RS Vwgh 1988/9/20 84/07/0218

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
WRG 1959 §121 Abs1;

Rechtssatz

In der Ab- statt Zurückweisung nicht zur Sache gehöriger Äußerungen einer Partei liegt keine Verletzung ihrer Rechte.

Schlagworte

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1984070218.X01

Im RIS seit

08.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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