RS Vwgh 1989/2/28 88/07/0102

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Veröffentlicht am 28.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §66 Abs4;
WRG 1959 §121 Abs1;

Rechtssatz

Einwendungen, in denen eine Abweichung der ausgeführten von der bewilligten Wasseranlage behauptet wird, die jedoch im Überprüfungsverfahren nach § 121 WRG nicht vor der Behörde erster Instanz, sondern erst in der Berufung gegen den Überprüfungsbescheid geltend gemacht werden, sind als präkludiert anzusehen. Die Berufung ist in diesem Fall abzuweisen (Hinweis E VS 3.12.1980, 3112/79, VwSlg 10317 A/1980).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988070102.X03

Im RIS seit

16.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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