Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Bei dem Vorbringen, im Falle der Verwirklichung eines Bauvorhabens werde die Verbindung des Nachbarobjektes mit dem öffentlichen Wegenetz beeinträchtigt, handelt es sich, auch im Falle der Stichhältigkeit dieser Befürchtung, um keine iSd § 46 Abs 3 OÖ BauO im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigende Einwendung, über welche die Baubehörden meritorisch abzusprechen hätten. Durch die Unterlassung der Verweisung dieser - privatrechtlichen - Einwendung auf den Zivilrechtsweg sind daher keine Rechte der Nachbarn verletzt worden (Hinweis E 3.3.1983, 82/06/0152).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)Individuelle Normen und Parteienrechte Diverses VwRallg9/5Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050145.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.09.2009