Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtsfolge des § 42 Abs 1 AVG 1950 ist nicht nur von den Behörden (konkret: Baubehörden) aller Instanzen, sondern auch von der Aufsichtsbehörde im Vorstellungsverfahren und sogar vom Verwaltungsgerichtshof zu beachten, sodass nur jene Einwendungen des Nachbarn berücksichtigt werden können, die bis zum Abschluss der (Bauverhandlung) Verhandlung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Die Abweisung einer Berufung einer Partei, welche Einwendungen in einer gemäß § 42 Abs 1 AVG 1950 anberaumten mündlichen Verhandlung nicht rechtzeitig erhoben hat, ist nicht rechtswidrig, auch wenn sich die Berufungsbehörde mit dem Berufungsvorbringen sachlich auseinander gesetzt hat. Schlagworte Inhalt der Ber... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;
Rechtssatz: An die eingetretene Präklusion ist nicht nur die Behörde erster Instanz, sondern an sie sind auch die Aufsichtsbehörde im Vorstellungsverfahren und die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts gebunden (Hinweis E 26.5.1983, 82/06/0193). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986050106.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt vor, dass ihm im Zuge des zu Zl. Pst 1431/W/85 der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Wieden, anhängigen Verwaltungsstrafverfahrens "eine Frist zu einer schriftlichen Rechtfertigung bis 3. 7. 1985 eingeräumt, bzw. mit diesem Tag eine mündliche Verhandlung anberaumt" worden sei. "Die entsprechende Ladung, bzw. Aufforderung zur schriftlichen Rechtfertigung" habe er jedoch erst "nach diesem Termin (5. 7. 1985)" erhalten. Das in dieser... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32;AVG §33;AVG §37;AVG §42 Abs1;AVG §42 Abs2;AVG §42 Abs3;AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs1;AVG §71 Abs1;BAO §108 impl;BAO §110 impl;BAO §243 impl;FinStrG §116 Abs1 impl;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 71 AVG setzt voraus, daß eine Frist oder eine mündliche Verhandlung versäumt wurde und die betreffende Partei einen Rechtsnachteil ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren93 Eisenbahn
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §8;EisenbahnG 1957 §34 Abs4;EisenbahnG 1957 §35 Abs1;EisenbahnG 1957 §35 Abs2;EisenbahnG 1957 §35 Abs3;
Rechtssatz: Der Eigentümer einer Liegenschaft, die von einer Eisenbahn unterquert wird, ist als Eigentümer einer betroffenen Liegenschaft Partei des eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahrens. Diesem steht ein Mitspracherecht im eisenbahnre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;
Rechtssatz: Wird eine mündliche Verhandlung gemäß den §§ 40 bis 44 AVG durchgeführt, so steht dem Antragsteller ein Rechtsanspruch auf Beachtung der Präklusionsfolgen der Versäumung rechtzeitiger Einwendungen der anderen Verfahrensparteien zu (Hinweis E 12.5.1959, 1477/58, VwSlg 4966 A/1959). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §63 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Behörde gem § 42 AVG ordnungsgemäß zur Verhandlung geladen und wurden anlässlich dieser Verhandlung keine Einwendungen (hier: hinsichtlich Abstände) erhoben, ist es der Berufungsbehörde ebenso wie den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts verwehrt, auf eine inhaltliche Prüfung der zu spät erhobenen Einwendungen einzugehen (Hinwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;
Rechtssatz: Das Unterbleiben rechtswirksamer Einwendungen zieht die Rechtsfolgen nach § 42 Abs 1 AVG 1950 nach sich. Dies bedeutet, das die Partei dem Vorhaben, welches Gegenstand der Verhandlung war, als zustimmend anzusehen ist. Sie bleibt aber weiterhin Partei des Verfahrens und ist in der Lage, alle Fragen - ausgenommen jene, in denen sie als zustimmend anz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;
Rechtssatz: Einwendungen im Sinne des § 42 Abs 1 AVG 1950 liegen nur dann vor, wenn die Verletzung eines subjektiven Rechtes geltend gemacht wird (Hinweis E 12.5.1959, 1477/58, VwSlg 4966 A/1959, E 22.9.1967, 0807/67, VwSlg 7179 A/1967, E 14.12.1970, 1778/69, VwSlg 7932 A/1970). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §41 Abs1;AVG §42 Abs1;
Rechtssatz: Gegenüber den der Behörde bekannten Beteiligten tritt die Präklusionsfolge des § 42 Abs 1 AVG 1950 nur dann ein, wenn sie gemäß § 41 Abs 1 AVG 1950 von der Anberaumung der mündlichen Verhandlung persönlich verständigt wurden (Hinweis E 13.5.1952, 1209/51, VwSlg 2536 A/1952, E 9.5.1961, 0907/58, VwSlg 5562 A/1961). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof kann die Überprüfung eines Bescheides nur innerhalb jenes Rahmens vornehmen, der durch die nach § 42 Abs 1 AVG 1950 rechtzeitig erhobenen Einwendungen des Beschwerdeführers ein für alle mal abgesteckt worden ist (Hinweis E 29.4.1970, 1060/69, VwSlg 7786 A/1970). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §66 Abs4;BauRallg;
Rechtssatz: Eine erhebliche Änderung eines Projektes im Baubewilligungsverfahren führt zum Wegfall einer allenfalls eingetretenen Präklusion. Schlagworte Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/07/0002 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0013 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0014 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0018 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0279 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0272 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0277 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;VwGG §41 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/07/0002 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0013 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0014 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0018 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0279 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0272 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;VwGG §26 Abs2;WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §114 Abs2 letzter Satz; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/07/0002 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0013 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0014 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0018 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0279 E 1... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei beantragte am 13. Jänner 1983 die Baubewilligung für ein Mehrfamilienwohnhaus auf der Liegenschaft Wien, F-gasse 44, wobei das Projekt zum Teil auf Grund von Einwendungen der Anrainer, zum Teil auf Grund behördlicher Vorhalte mehrfach geändert worden ist. Bei der letzten mündlichen Verhandlung am 22. Juni 1983 wurden nachstehende Einwendungen erhoben bzw. aufrecht erhalten: Die Beschwerdeführer und andere Anrainer sprachen sich für eine Verlegung der Einfahrt ... mehr lesen...
Index: Baurecht - WienL82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1BauRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/06/0143 E 13. September 1984 RS 1 Stammrechtssatz Zur Beurteilung der Präklusion kommt es nicht darauf an, ob der Nachbar in einer Verhandlung über ein Bauansuchen konkrete Einwendungen infolge einer Belehrung durch Sachverständige oder den Verhandlungsleiter zurückgenommen hat, sondern ... mehr lesen...
Index: Baurecht - WienL82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1BauRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/05/0112 E 22. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Präklusion ist nicht nur von den Baubehörden aller Instanzen, sondern auch von der Aufsichtsbehörde im Vorstellungsverfahren sowie vom VwGH zu beachten, sodass nur jene Einwendungen des Nachbarn berücksichtigt werden können, die bis zum... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 15. Juli 1983 beantragten die beiden erstgenannten Mitbeteiligten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beim Magistrat der mitbeteiligten Stadtgemeinde die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für den Neubau eines Stiegenaufganges und eines überdachten Arkadenganges, für einen Umbau und die Sanierung des alten Gebäudes sowie für den Abbruch der Wirtschaftsräume und Stallungen auf den Grundstücken Nr. 191 und 192/1, inneliegend in EZ 205, KG. R. Diesem Antrag war... mehr lesen...
Index: Baurecht - Bgld40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §41 Abs2 AVG §42 Abs1 AVG §43 Abs1 AVG § 41 heute AVG § 41 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 AVG § 41 gültig von 01.03.2013 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Februar 1966 hatte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde (in der Folge abgekürzt: Bürgermeister) die "Zerstückelung" der Grundstücks Nr. nn1, nn2 und nn9, KG R, auf neun Bauplätze unter gleichzeitiger Vorschreibung einer Reihe von Auflagen (Bedingungen genannt) bewilligt; der Bauplatz des Erstmitbeteiligten und der Zweitmitbeteiligten erhielt die Grundstücksbezeichnung nn9/7. Dem dieser Bewilligung zu Grunde liegenden technischen Bericht kann entnommen wer... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 30. April 1984 wurde dem Erstmitbeteiligten die baubehördliche Bewilligung zum Neubau einer Wohnhausanlage mit insgesamt 19 Wohneinheiten auf den Grundstücken Nr. 260/1, 260/2 und 279/1, EZ. 1071 des Grundbuches über die Kat. Gem. X, unter Vorschreibung verschiedener Auflagen erteilt. Die privatrechtlichen Einwendungen des Beschwerdeführers "betreffend Entwertung seiner Liegenschaft durch den Neubau" wurden gemäß § 99 Abs... mehr lesen...
Index: Baurecht - NÖ40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/06/0145 E 29. November 1984 RS 2 Stammrechtssatz Die Rechtsfolgen der Präklusion sind auch vom VwGH zu beachten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1985:1985050138.X01 Im RIS seit 02.09.2019 Zuletzt ak... mehr lesen...
Mit der am 13. Oktober 1978 beim Stadtamt Gmunden eingelangten Eingabe vom 10. Oktober 1978 suchte der Erstmitbeteiligte um die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung eines Wochenendhauses auf den Grundstücken Nr. nnA und nnn/nn der KG. X an. Mit dem an die mitbeteiligte Stadtgemeinde gerichteten Schreiben vom 15. November 1979 brachte die nunmehrige Beschwerdeführerin vor, dass die Errichtung des geplanten Wochenendhauses im Grünland nicht nur mit den gesetzlichen Bestimmunge... mehr lesen...
Nachdem auf Grund von Rechtsmitteln des Beschwerdeführers mit den Berufungsbescheiden des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 9. Mai 1979 und 22. Februar 1980 die vom Bürgermeister dieser Gemeinde der erstmitbeteiligten Partei über deren Ansuchen vom 26. Jänner 1979 erteilten Baubewilligungen vom 13. Februar 1979 und 25. April 1979 zur Errichtung einer Wohnhausanlage in G, H-straße gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 behoben und die Angelegenheiten jeweils zur neuerlichen Verhandlung... mehr lesen...
Der Mitbeteiligten war mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 16. Mai 1979 die Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Anwesen S-gasse erteilt worden. Dieser Bescheid war mit Bescheid der Berufungskommission vom 10. Oktober 1979 bestätigt worden. Dagegen hatte der Beschwerdeführer zu B 456/79 eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof eingebracht. In diesem Verfahren faßte der Verfassungsgerichtshof den Beschluß, gemäß Art. 139 Abs. 1 B-VG die Gesetzmäßigkei... mehr lesen...
Index: Baurecht - TirolL82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1AVG §63 Abs1AVG §66 Abs4BauRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3112/79 E VS 3. Dezember 1980 VwSlg 10317 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufung eines präkludierten Nachbarn ist nicht zurückzuweisen, sondern abzuweisen (Abgehen von E VS 26.9.1961, 33/60 VwSlg 5621 A/1961). Die Berufungsbehörde darf jedoch eine Prüfungsbefugnis... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte ist auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. September 1976, Zl. 861/76, und vom 13. Mai 1980, Zl. 1396/79, zu verweisen. Mit der zuletzt genannten Entscheidung hat der Gerichtshof die damals vertretene Auffassung der Oberösterreichischen Landesregierung, die vom Gemeinderat der zweitmitbeteiligten Stadtgemeinde am 10. August 1973 beschlossene Abänderung des Teilbebauungsplanes 4 A sei für das seit dem Jahre 1971 anhängige Baubewilligungsverfahren re... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVGL80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan OberösterreichL82000 Bauordnung001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1BauRallgROG OÖ 1972 §20ROG OÖ 1972 §23VwRallg
Rechtssatz: Wurde der Bebauungsplan im Zuge des Berufungsverfahrens (hier: zum Nachteil des Nachbarn) abgeändert, ist der Nachbar berechtigt, NEUE Einwendungen vorzubringe... mehr lesen...