RS UVS Wien 2008/02/08 02/40/8150/2007

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Veröffentlicht am 08.02.2008
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Rechtssatz

§ 36b SPG ist seinen Voraussetzungen nach dem §38a SPG (Wegweisung und Betretungsverbot bei Gewalt in Wohnungen) nachgebildet. Die dazu ergangene Rechtsprechung lässt sich daher auch auf § 36b SPG übertragen.

Schlagworte
Fußballmatch, Sicherheitsbereich, Stadion, Großveranstaltung Sportgroßveranstaltung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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