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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
In der Ab- statt Zurückweisung nicht zur Sache gehöriger Äußerungen einer Partei liegt keine Verletzung ihrer Rechte.
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1984070218.X01Im RIS seit
08.11.2004Zuletzt aktualisiert am
05.03.2013