RS UVS Wien 2008/02/08 02/40/8150/2007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.02.2008
beobachten
merken
Rechtssatz

Herr H. trat in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen wiederholt als aggressiv und gewalttätig in Erscheinung und sind diese Vorkommnisse von der Exekutive dokumentiert worden. Den einschreitenden Polizeibeamten war Herr H. als ?Risikofan? bekannt. Am 5.8.2007 war Herr H. Teil einer Fangruppe, die bereits im Vorfeld der Anreise zum Match durch aggressives und gewaltbereites (stoßen, raufen, schimpfen, provozieren der Exekutivkräfte, werfen von Bierdosen, etc) Verhalten auffiel. Kurz vor dem Stadion, in dem das Spiel stattfinden sollte, bewegte sich Herr H. im Rahmen dieser Gruppe in Richtung eines Lokals, vor dem und in dem zahlreiche Rapid-Fans saßen. Die Gruppe wurde immer schneller und lief auf die Rapid-Fans zu. Dabei warfen sie Bierdosen und beschimpften die Rapid-Anhänger. Die vor Ort anwesenden Polizeikräfte konnten aufgrund ihres Vorwissens (nicht nur Herr H. sondern auch einige andere Fans aus dieser Gruppe waren den Exekutivkräften als ?Risikofans? von früheren Veranstaltungen her bekannt) und aufgrund der konkreten Situation unmittelbar vor dem Einschreiten (zügiges Zuschreiten der Austria-Fangruppe auf die Rapid-Fangruppe unter provozierendem Verhalten) begründet davon ausgehen, dass es bei einem Zusammentreffer dieser Fangruppen zumindest zu einem Raufhandel kommen würde.

Schlagworte
Fußballmatch, Sicherheitsbereich, Stadion, Großveranstaltung Sportgroßveranstaltung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten