RS Vwgh 1987/11/17 83/05/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1987
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2631/80 E 17. Dezember 1981 VwSlg 10621 A/1981 RS 2

Stammrechtssatz

Im Falle einer PROJEKTSÄNDERNDEN Auflage ist der Nachbar durch die wegen Unterlassung von Einwendungen eingetretene Präklusion nicht daran gehindert, eine durch DIESE Auflage bewirkte Verletzung seienr Rechte geltend zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1983050024.X03

Im RIS seit

08.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten