußert; sie fand daher dem Grunde nach freiwillig statt. Der UVS verkennt dabei nicht, dass sich der Bf durch die Anhaltung in Schubhaft an sich in e... mehr lesen...
A) Sachverhalt: Mit Schriftsatz vom 24.7.2006, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingelangt am 17.8.2006, wurde vom Beschwerdeführer folgende Maßnahmenbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingereicht: ?Folgender Verwaltungsakt wird bekämpft Azl 9-80/398-8 BH Innsbruck: Organ: Dr. P. O., Amtstierarzt der BH Innsbruck Zwangsweise Abnahme von 2 Gelbbrustaras am 20.07.2006. Sachverhaltsdarstellung: 1. Chronologie des Verwaltungsaktes: 05.09.2005 Erhebung du... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat geht davon aus, dass kein lebensgefährdender Waffengebrauch vorlag, sondern vielmehr zwei Schreckschüsse senkrecht in die Luft abgegeben wurden, um einen psychischen Zwang zu erzeugen um den flüchtenden Mopedlenker zum Anhalten zu zwingen. Der Schusswaffengebrauch lässt sich mit den Bestimmungen des Waffengebrauchsgesetzes in Einklang bringen. Der Beschwerdeführer missachtete nach der Messung einer überhöhten Geschwindigkeit das Anhaltezeichen e... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 20.4.2006 erhob G. W. eine Maßnahmenbeschwerde an den Unabgängigen Verwaltungssenat in Tirol. In dieser Beschwerde wird vorgebracht, dass der Beschwerdeführer am 6.3.2006 an einer Kundgebung am Franziskanerplatz im Zusammenhang mit den Demonstrationen gegen das EU-Verteidigungsministertreffen teilgenommen habe. Ca gegen 15.00 Uhr habe er sich zu einer Gruppe von Polizisten gestellt, die gerade ein Gruppenfoto aufgenommen hätten. Daraufhin sei er von den Beamten aufgefor... mehr lesen...
Am 23.01.2006 langte ein mit 19.01.2006 datierter Schriftsatz der R. K. P., geb. XY, ungar. Staatsanghörige, der B. M., geb. am XY, ungar. Staatsangehörige, sowie der Z. M., geb. am XY, österr. Staatsangehörige, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol ein, mit welchem jeweils eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Bundespolizeidirektion Innsbruck wegen Verletzung des Hausrechtes erhoben wurde. Ihren Maßnahmenbeschwerden legten die Beschwerdeführerinnen Folgendes zu Grunde: Die Beschwerde... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bringt in ihrem Schriftsatz vom 29.01.2006, beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingelangt am 02.02.2006, Folgendes vor: ?Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist mit M. S. verheiratet und die Kindesmutter der ehelichen mj. Kinder D. geb. XY und S. geb. XY S. Der Kindergarten der Hort und die Schule die die Kinder besuchten erstatteten in den letzten Jahren mehrfach Anzeigen bei der belangten Behörde, weil sie den Verdacht auf Gewalt in der Familie hatten und verdäch... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 4.5.2005, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingelangt am 9.5.2005, erhob Dr. T. R. eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH sowie gegen die Bundespolizeidirektion Innsbruck und führte aus wie folgt: ?Maßnahmenbeschwerde: Der Beschwerdeführer wurde am 26.3.2004 in der Universitätsklinik Innsbruck aufgrund einer Bewusstlosigkeit ambulant behandelt, lehnte nach Wiedererlangen des Bewusstseins jede weitere Behandlung ab und ging na... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 14.7.2005 brachte der Beschwerdeführer eine Maßnahmebeschwerde gegen ein Betretungsverbot, welches durch Beamte der Polizeiinspektion G. ausgesprochen worden sei, ein. Dieses Betretungsverbot beziehe sich auf das gesamte Wohnhaus O. HNr XY. In diesem Wohnhaus befinden sich laut Angaben des Beschwerdeführers drei getrennte Wohneinheiten; eine dieser Einheiten sei vermietet, eine weitere im Erdgeschoß befindliche Wohnung würde von der Mutter des Beschwerdeführers bewohnt un... mehr lesen...
Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgelehnt; VfGH vom 07.06.2005, Zl.: B 162/05-6 Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Die behaupteten Maßnahmen fanden - unbestritten - am 11. September 2004 statt. Die Beschwerde langte am 22. Oktober 2004 beim Oö. Verwaltungssenat ein und ist daher rechtzeitig erhoben worden. Neben der Rechtzeitigkeit ist weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Beschwerde nach Art.129a Abs.1 Z2 B-VG und § 67a Abs.1 Z2 ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 4.5.2004 erhob R. G. eine Maßnahmenbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol. In dieser Beschwerde richtete er sich gegen seine Festnahme am 21.3.2004 durch Beamte der Bundespolizeidirektion Innsbruck sowie die im Anschluss daran nahezu 48 Stunden andauernde vorläufige Verwahrungshaft. Die Verhaftung sei vor dem Lokal ?XY? in der Etrichgasse in Innsbruck auf dem dortigen Parkplatz gemäß § 177 Abs 1 und 2 und § 175 Abs 1 Z 1, 3 und 4 StPO erfolgt und sei ihm... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 6.5.2004 erhob Frau V. H. eine Beschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG gegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Verbindung mit § 88 Abs 2 SPG. In dieser Beschwerde wurde vorgebracht, sie sei aufgrund einer mündlichen Ladung am 25.3.2004 am Gendarmerieposten Telfs vernommen worden. Diese Einvernahme sei federführend durch einen männlichen der Beschwerdeführerin namentlich nicht bekannten Gendarmeriebeamten sowie einer weibliche... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 28.04.2003 brachte die Beschwerdeführerin durch ihren Rechtsvertreter Dr. Bernhard H. eine Maßnahmenbeschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG iVm § 67a AVG beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol ein. In dieser Beschwerde wird zum Verwaltungsakt vorgebracht, dass am Montag dem 17.03.2003 das Sattelkraftfahrzeug der Beschwerdeführerin mit den Kennzeichen XY (Zugfahrzeug) und XY (Auflieger) von Gendarmeriebeamten des Landesgendarmeriekommandos für Tirol an der Kontroll... mehr lesen...