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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Einwendungen, in denen eine Abweichung der ausgeführten von der bewilligten Wasseranlage behauptet wird, die jedoch im Überprüfungsverfahren nach § 121 WRG nicht vor der Behörde erster Instanz, sondern erst in der Berufung gegen den Überprüfungsbescheid geltend gemacht werden, sind als präkludiert anzusehen. Die Berufung ist in diesem Fall abzuweisen (Hinweis E VS 3.12.1980, 3112/79, VwSlg 10317 A/1980).
Schlagworte
Inhalt der BerufungsentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988070102.X03Im RIS seit
16.11.2006Zuletzt aktualisiert am
15.01.2015