Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Die Sicherstellung eines gefälschten Dokumentes durch einen Polizeibeamten aus eigener Macht (ohne entsprechende Anordnung der Staatsanwaltschaft) ist als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bekämpfbar. Gemäß §110 Abs3 Z1 litc StPO 1975 ist diese Maßnahme... mehr lesen...
Mit Bescheid der BPD Innsbruck vom 4.5.2005 wurde über den Beschwerdeführer zur Sicherung der Abschiebung die Schubhaft verhängt. Vom 6.5.2005 bis zum 18.8.2007 befand sich der Beschwerdeführer daraufhin, anschließend an eine Strafhaft, in Schubhaft. Mit Bescheid des UBAS vom 23.12.2007 wurde festgestellt, dass dem nunmehrigen Berufungswerber der erstinstanzliche Asylbescheid gar nie zugestellt worden und daher rechtlich nicht existent geworden sei. Infolge der Zustellung dieses Ersatzbe... mehr lesen...
Am 14.07.2007 übermittelte der Beschwerdeführer per E-Mail eine ?Beschwerde? und ersuchte ?höflichst um Einleitung eines allenfalls notwendigen Disziplinarverfahrens?. In dieser Beschwerde bezog er sich auf eine Amtshandlung der Polizeiinspektion Landeck am 14.07.2007 gegen 09.00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt hätten ihn zwei Polizeibeamte (von der PI L.) in der elterlichen Wohnung in L., aufgesucht. Er selbst lebe mit seiner Familie in F. und habe sich ordnungsgemäß bei der Stadtgemeinde L. abg... mehr lesen...
1.] Mit der an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien gerichteten Beschwerde vom 3.7.2007 wandten sich Herr Henry O. (Erstbeschwerdeführer: EBf) und Frau Susanna Adele W. (Zweitbeschwerdeführerin: ZBf) zunächst im Rahmen einer Beschwerde auf Basis des § 67a Abs 1 Z 2 AVG gegen die Behandlung während der Anhaltung des EBf bzw. Verweigerung der Kontaktnahme von Seiten der ZBf; als Beschwerdegegenstand wird darin ausgeführt: ?Wir erheben gegen die durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien ... mehr lesen...
Beachte VwGH Anfechtung zu erwarten, Kostenvorschreibung bereits zu 2008/21/0077 mit 16.1.2008 angefochten Rechtssatz: § 5b Abs 2 der Anhalteordnung, BGBl. II Nr. 1999/128 ermächtigt die Vollzugsbehörden zur Einschränkung des Besuchsrechtes. Dagegen steht ein Beschwerderecht nur dem Häftling, nicht jedoch einem Besucher zu. § 12 der Anhalteordnung bestimmt, dass die Zellen von den Häftlingen täglich selbst zu reinigen sind. Die sonstigen Bedingungen der Anhaltung, wie ärztliche Betre... mehr lesen...
Mit Beschwerde vom 14.09.2007, beim ho Verwaltungssenat eingebracht am 17.09.2007, macht der Berufungswerber geltend: ?Hiermit erhebe ich gegen den mir erteilten Platzverweis vom 05.08.2007 Einspruch. Die Wegweisung war nicht gerechtfertigt und ich möchte mich über die Vorgehensweise der damals eingesetzten Beamten beschweren. Ich habe mich weder aggressiv Verhalten, noch habe ich mir sonst etwas zu schulden kommen lassen. Als ich mit meinen Freunden bei der D-straße, Ecke H-gasse wo wir u... mehr lesen...
Rechtssatz: § 36b Absatz 1 SPG hat wie § 38a leg cit Präventivcharakter und hält es der Verwaltungssenat Wien in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgerichtshof für hinreichend, dass auch Aggressionshandlungen unter der Schwelle eines gefährlichen Angriffs oder in der Vergangenheit liegende Gewaltakte als ?bestimmte Tatsachen? in Sinne des § 36b Absatz 2 SPG in Frage kommen. Schlagworte Fußballmatch, Sicherheitsbereich, Stadion, Großveranstaltung Sportgroßveranstaltung mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verordnung nach § 36b Absatz 1 SPG richtet sich gezielt gegen Menschen, die den Behörden als gewalttätig im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen bekannt sind. Dies trifft ? wie die im Akt einliegenden Anzeigen und Berichte deutlich aufzeigen ? auf Herrn H. zu. Schlagworte Fußballmatch, Sicherheitsbereich, Stadion, Großveranstaltung Sportgroßveranstaltung mehr lesen...
Rechtssatz: § 36b SPG ist seinen Voraussetzungen nach dem §38a SPG (Wegweisung und Betretungsverbot bei Gewalt in Wohnungen) nachgebildet. Die dazu ergangene Rechtsprechung lässt sich daher auch auf § 36b SPG übertragen. Schlagworte Fußballmatch, Sicherheitsbereich, Stadion, Großveranstaltung Sportgroßveranstaltung mehr lesen...
Rechtssatz: Herr H. trat in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen wiederholt als aggressiv und gewalttätig in Erscheinung und sind diese Vorkommnisse von der Exekutive dokumentiert worden. Den einschreitenden Polizeibeamten war Herr H. als ?Risikofan? bekannt. Am 5.8.2007 war Herr H. Teil einer Fangruppe, die bereits im Vorfeld der Anreise zum Match durch aggressives und gewaltbereites (stoßen, raufen, schimpfen, provozieren der Exekutivkräfte, werfen von Bierdosen,... mehr lesen...
Rechtssatz: Aufgrund des festgestellten Verhaltens von Herrn H. unmittelbar vor seiner polizeilichen Anhaltung konnten die einschreitenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes begründet vom Vorliegen bestimmter Tatsachen ausgehen, wonach Herr H. im Geltungsbereich der Verordnung nach § 36b Absatz 1 SPG (das Lokal, in dem sich die Rapid-Fans aufhielten lag innerhalb des Sicherheitsbereiches) einen gefährlichen Angriff nach § 16 Absatz 2 SPG begehen werde. Dies deshalb, weil Herr H. e... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie schon den Gesetzesmaterialen zu entnehmen, ist Voraussetzung zur Erlassung einer Verordnung nach § 36b Absatz 1 SPG durch die Sicherheitsbehörde die Befürchtung, dass es bei einer bestimmten Sportgroßveranstaltung zu einer allgemeinen Gefahr für die Gesundheit mehrerer Menschen oder für Eigentum in größerem Ausmaß kommt. Diese Voraussetzungen sind aufgrund der (auch in der Verordnung angesprochenen) Vorfälle bei dem vorangegangenen Wiener Derby zwischen dem SK Rapid und dem... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 22. März 2007 bringt der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, dass das einschreitende Organ nicht berechtigt gewesen sei, eine Wegweisung und ein Betretungsverbot für seine Wohnung in G, H 52/2/11, auszusprechen. Dies deshalb, da am 16. März 2007 kein tätlicher Angriff erfolgte, sondern am 13. März 2007 abends Unstimmigkeiten mit seiner bei ihm lebenden Mutter aufgetreten seien. Der am 16. März 2007 zu Besuch gewesene Halbbruder, der Zeuge T E, sei nur kurzfris... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Wegweisung nach § 38 a Abs 1 SPG setzt die berechtigte Annahme eines bevorstehenden gefährlichen Angriffs auf die Rechtsgüter Leben, Gesundheit oder Freiheit voraus. Diese Annahme ist - auch wenn die Beamten zuletzt des Öfteren zu Streitschlichtungen herbeigerufen wurden - alleine bei einem Redefluss und einem damit in Zusammenhang liegende Gestikulieren mit den Händen, einem als irr empfundenen Blick und gegenseitigen lautstarken Beschimpfungen noch nicht gerechtfertigt. ... mehr lesen...
1.1. Der BF begehrt in seinem Schriftsatz die Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner oben genannten Zurückweisung mit der wesentlichen Begründung: , dass seine Einreise zulässig gewesen wäre, weil seiner Mutter ein unbefristeter Wiedereinreisesichtvermerk am 18.02.1992 ausgestellt worden sei, von dem er als miteingetragenes Kind auch erfasst sei. Er sei deshalb zur Einreise berechtigt gewesen. Der Verwaltungssenat ersuchte die BH um Aktenvorlage und Einvernahme der Grenzkontrollbeamten. I... mehr lesen...
Rechtssatz: Der im Reisepass der Mutter eingetragene Wiedereinreisesichtvermerk erfasste auch den Sohn, weshalb seine Einreise nach Österreich trotz eines Schengen-Aufenthaltsverbots zulässig war. Die auf das fehlende Visum gestützte Zurückweisung ist rechtswidrig. Schlagworte Zurückweisung, Wiedereinreisesichtvermerk, Maßnahmenbeschwerde, Grenzkontrolle mehr lesen...
1.1. Der BF begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abnahme der Kennzeichentafeln und des Zulassungsscheines betreffend das Kleinkraftrad der Marke Rieju, behördliches Kennzeichen: ***, am 03 09 2006 gegen 15 00 Uhr in Strem wegen mangelnder Verkehrs- und Betriebssicherheit gemäß § 57 Abs 8 KFG durch ein Polizeiorgan der Grenzpolizeiinspektion ***. Er sei entgegen einem Gebotszeichen in einem Kreisverkehr gefahren, wobei er von Polizeibeamten beobachtet worden sei, die ihn dan... mehr lesen...
Rechtssatz: Der § 58 Abs 1 erster Satz Satz KFG erlaubt der Behörde (zusätzlich zu § 57 KFG) jederzeit an Ort und Stelle die Wirksamkeit ?einzelner Teile? und Ausrüstungsgegenstände ?eines Fahrzeuges, die bei seinem Betrieb betätigt werden können? (und für die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Bedeutung sind) und den Zustand der Reifen zu überprüfen. Insoweit sind ihr Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gleichgestellt. Bei solchen Vor ? Ort ?Überprüfungen darf aber nicht das ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Begründet der Einschreiter seine Beschwerde damit, dass ein näher bezeichnetes Verwaltungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei (?Das Verfahren der BH A wurde unzureichend kundgemacht und mir wurde bewusst mehrfach die Parteienstellung vorenthalten. Diese Verfahrensmängel, sind der Gegenstand meiner Beschwerde"), so wird vom Einschreiter kein Sachverhalt dargelegt, aus welchem hervorgeht, dass gegen den Einschreiter unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- u... mehr lesen...
Rechtssatz: Verhält sich der Beschwerdeführer aggressiv und wirkt an seiner Identitätsfeststellung nicht mit, gestikuliert laut, stellt nach wiederholten Abmahnungen sein Verhalten nicht ein und konnte sich überdies nicht ausweisen, so konnte der einschreitende Beamte, der die Festnahme aussprach, in vertretbarer Weise davon ausgehen, dass der Festnahmegrund des § 35 Z 1 VStG vorliegt, sodass die Festnahme rechtskonform war. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 6.4.2005, Zahl: 2005/0... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Recht zur vorläufigen Abnahme des Führerscheines beinhaltet auch das Recht, die Kleidung eines Kraftfahrzeuglenkers zu durchsuchen, um ihm den Führerschein auch tatsächlich abzunehmen. Schlagworte Massnahmenbeschwerde, vorläufige Abnahme des Führerscheines mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erhebung einer Maßnahmenbeschwerde ist nur dann berechtigt, wenn nach den Beschwerdebehauptungen ein die Tatbestandsmerkmale des Art. 129a Abs. 1 Z 2 B-VG und §§ 67a und 67c AVG umfassender Sachverhalt vorliegt. Voraussetzung für die Rechtswidrigerklärung eines verwaltungsbehördlichen Verhaltens, somit für eine meritorische Entscheidung ist das Vorliegen einer Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Liegt ein solcher Art qualifiziertes Verh... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 5. Mai 2000 wird Nachfolgendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer wurde aufgrund eines Bescheides der BH D, Geschäftszahl 9.25 19/2000 vom 17.05.2000 am 26.05.2000 in Gendarmeriegewahrsam genommen. Dieser Akt der Befehls- und Zwangsgewalt durch die BH D stellt sich als rechtswidrig dar, und fühlt sich der Beschwerdeführer dadurch in seinen Rechten verletzt. Zum Sachverhalt Der Beschwerdeführer wurde am 26.05.2000 durch Beamte des Gendarmerieposten L in Gewahrsam g... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anwendung unmittelbaren Zwanges nach § 7 VVG, etwa bei der zwangsweisen Vorführung wegen Nichtbefolgung einer Ladung, setzt voraus, dass der dem (Ladungs) Bescheid entsprechende Zustand auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig hergestellt werden kann. In diesem Sinne muss auch die zwangsweise Vorführung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Schonungsprinzip des § 2 Abs 1 VVG entsprechen; andernfalls hat der UVS die zwangsweise Vorführung aufgrund einer Beschwerde n... mehr lesen...
1. Am 29.6.2000, sohin rechtzeitig, brachten die minderjährigen Einschreiter durch ihre von der Kindsmutter und gesetzlichen Vertreterin bevollmächtigten rechtsfreundlichen Vertreter Beschwerde gegen die Tötung ihres leiblichen Vaters ein, in welcher sie vorbringen: ?I. Sachverhalt Die BF sind die leiblichen Söhne und gesetzlichen Erben von Imre B, der infolge der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 19.5.2000 um 21 Uhr 30 in Wien, H-Straße verstorben ist. Imre ... mehr lesen...
Beachte Beschwerde beim VfGH anhängig Rechtssatz: Anders als der EGMR, sind die UVS nicht zur umfassenden Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechtskonvention berufen. Selbst wenn die österreichische Rechtslage im Falle der Tötung eines Menschen durch staatliche Organe den Anforderungen des Art 2 iVm Art 13 MRK nicht entspricht, sind die UVS an die Grenzen ihres verfassungsgesetzlichen Auftrags gebunden und können diesen nicht eigenmächtig erweitern. Keine gesetzliche Grundlage für ... mehr lesen...
Beachte Beschwerde beim VfGH anhängig Rechtssatz: Mit einem Rechtsschutzinteresse auf Aufrechterhaltung der familiären Beziehung kann im Todesfall nicht argumentiert werden. Die Rechtmäßigkeit einer Tötung ist ausschließlich an Art 2 MRK zu messen; die Beendigung der persönlichen Beziehungen nach Art 8 ist kein Spezifikum des Falles, sondern Bestandteil der Verletzung des Rechts auf Leben. mehr lesen...
1.1) Beschwerdevorbringen: Mit Schriftsatz vom 31.7.2000 (beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 1.8.2000 eingelangt) brachte der Beschwerdeführer durch seinen Vertreter eine Beschwerde gemäß § 72 FrG 1997 ein und führte in dieser aus, dass die belangte Behörde nicht das Assoziierungsabkommen der EU mit der Türkei im Sinne der Rechtsprechung des EuGH angewendet habe. In diesem Sinne sei von der familiären Bindung des Beschwerdeführers nach Österreich auszugehen gewesen, woraus geschlos... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 72 Abs 1 Fremdengesetz 1997 ist nur eine Festnahme gemäß § 63 Fremdengesetz 1997, und sohin nicht jede Festnahme, welche zu einer Inschubhaftnahme führte, bekämpfbar. Eine Festnahme gemäß § 63 Fremdengesetz 1997 ist daher auch nicht durch eine Beschwerde gemäß § 67c AVG anfechtbar; zumal eine Beschwerde gemäß § 67c AVG nur dann zulässig ist, wenn der jeweilige Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt nicht auf andere Weise einer Überprüfung zugänglich ist. Da demgegen... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 19. April 2000 wurde der Antrag gestellt "der Unabhängige Verwaltungssenat möge die Anordnungen der belangten Behörde gemäß Aktenvermerk 3. bzw. 6.3.2000, GZ 3.0-24/99, für rechtswidrig erklären" und im Verfahren die Durchführung eines Lokalaugenscheines unter Einbeziehung eines Amtssachverständigen sowie von Zeugen. Überdies wurde Kostenersatz für das Verfahren begehrt. Im Wesentlichen wurde die Beschwerde damit begründet, dass die Beschwerdeführerin nicht Verur... mehr lesen...