I. In der Beschwerde vom 27.11.1996 wurde nachfolgendes vorgebracht: "In der Nacht vom 30.8.1996 auf 31.8.1996 verschafften sich 4 Bedienstete der Einsatzgruppe Cobra und 2 weitere Polizisten gewaltsam Zutritt zu meiner Wohnung G.-straße 2. Ich befand mich bereits im Bademantel. Ohne Nennung eines konkreten Grundes oder Ausfolgung eines Durchsuchungsbefehles wurde ich aufgefordert mich anzuziehen und sodann in Handschellen in das Wachzimmer Grabenstraße abgeführt. Dort vernahmen mich mehre... mehr lesen...
Rechtssatz: Die sechswöchige Beschwerdefrist nach § 67 c Abs 1 AVG - die Beschwerde war gegen eine Zwangseinlieferung in eine geschlossene Anstalt mit behaupteten Verletzungsfolgen gerichtet - begann mit dem Tag zu laufen, an dem der Beschwerdeführer nach dem Beschwerdeinhalt in die offene Abteilung überstellt wurde, von wo er unverzüglich seinen Heimweg per pedes antrat. So waren ab diesem Zeitpunkt keine Hinderungsgründe an der Einbringung der Beschwerde erkennbar. Die Nichterteilung der... mehr lesen...
Rechtssatz: Daß die Festnahme und das Anlegen von Handfesseln des Beschwerdeführers durch ein Sicherheitswacheorgan als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt i. S.d. Art.129a Abs.1 Z2 B-VG zu qualifizieren sind, ist durch die bisherige Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (vgl. die Nachweise bei Walter - Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 7. A, Wien 1992, RN 610) hinreichend klargestellt und bedarf sohin keine... mehr lesen...
I.1.) In der Beschwerde vom 14.02.1996 wurde nachfolgendes vorgebracht: 1. Beschwerdesachverhalt: Ich bin Inhaberin eines Gasthauses in W. Nr. 4. Um 1:00 Uhr früh, als ich das Gasthaus bereits schließen wollte, wurde ich von einem anwesenden Gast, namens M. P., attackiert, wobei er mir mehrere Schläge ins Gesicht versetzte, die zu einer starken Hämatombildung und Prellung am Jochbein führten. Er weigerte sich, das Lokal zu verlassen, da er noch weiter Alkohol zu sich nehmen wollte. Aufgru... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Unterbringung in eine Anstalt nach § 3 Z 1 UBG (psychische Krankheit, dadurch erhebliche Selbst- und Gemeingefährdung) liegen noch nicht vor, wenn eine Person aufgrund von Affektausbrüchen im Zusammenhang mit Alkohol die einschreitenden Gendarmeriebeamten heftig beschimpft und mit ihren Armen um sich schlägt, ohne daß diese Tätlichkeiten zu einer Verletzung führen (nur Festnahmegrund nach § 35 Z 3 VStG). So hatte sich die Beschwerdeführerin (Gasthaus... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 6. Oktober 1995 wurde nachfolgendes vorgebracht: 1. Sachverhaltsdarstellung: Am 10.6.1995 gegen 2.00 Uhr ging ich mit zwei weiteren Personen auf der Landesstraße Nr. 268 im Gemeindegebiet M., Bezirk R., Richtung St. P. a.O.. Wir gingen am rechten Fahrbahnrand und in etwa nebeneinander, ich auf der der Fahrbahnmitte näher gelegenen Seite. Zur gleichen zeit fuhr P. R. mit seinem PKW auf derselben Straße in dieselbe Richtung. Aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit... mehr lesen...
Rechtssatz: Vom Beschwerderecht kann binnen der sechswöchigen Frist, beginnend am Tage der in Beschwerde gezogenen Blutabnahme, Gebrauch gemacht werden, wenn der Beschwerdeführer trotz Unfallverletzung von der Blutabnahme (zustimmend) Kenntnis erlangte und eine Amnesie nicht festgestellt wurde (Sachverständigengutachten zur Prüfung der eingewendeten Bewußtlosigkeit, damit u.a. zur Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerde). Bei diesem Sachverhalt geht es zu Lasten des Beschwerdeführers, w... mehr lesen...
Rechtssatz: Nur in dem Umfang, in dem die Verletzung der Richtlinien-Verordnung geltend gemacht wird, ist eine Beschwerde nach §89 Abs4 SPG jedenfalls noch rechtzeitig, wenn sie binnen 14 Tagen nach der Mitteilung der Dienstaufsichtsbehörde, daß keine Richtlinienverletzung festgestellt worden sei, beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingebracht wird. Dagegen muß eine Beschwerde wegen Verletzung subjektiver Rechte (vgl §88 SPG) bzw. eine (sonstige) Maßnahmenbeschwerde nach §67c Abs1 AVG inne... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß Art.10 Abs.1 MRK hat ua jedermann Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Nach Art.10 Abs.2 MRK kann diese jedoch - da die Ausübung solcher Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt - bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Auf... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Ausübung einer verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt liegt nicht vor, wenn die belangte Behörde bloß untätig bleibt, weil sie in dieser Beziehung keineswegs von ihrer Befehls- und Zwangsgewalt Gebrauch gemacht hat (VfSlg. 9025, VfGH 3.3.1982, B 407/81; 27.9.1982, B 234/82). Die Nichtvorlage einer Beschwerde (im konkreten Fall die Unterlassung der Weiterleitung der als Berufung titulierten Schubhaftbeschwerde der BPD an den UVS) ist ein bloßes Untätigbleiben der ... mehr lesen...
Begründung: Der Beschwerdeführer beschwert sich gegen eine am 6.9.1991 erfolgte Überschreitung der gesetzlichen Anhaltefrist, Mißachtung der Menschenrechte wegen am 6.- 8.9.1991 erfolgter Zufügung von psychischen und physischen Qualen, wegen Unterschlagung gesetzlich geschützter Urkunden vom 6.- 8.9.1991, Überschreitung der Befugnisse bei Hausdurchsuchungen im Jänner 1995 und Sachbeschädigung zwischen dem 3. und 4.1.1995. Dazu wurde erwogen: Gemäß § 67c Abs 1 AVG beträgt die Beschwerdefris... mehr lesen...
Rechtssatz: Unabdingbare Voraussetzung der Zulässigkeit einer Beschwerde gemäß Art.129a Abs.1 Z2 B-VG iVm § 67a Abs.1 Z2 AVG ist, daß ein behördliches Organ gegen eine bestimmte Person unmittelbaren physischen Zwang ausübt bzw. diese unmittelbare Zwangsausübung bei Nichtbefolgung eines erteilten Befehles droht (vgl zB R. Walter - H. Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 7. Aufl., Wien 1992, RN 610). Daß eine derartige Zwangsausübung im vorliegenden Fall stattgefunde... mehr lesen...
Rechtssatz: Ergibt sich im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat, daß die dem Beschwerdeführer durch die Anhaltung widerfahrene Behandlung zwar Härten mit sich brachte, jedoch das Verhalten der einschreitenden Beamten und die Zustände im Haftraum nicht derart waren, daß sie nach allgemeinem Empfinden von erniedrigender Wirkung gewesen wären, daß ihnen also eine die Menschwürde beeinträchtigende gröbliche Mißachtung des Beschwerdeführers als Person zu eigen gewesen wäre (VfS... mehr lesen...
Rechtssatz: Das schlichte Fotographieren im Zuge einer Amtshandlung kann nicht als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beurteilt werden. Mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 30.9.1997, Zl: B 1018/96-13 wurde die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 30.1.1996, Zl: KUVS-1290/13/95 abgelehnt. Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Mit Beschluß des Ve... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 6.11.1995 brachte der Beschwerdeführer (Bf) durch seinen Vertreter eine Beschwerde gemäß §§ 67a Abs 1 Z 2 ff AVG ein. Begründend führte er aus, am 17.8.1995 sei von der Bundespolizeidirektion Wien zur Zahl S 146997-Mh/95 die Anhaltung zur Sicherung mehrerer fremdenpolizeilicher Verfahren angeordnet worden. In der Folge hätte der Bf im Polizeigefangenenhaus Wien zu verbleiben gehabt und er sei am 20.10.1995 entlassen worden. Im Sinne der Judikatur des Verfass... mehr lesen...
Rechtssatz: Zulässiger Anfechtungsgegenstand ist nur ein Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt, welchem eine rechtsfeststellende oder -erzeugende Wirkung beigemessen werden kann, die sich gegen eine individuell bestimmte Person richtet und sohin einen individuellen normativen Inhalt hat. Es ist daher erforderlich, daß ein verwaltungsbehördlicher Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch erteilt wurde, der erforderlichenfalls mit sofortigem Zwang durch u... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 21. August 1995 wird nachfolgendes vorgebracht: Am 13.7.1995 fuhr der Beschwerdeführer gemeinsam mit einem Freund, Herrn K.N., mit dem Peugeot 106 mit dem Kennzeichen VO.. zum Club A. in V.. Er wurde auch von einem weiteren Freund, Herrn H.A., der mit seinem eigenen PKW gefahren ist, begleitet. Als der Beschwerdeführer bereits alkoholische Getränke konsumiert hatte, tauchten plötzlich zwei Beamte des Gendarmeriepostens Voitsberg im Lokal Club A. auf und forderte... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Abnahme des Führerscheins hat als Sicherungsmaßnahme auf jenen Zeitpunkt bezogen zu werden, in dem der Sicherungszweck, die betreffende Person am Lenken des Kraftfahrzeuges zu hindern, zum Tragen kommt (VwGH 24.1.1989, 88/11/0260; 31.5.1994, 92/11/0268). Dies war im vorliegenden Fall der Zeitpunkt, ab dem sich die eingeschrittenen Gendarmeriebeamten mit dem Beschwerdeführer nicht mehr befaßten, somit zum Zeitpunkt des Verlassen... mehr lesen...
I. In der Beschwerde vom 15. April 1994 wird nachfolgendes vorgebracht: "Der BF wurde am 29.2.1996 von Beamten der Fremdenpolizei Graz einer niederschriftlichen Einvernahme unterzogen. Im Zuge der Einvernahme wurde ihm mitgeteilt, daß er nach der gerichtlichen Haftentlassung - zu dem Zeitpunkt verbüßte der BF auf Grund des Urteiles des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 30.3.1995 eine Strafhaft - von der Fremdenpolizei in Schubhaft genommen und anschließend nach Tunesien abgeschoben ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Führerscheinabnahme nach § 76 Abs 1 KFG ist als Sicherungsmaßnahme auf jenen Zeitpunkt zu beziehen, in dem der Sicherungszweck, die betreffende Person am Lenken des Kraftfahrzeuges zu hindern, zum Tragen kommt (VwGH 24.1.1989, ZfVB 1989/5/554); dabei kommt es auf den Kenntnisstand der Sicherheitsorgane im Zeitpunkt der Ergreifung dieser Maßnahme und nicht auf allfällige spätere Erklärungen des Führerscheininhabers an (VwGH 25.6... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 1. März 1995 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen die gemäß § 54 FremdenG, BGBl 838/1992, getroffene Feststellung, daß keine stichhaltigen Gründe: für die Annahme bestünden, daß der Beschwerdeführer in Guinea iSd § 37 Abs 1 oder Abs 2 leg cit bedroht sei, abgewiesen und der bekämpfte Bescheid bestätigt. 2. In der dagegen gemäß Art 144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufschieb... mehr lesen...
Rechtssatz: An der rechtzeitigen Einbringung einer Maßnahmenbeschwerde (hier: behauptete Versäumung der Beiziehung eines Dolmetschers bzw Versäumung der Unterrichtung in einer dem Fremden verständlichen Sprache) ist nicht gehindert, wer innerhalb der sechswöchigen Frist des § 67c Abs 1 AVG von der in Beschwerde gezogenen Art der Belehrung über die Festnahmegründe Kenntnis hatte und zu diesem Zeitpunkt bereits anwaltlich vertreten war. mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Fremder mit ordnungsgemäß gemeldetem Wohnsitz, der nach seiner Festnahme noch eine Stunde vor der Erlassung des Schubhaftbescheides angibt, vom aufrechten Aufenthaltsverbot Kenntnis zu haben, dessenungeachtet aber in Österreich verbleiben zu wollen, zeigt seine Ausreiseunwilligkeit und setzt damit ein Verhalten, das begründeten Anlaß zur Annahme bietet, er werde sich der Abschiebung entziehen oder diese doch wesentlich erschweren. mehr lesen...
Rechtssatz: Jede Art von Zensur, Kontrolle, Anhalten oder Verzögern ist als Eingriffsmaßnahme in den Anspruch auf Achtung des Briefverkehrs anzusehen. Dies trifft bereits dann zu, wenn die die Schubhaft vollziehende Behörde das Schreiben eines Schubhäftlings an einen Rechtsanwalt sechs Tage (hier vom 11.03. bis 17.03.1994) ohne nachvollziehbare
Gründe: zurückhält. In diesem Sinne hat der Rechtsanwalt an den ein solcher Brief gerichtet ist, ein Beschwerderecht nach § 67 c Abs 1 und 3 AVG. Da... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Maßnahme im Sinne des § 67 c Abs 1 AVG liegt nicht vor, wenn der Beschwerdeführer am untersagten Mitschneiden der öffentlichen Vollversammlung eines Abfallwirtschaftsverbandes de facto nicht gehindert wurde und keine physische Gewalt angewandt bzw. angedroht worden ist. So ist die Videokamera (die Versammlung wurde geschlossen) weitergelaufen, während der Beschwerdeführer dem Ersuchen der Exekutivorgane, die Angelegenheit außerhalb des Sitzungszimmers zu klären, ohne weite... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat ist nach Art 129 a Abs 1 Z 2 B-VG für die Beschwerde (Niederdrücken des Beschwerdeführers, Injektion eines Medikamentes und Einweisung in ein Krankenhaus) zuständig, da der einweisende Distriktsarzt und die niederdrückenden Gendarmeriebeamten als Hilfsorgane der Bezirkshauptmannschaft handelten. Als Ausübung solcher unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt stellt sich der gesamte Vorgang der Unterbringung ohne Verlangen vo... mehr lesen...
Rechtssatz: Führerscheinabnahme: Fährt der Beschwerdeführer als Mitfahrer im Abschleppfahrzeug, welches den Unfallwagen des Beschwerdeführers transportiert mit und kann er sein Fahrzeug, welches schwer beschädigt am Abschleppfahrzeug verladen war, auch nicht in Betrieb nehmen oder auch nur in Betrieb zu nehmen versuchen, so liegen die Voraussetzungen gemäß § 76 KFG nicht vor und ist eine trotzdem erfolgte Abnahme des Führerscheines rechtswidrig (Beschwerde Folge gegeben). mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung für die Qualifikation als sogenannte faktische Amtshandlung ist, daß die Amtshandlung ein behördliches Handeln im Rahmen der der Behörde zustehenden Befehls- und Zwangsgewalt darstellt, daß der Amtshandlung in irgendeiner Form eine rechtsfeststellende oder rechtserzeugende Wirkung beigemessen werden kann, daß es sich dabei also um einen gegen eine individuell bestimmte Person gerichteten Verwaltungsakt und somit um eine Amtshandlung individuellen normativen Inhalt... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 12621/1991; VfGH v. 12.3.1975, B 131/74. Rechtssatz: Freiwilliges Mitfahren im Gendarmeriedienstwagen seitens des Beschwerdeführers zwecks Durchführung einer Atemalkoholkontrolle stellt keine Ausübung von Befehls- oder Zwangsgewalt dar. Ebensowenig die - allenfalls mit der drohenden Sanktion der Erstattung einer Strafanzeige verbundene - Aufforderung, sich einer Atemalkoholkontrolle zu unterziehen. Zurückweisung in Ermangelung eines tauglichen Beschwerdegege... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, wenn sich die Hausdurchsuchung im Rahmen des richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles bewegte, diesen insbesondere nicht überschritten hat. Zurückweisung. mehr lesen...