Begründung: I. Der Beschwerdeführer schilderte in der von ihm eingebrachten Beschwerde - wörtlich - folgenden Sachverhalt: "Am 7.8.1991 wurde ich um 23.44 Uhr durch den Anruf einer Passantin geweckt, die mich verständigte, mein Sohn habe soeben als Lenker eines einspurigen KFZ einen Verkehrsunfall erlitten, ich solle kommen. Um 23.50 Uhr traf ich an der Unfallstelle ein, sprach kurz mit der Passantin, die mich angerufen hatte, danach mit meinem Sohn, der bereits im Rettungswagen ärztlich... mehr lesen...
Rechtssatz: Art4 Abs5 PersFrSchG 1988 läßt demnach bei Festnahmen, denen eine Verwaltungsübertretung zugrundeliegt, eine maximale Anhaltedauer von 24 Stunden zu (ebenso einfachgesetzlich §36 Abs1 VStG, letzter Satz). Die konkrete Anhaltedauer im vorliegenden Fall betrug 6 3/4 Stunden und blieb daher innerhalb der vom Bundesverfassungsgesetzgeber als zulässig normierten Dauer. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen Freiheit mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Abmahnung eines bei einer strafbaren Tat Betretenen gibt es keine Formvorschriften. Im gegenständlichen Fall sagten die Sicherheitswachebeamten dem Beschwerdeführer mehrmals "Bitte, mäßigen Sie sich!" bzw "Bitte, beruhigen Sie sich!" sowie "Seien Sie ruhig, sonst verhafte ich Sie noch" etc. Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien sieht es daher als erwiesen an, daß der Beschwerdeführer trotz mehrfacher Abmahnung (zu der dann auch noch die Inkenntnissetzung von der Erstatt... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach Ansicht des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien war die Fesselung des Beschwerdeführers auf sein eigenes Verhalten zurückzuführen und erforderlich, um ihn widerstandsunfähig zu machen. Da es der Unabhängige Verwaltungssenat Wien als erwiesen ansieht, daß dem Beschwerdeführer die Handfesseln abgenommen worden waren, sobald er sich halbwegs beruhigt hatte und ein aktiver Widerstand gegen die weitere Amtshandlung nicht mehr zu erwarten war, wurden die Handfesseln dem Beschwe... mehr lesen...
Rechtssatz: Angesichts des nachhaltigen Widerstandes des Beschwerdeführers (auch gegen das Einsteigen in den Streifenkraftwagen) war die Anwendung von Körperkraft in der Form des Nachhintenbiegens der beiden Arme des Beschwerdeführers zwecks Schließung der am rechten Handgelenk bereits angebrachten Handfesseln zur Erreichung des Zwecks der Amtshandlung (Verschaffung des Festgenommenen vor die Behörde) gerechtfertigt. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Betretung auf frischer Tat ist nicht nur dann gegeben, wenn das einschreitende Organ das Vorliegen einer strafbaren Tat mit voller Verläßlichkeit festzustellen in der Lage ist, sondern schon dann, wenn es vertretbar erscheint, die Tat als strafbar zu beurteilen, wenn also das festnehmende Organ mit gutem Grund annehmen konnte, daß der Beschwerdeführer eine Verwaltungsübertretung begangen hat. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen Freihei... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine im Zuge einer Festnahme notwendige Fesselung mit Handschellen stellt nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art3 MRK dar. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen Freiheit mehr lesen...
Rechtssatz: Die Lärmentwicklung, die der Beschwerdeführer durch Schreien an der Kreuzung E-straße/R-Gasse entfaltet hatte, war so groß, daß Anrainer zu den Fenstern eilten und (mindestens) einer von ihnen auch um Ruhe schrie. Im vorliegenden Fall erfolgte dieses Schreien gegenüber Sicherheitswachebeamten, die zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden beordert worden waren und eine routinemäßige Amtshandlung durchführen wollten. Der Beschwerdeführer hielt die Sicherheitswachebeamten einer... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsanwalt brachte mit Schriftsatz vom 16.10.1992, eingelangt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 19.10.1992, "gegen die Akte der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien, und zwar die im Auftrage der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl/See am 6.9.1992 vorgenommene Überstellung vom Polizeigefangenenhaus Wien zum Flughafen Wien-Schwechat und die anschließend erfolgte zwangsweise Beförderung in ... mehr lesen...
Begründung: I. Schriftliche Sachverhaltsdarstellung des Beschwerdeführers einerseits und der belangten Behörde andererseits 1. Der Beschwerdeführer führt in seiner Beschwerde vom 8.1.1992 aus, daß er sich in der Nacht vom 6. auf den 7.12.1991 mit Freunden im "S" in W, B-gasse aufgehalten habe. Um etwa 5 Uhr morgens seien Beamte der belangten Behörde erschienen und hätten die Gäste aufgefordert, das Lokal zu verlassen. Dieser Aufforderung sei er - genauso wie die anderen Lokalgäste - ans... mehr lesen...
Rechtssatz: Sowohl die Verständigung eines Angehörigen als auch die eines Rechtsbeistandes braucht nur auf Verlangen des Festgenommenen zu erfolgen. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; persönliche Freiheit; Mißhandlungen; erniedrigende und unwürdige Behandlung; Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms; Verweigerung der Verständigung eines Rechtsbeistandes; Kostenzuspruch gemäß §79a AVG mehr lesen...
Rechtssatz: Der in den frühen Morgenstunden verhaftete Beschwerdeführer wurde noch am Morgen freigelassen; die gesamte Anhaltung des Beschwerdeführers dauerte somit 3 1/2 Stunden. Damit blieb die Anhaltung innerhalb der vom Bundesverfassungsgesetzgeber als zulässig normierten Dauer. Überdies vermochte der Unabhängige Verwaltungssenat Wien keine unnötigen Verzögerungen im Geschehensablauf, insbesondere auch im Hinblick auf die in dieser Zeit vorgenommenen Amtshandlungen (Visitierung des Bes... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschwerde wegen Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Unterlassung unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (Art3 MRK) durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien war daher mangels Vorliegens des Beschwerdegegenstandes (= mangels Vorliegens der vom Beschwerdeführer behaupteten Mißhandlung durch Stöße und Fußtritte) als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; persönliche Freiheit; Mißhandlungen; erniedrigende und unwü... mehr lesen...
Rechtssatz: Es darf nicht übersehen werden, daß der Beschwerdeführer sein Schreien ungeachtet der Aufforderungen und Androhungen des Polizeibeamten stetig fortsetzte, sodaß der Sicherheitswachebeamte durchaus jeweils von einem Verharren in der Verwaltungsübertretung ausgehen konnte; der Sicherheitswachebeamte war jedenfalls nicht verpflichtet, zwischen seinen einzelnen Aufforderungen und Androhungen und deren Verwirklichung jeweils eine Minute oder länger dem Weiterlärmen des Beschwerdefüh... mehr lesen...
Begründung: Die Beschwerdeführerin brachte in ihrer Beschwerde folgendes vor: "Ich bin Mieterin der Wohnung Tür Nr2 im Haus ... Wien, M-g 4. Seit 24. Juli 1991 bin ich in dieser Wohnung ordnungsgemäß gemeldet; die Anmeldung von Strom und Gas auf meinen Namen für diese Wohnung ist am 25. Juli 1991 erfolgt und habe ich die Wohnung mit meiner Tochter E ständig bewohnt. Am 12. August 1991 gegen 18.00 Uhr war ich in dieser Wohnung mit meiner Tochter E und einer Bekannten anwesend. Plötzlich kam... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn von einem gewaltsamen Eindringen der Polizeibeamten nicht die Rede sein kann und auch nicht erwiesen ist, daß der Beschwerdeführer von den Sicherheitswachebeamten gezwungen wurde, die Wohnung zu verlassen, lag gar keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien vor. Daher mangelt es an einem tauglichen Beschwerdegegenstand und war die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Acht... mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen Der gesetzliche Vertreter der Beschwerdeführerin brachte am 15.9.1992 mittels Telefax eine mit gleichen Tag datierte Eingabe folgenden Inhaltes ein: "Maßnahmenbeschwerde An den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien Zu den Beschwerdesachen J, Be und Ba B hat der Direktor der Höheren Internatsschule des Bundes in G, Dr R U, dem Beschwerdeführer am heutigen Tage, 15.9.1992, dem Anreisetag ins Internat, die gleichfalls heute im Bundesministerium für Unterricht ... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch das nicht unmittelbar gegenüber der Beschwerdeführerin gesetzte Handeln wurde ihr gegenüber weder physischer Zwang ausgeübt noch angedroht. Schlagworte Schule; Schulunterricht; Internat; Gebühren; Ausschluß; Konvention zum Recht des Kindes mehr lesen...
Rechtssatz: Ein (uneingeschränktes) Recht auf den Besuch einer bestimmten Schule kennt die österreichische Rechtsordnung nicht. Ein Rechtsanspruch auf Besuch einer gebührenpflichtigen Schule ohne Leistung der Gebühren besteht nicht. Schlagworte Schule; Schulunterricht; Internat; Gebühren; Ausschluß; Konvention zum Recht des Kindes mehr lesen...
Rechtssatz: Der gesetzliche Vertreter der Beschwerdeführerin hat vom Schuldirektor von der (in der Beschwerde nicht näher bezeichneten) Maßnahme erfahren. Schlagworte Schule; Schulunterricht; Internat; Gebühren; Ausschluß; Konvention zum Recht des Kindes mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen Abgesehen von der mit 5.9.1992 datierten Beschwerde langten auch Ergänzungsschreiben vom 7.9.1992 und 8.9.1992 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien ein. Der gesetzliche Vertreter der Beschwerdeführerin bringt hierbei im wesentlichen vor, durch das in Ablichtung beigeschlossene Schreiben des Direktors der Höheren Internatsschule des Bundes (Bundeserziehungsanstalt) G vom 7.8.1992, Zl 1066/92/U/ME, am 10.8.1992 erfahren zu haben, daß seitens des Bundesm... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wird weder durch das Schreiben des Direktors der Höheren Internatsschule des Bundes G vom 7.8.1992, Zahl 1066/92/U/ME, noch durch die in diesem Schreiben enthaltene telefonische Mitteilung des Leiters der Abteilung I/III des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst für sich allein betrachtet die von der Beschwerdeführerin bzw von ihrem gesetzlichen Vertreter behauptete faktische Auswirkung, nämlich der Schulausschluß der Beschwerdeführerin, erzielt. Eine... mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen Der Beschwerdeführer brachte (wörtlich) folgendes vor: "Die belangte Behörde beantragte mit undatiertem Schriftsatz, beim Exekutionsgericht Wien eingelangt am 17.6.1992 auf Grund des Rückstandsausweises 04/91 vom 24.11.1991, die Bewilligung der Pfändung der Bezüge des Beschwerdeführers zur Hereinbringung einer Forderung in Höhe von S 385,60. Der dieser Exekution zugrundeliegende Rückstandsausweis wurde am 22.11.1991 durch Hinterlegung in Wien, T-gasse zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall hat jedoch die bloße Bestätigung der Vollstreckbarkeit des Rückstandsausweises bzw das an das Exekutionsgericht Wien gerichtete Gesuch der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter um Exekution des Gehalts des Beschwerdeführers für sich allein betrachtet keine faktischen Auswirkungen. Dazu bedarf bzw bedurfte es erstens noch eines weiteren behördlichen Handelns, nämlich einer Exekutionsbewilligung (bzw einer Vollstreckungsverfügung), und zweitens deren... mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen Die Beschwerdeführerin brachte in ihrer rechtzeitig eingebrachten Beschwerde unter anderem folgendes vor: "Als infolge betriebsorganisatorischer
Gründe: die Anzahl der Arbeitsplätze im Vorstandssekretariat von 3 auf 2 reduziert werden mußte, bot man Frau Doris R zunächst 5 (!) Ersatzarbeitsplätze an, wovon mindestens 2 einen Karrieresprung dargestellt hätten. Dennoch lehnte sie sämtliche ihr angebotenen zumutbaren Ersatzarbeitsplätze beharrlich ab und for... mehr lesen...
Rechtssatz: Empfehlungen und Aufforderungen der Gleichbehandlungskommission, die Diskriminierung zu beenden, stellen keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Schlagworte Gleichheit in Bezug auf die Geschlechter; Gleichbehandlungsgesetz; Dienstverhältnis; Gleichbehandlungskommission; Gleichbehandlungspflicht mehr lesen...
Rechtssatz: Die Geltendmachung von Verfahrensmängeln (Verweigerung der Akteneinsicht, Nichtausfolgung von Protokollen, Ausschluß des Rechtsvertreters vom Verfahren) im Rahmen einer Beschwerde wegen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bedeutet daher einen Widerspruch in sich. Schlagworte Gleichheit in Bezug auf die Geschlechter; Gleichbehandlungsgesetz; Dienstverhältnis; Gleichbehandlungskommission; Gleichbehandlungspflicht mehr lesen...
Rechtssatz: Wie VwSen-400045 mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen Der Beschwerdeführer brachte in seiner Beschwerde vom 20.5.1992 wörtlich folgendes vor: "Die Großbetriebsprüfung Wien als - vorgebliche - Abgabenbehörde hat zur Steuernummer GrBp-348/1988 beim Einschreiter eine abgabenbehördliche Überprüfung durchgeführt. Rechtsgrundlage dieser Betriebsprüfung ist - der Angabe der Großbetriebsprüfung zur Folge - der gemäß §197 Finanzstrafgesetz dem Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz erteilte Auftrag (Beschlu... mehr lesen...
Rechtssatz: Die "Großbetriebsprüfung Wien" ist keine Abgabenbehörde und kann daher keine hoheitlichen Befugnisse im eigenen Namen ausüben. Es handelt sich vielmehr um eine organisatorische Einheit im Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, die Betriebsprüfungen bei Großbetrieben im Auftrag und im Namen des jeweils sachlich und örtlich zuständigen Finanzamtes tätigt. Somit sind die in Beschwerde gezogenen Handlungen keineswegs einer rechtlich nicht exist... mehr lesen...