Die mitbeteiligte Gemeinde legte in der Zeit vom 21. Oktober 1982 bis 6. Dezember 1982 den Entwurf eines Bebauungsplanes für den Planungsbereich "W-straße" in zwei Varianten zur allgemeinen Einsicht auf. Der Planungsbereich umfaßte die Grundstücke 80/5 und 80/2 (mit dem die Grundstücke 79/2, 84/2, 84/1 vereinigt worden waren) im Eigentum des Erstmitbeteiligten (von dem auch der Entwurf des Bebauungsplanes verfaßt wurde), im Eigentum der mitbeteiligten Gemeinde stehende Grundstücke (36... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0650/51 E 26. Februar 1952 VwSlg 2459 A/1952 RS 1 Stammrechtssatz Die Rechtsfolge des § 42 Abs 1 AVG kann nur dann eintreten, wenn - abgesehen von den übrigen Voraussetzungen - Identität zwischen dem Gegenstand der abgeführten Verhandlung und dem in der Kundmachung angeführten Gegenstand besteht. ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1
Rechtssatz: Wenn während einer mündlichen Verhandlung materielle auf Vorgaben eines zwar schon beschlossenen, daher noch nicht rechtswirksamen Bebauungsplanes und einer ebenfalls noch nicht rechtskräftigen Bauplatzerklärung eingegangen wird, können durch die formelle Änderung der Rechtslage durch die in der Folge eingetretene Rechtswirk... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1
Rechtssatz: Für den Gegenstand der Verhandlung sind das Bauansuchen, die Baupläne und die Baubeschreibung maßgebend, sofern in der Ladung und in der Beschreibung des Verhandlungsgegenstandes nichts Abweichendes festgehalten wird (Hinweis auf E 17.12.1981, 2631/80, VwSlg 10621 A71981). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/06/009984/06/0100
Rechtssatz: Die Präklusion der Einwendungen der Anrainer kann nur jene Bereiche treffen, in denen sich diese nicht auf den Mangel der Übereinstimmung der Baubewilligung mit der Widmungsbewilligung berufen, weil zum Zeitp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: In der Ab- statt Zurückweisung nicht zur Sache gehöriger Äußerungen einer Partei liegt keine Verletzung ihrer Rechte. Schlagworte Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenInhalt der Berufungsentsch... mehr lesen...
Mit der beim Magistrat Linz am 12. Dezember 1984 eingelangten Eingabe begehrten die beiden erstmitbeteiligten Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung für die Errichtung eines Bürogebäudes samt Tiefgarage auf dem Grundstück 725/15 KG X. Den damals angeschlossenen Plänen läßt sich entnehmen, daß ein insgesamt viergeschoßiges Bürogebäude mit einem ausgebauten Dachgeschoß sowie zwei Tiefgeschoßen Gegenstand des Baubewilligungsverfah... mehr lesen...
Index: Baurecht - OÖL37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag OberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37AVG §42 Abs1AVG §45 Abs3AVG §56AVG §66 Abs4BauO OÖ 1976 §46BauO OÖ 1976 §47BauO OÖ 1976 §50BauRallgVwGG §41 Abs1VwRallg ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 28. November 1984 ersuchte die erstmitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beim Magistrat Linz um die Erteilung einer Baubewilligung für die Errichtung einer Wohnhausanlage auf dem Grundstück 725/6 KG X. Wie die beigeschlossenen Baupläne und die Baubeschreibung erkennen lassen, sollen vier Wohnblöcke und drei zwischen diesen Wohnblöcken liegende begrünte Tiefgaragen gebaut werden. Der Wohnblock I soll Keller, Erdgeschoß, zwei Obergeschoße und ein z... mehr lesen...
Index: Baurecht - OÖL82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1BauRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2433/77 E 27. Juni 1979 RS 2 Stammrechtssatz § 42 AVG gilt nur für jene Einwendungen die zum Zeitpunkt der Bauverhandlung bestanden. Entstehen durch Änderung der Rechtslage (z. B.: Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes) neue Einwendungen für die Nachbarn, so gilt hinsichtlich die... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in W ein Gebäudereinigungsunternehmen führt, hatte am 17. Juli 1987 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe in W für den am 1. Jänner 1960 geborenen türkischen Staatsangehörigen HU zur Verwendung als "Reinigungsarbeiter" die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Bundesgesetz vom 20. März 1975, BGBl. Nr. 218, mit dem die Beschäftigung von Ausländern geregelt wird (Ausländerbeschäftigungsgesetz-AuslBG) beantragt. Dieser Antrag wa... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3AVG §42 Abs1AVG §63 Abs5AVG §66 Abs4
Rechtssatz: (Verfahrensrechtliche) Rechtsnachteile, die an die Versäumung einer Frist für die Vornahme einer Prozesshandlung geknüpft sind, bedürfen - wie sich aus den §§ 13 Abs 3, 42 Abs 1 und 2 und 63 Abs 5 iVm § 66 Abs 4 AVG 1950 ergibt - einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage. S... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §40 Abs1;AVG §41 Abs1;AVG §42 Abs1;VwGG §42 Abs1;VwGG §42 Abs2 litc Z3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Mangel der unterlassenen Beiziehung einer Partei zur Augenscheinsverhandlung kann dann als saniert gelten, wenn durch diesen Mangel keine endgültige Beeinträchtigung der subjektiven öffentlichen Rechte der Partei eintritt. ... mehr lesen...
Index: L85003 Straßen Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19;AVG §41 Abs1;AVG §42 Abs1;LStG NÖ 1979 §23 idF 8500-1;
Rechtssatz: Eine gesetzliche Regelung, dass zunächst ein gütliches Übereinkommen anzustreben ist (hier: § 23 NÖ LandesstraßenG LGBl 8500-1), schließt eine Präklusion gemäß § 42 AVG aus, wenn sich der Geladene schriftlich auch nur allgemein gegen das Vorhaben ausgesprochen und die Be... mehr lesen...
Index: L85003 Straßen Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §45 Abs3;LStG NÖ 1979 §23 idF 8500-1;
Rechtssatz: Wenn das Gesetz (hier § 23 NÖ LStrG) ausdrücklich eine Regelung vorsieht, wonach zunächst ein gütliches Übereinkommen (über dem auf die einzelnen Beteiligten entfallenden Herstellungs- und Erhaltungsbeitrag für die Herstellung und Erhaltung von öffentlichen Straßen und Privatstr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §63 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Präklusion kann nicht hinsichtlich solcher Einwendungen angenommen werden, die die Partei nach der im Zeitpunkt der Verhandlung bestehende Sach- und Rechtslage noch gar nicht vorbringen konnte. Die Präklusion kann sich immer nur innerhalb der durch den angegebenen Gegenstand gezogenen Grenzen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bestätigt die bel Beh mit dem angefochtenen Bescheid den Bescheid des LH, mit dem die Berufung des Bf gegen den erstinstanzlichen Bescheid infolge eingetretener Präklusion zurückgewiesen wurde, und setzt sie sich in der
Begründung: im Zusammenhang mit der Frage der Präklusion über... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §42 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Das Fehlen eines förmlichen Abspruches über Einwendungen stellt keinen entscheidungswesentlichen Mangel dar, sofern nur die Bescheidbegründung erkennen lässt, dass sich die Behörde mit ihnen ausreichend auseinander gesetzt hat (hier ist der Bfr daher in seinen Rechte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtsfolge des § 42 Abs 1 AVG 1950 kann nur dann eintreten, wenn Identität zwischen dem Gegenstand der abgeführten Verhandlung und dem in der Kundmachung angeführten Gegenstand besteht. (Hinweis auf E 26.2.1952, 0650/51, VwSlg 2459 A/1952). Für den Gegenstand der Verhandlung sind jedoch das Bauansuchen, die Baupläne und die Baubeschreibung maßg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §68 Abs1;
Rechtssatz: Wenn eine Grundstücksnummer in der Kundmachung (über ein Bauverfahren) fehlt und trotzdem das Bauvorhaben feststeht, kommt es auf die fehlende Grundstücksnummer bezüglich der Rechtsfolgen der Präklusion nicht an. Hinsichtlich der Identität der Sache kommt es auch nicht auf deren rechtliche Qualifikation (Umbau/Zubau), sondern in erster ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren58/02 Energierecht95/01 Elektrotechnik
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §59 Abs1;ETG 1965 §9 idF 1983/662;StarkstromwegeG 1968 §6;StarkstromwegeG 1968 §7;
Rechtssatz: Durch die Vorschreibung einer Auflage, nämlich den Tragmast 191 "so weit wie technisch möglich und unter Berücksichtigung der Annäherung an das ÖPTV-Kabel an den Wegrand zu verschieben" ist dem von der Leitungsanlage betroffene... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 14. November 1986 wurde der erstmitbeteiligten Partei dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung eines Geschäftshauszubaues auf den Grundstücken Nr. n1 und n2 des Grundbuches über die Kat. Gem. E unter bestimmten Vorschreibungen erteilt und die am 11. November 1986 aufgenommene Niederschrift über die im Gegenstande stattgefundene Bauverhandlung zu einem wesentlichen Besta... mehr lesen...
Am 20. Oktober 1982 langte bei der zweitmitbeteiligten Gemeinde das Ansuchen der Erstmitbeteiligten um Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses in K auf dem Grundstück nnnn/4 in EZ. nnnn der KG. K ein. In der Folge brachte die Erstmitbeteiligte Gutachten über das Brandverhalten des Außenwand- und Deckenaufbaues des geplanten Holzfertigteilhauses sowie den Wärme- und Schallschutz bei. Bei der für 7. März 1983 anberaumten mündlichen Bauverhandlu... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/05/0112 E 22. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Präklusion ist nicht nur von den Baubehörden aller Instanzen, sondern auch von der Aufsichtsbehörde im Vorstellungsverfahren sowie vom VwGH zu beachten, sodass nur jene Einwendungen des Nachbarn berücksichtigt werden können, die bis zum Abschluss de... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;BauO OÖ 1976 §46 Abs3;BauRallg;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei dem Vorbringen, im Fa... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §41 Abs1;AVG §42 Abs1;AVG §8;BauO NÖ 1976 §118 Abs8;BauO NÖ 1976 §118 Abs9;BauO NÖ 1976 §99 Abs1;BauRallg;
Rechtssatz: Das Auftreten einer übergangenen Partei allein rechtfertigt noch nich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2631/80 E 17. Dezember 1981 VwSlg 10621 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle einer PROJEKTSÄNDERNDEN Auflage ist der Nachbar durch die wegen Unterlassung von Einwendungen eingetretene Präklusion nicht daran gehindert, eine durch DIESE Auflage bewirkte Verletzung seienr Rechte geltend zu machen. ... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82254 Garagen OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;BauO OÖ 1976 §32 Abs2;BauO OÖ 1976 §46 Abs3;StellplatzV OÖ 1976 §9 Abs4 lita;
Rechtssatz: Da nur die Erhebung von Einwendungen, nicht aber... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;BauO OÖ 1976 §46 idF 1983/082;BauO OÖ 1976 §47 idF 1983/082;BauO OÖ 1976 §48 idF 1983/082;BauO OÖ 1976 §50 idF 1983/082;BauRallg;
Rechtssatz: Die Präk... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;BauO OÖ 1976 §46 idF 1983/082;BauO OÖ 1976 §47 idF 1983/082;BauO OÖ 1976 §48 idF 1983/082;BauO OÖ 1976 §50 idF 1983/082;BauRallg;
Rechtssatz: War dem ... mehr lesen...