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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2631/80 E 17. Dezember 1981 VwSlg 10621 A/1981 RS 2Stammrechtssatz
Im Falle einer PROJEKTSÄNDERNDEN Auflage ist der Nachbar durch die wegen Unterlassung von Einwendungen eingetretene Präklusion nicht daran gehindert, eine durch DIESE Auflage bewirkte Verletzung seienr Rechte geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1983050024.X03Im RIS seit
08.07.2004Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009