RS UVS Burgenland 2002/02/08 047/02/01007

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Veröffentlicht am 08.02.2002
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Rechtssatz

Das Recht zur vorläufigen Abnahme des Führerscheines beinhaltet auch das Recht, die Kleidung eines Kraftfahrzeuglenkers zu durchsuchen, um ihm den Führerschein auch tatsächlich abzunehmen.

Schlagworte
Massnahmenbeschwerde, vorläufige Abnahme des Führerscheines
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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