Mit Ansuchen vom 27. Juli 1988 beantragte die erstmitbeteiligte Partei beim Bürgermeister der ebenfalls mitbeteiligten Gemeinde die Erteilung einer Baubewilligung für den Abbruch und die Neuerrichtung einer Sägehalle auf den Grundstücken Nr. n1, n2, EZ nn, KG S. Über dieses Ansuchen wurde am 27. September 1988 eine mündliche Bauverhandlung durchgeführt, zu der auch die Beschwerdeführerin als Anrainerin unter Hinweis auf die Präklusionsfolgen des § 42 AVG 1950 geladen wurde. Die Beschw... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;BauO OÖ 1976 §46 Abs2;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/23 91/05/0060 2 Stammrechtssatz Eine dem § 42 AVG entsprechende Einwe... mehr lesen...
Über das auf den Umbau eines Einfamilienhauses in Wien, X-Gasse nn lautende Bauansuchen des Mitbeteiligten wurde von der Baubehörde erster Instanz am 5. März 1990 für den 26. März 1990 eine mündliche Verhandlung anberaumt, zu welcher die Beschwerdeführerin als Anrainerin unter Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 42 AVG geladen wurde. Der Gegenstand der Verhandlung wurde in der Ladung mit einem "Ansuchen um Erteilung der Baubewilligung für einen Zubau und bauliche Änderungen zum Einfami... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1;AVG §42 Abs1;
Rechtssatz: Wer sich Kenntnis vom Verfahrensgegenstand ohnehin in einer in den Verfahrensgesetzen vorgesehenen Weise (§ 17 AVG) verschafft hat, kann sich auf die Undeutlichkeit der Bezeichnung des Verhandlungsgegenstandes in der Ladung auch dann nicht berufen, wenn man die Identität von Verhandlungsgegenstand und seiner Bezeichnung in der Ladung ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/06/0124 E 11. Februar 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Rechtsfolge des § 42 Abs 1 AVG 1950 kann nur dann eintreten, wenn Identität zwischen dem Gegenstand der abgeführten Verhandlung und dem in der Kundmachung angeführten Gegenstand besteht. (Hinweis auf E 26.2.1952, 0650/51, VwSlg 2459 A/1952). Für den Gegenstand der Verhandlun... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 16. November 1977 wurde der erstmitbeteiligten Partei (Bauwerberin) die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses erteilt. In einer Eingabe vom 19.Jänner 1987 erstattete der damalige Rechtsvertreter des Beschwerdeführers (RA Dr.G.) an den Bürgermeister eine Anzeige gegen die Bauwerberin wegen "nicht-bescheidgemäßer Bauführung" und stellte den Antrag, es möge die Behörde den Abbruch des in Rede stehenden H... mehr lesen...
Am 3. März 1988 (bei der mitbeteiligten Gemeinde eingelangt am 7. März 1988) beantragte eine (im Antrag so bezeichnete) "Wohnungseigentumsgemeinschaft M" die Erteilung einer Baubewilligung für ein Mehrfamilienwohnhaus mit 11 Wohnungen und 11 Tiefgaragenplätzen auf der Grundparzelle 1246/1 der KG B unter Beischluß der erforderlichen Pläne und Unterlagen. Bei der am 6. April 1988 durchgeführten mündlichen Bauverhandlung erhoben die Beschwerdeführer, die unter Hinweis auf die Präklusions... mehr lesen...
Über das Ansuchen der erstmitbeteiligten Partei um die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für die Errichtung einer Wohnhausanlage mit 38 Wohnungen und einem zweigeschoßigen Parkdeck auf den Grundparzellen 528/1 und 528/2, KG L, ordnete der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde für 16. Juni 1987 eine mündliche Verhandlung an Ort und Stelle an, zu der die Beschwerdeführerin persönlich und unter Hinweis auf die Rechtsfolgen nach § 42 AVG 1950 ordnungsgemäß als Nachbar gel... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/06/0293 E 14. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die
Gründe: , aus denen keine Einwendung gegen ein Bauvorhaben erhoben worden ist (hier behauptet: Irrtum), sind rechtlich unerheblich. Schlagworte Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht ... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §8;BauO Tir 1978 §30 Abs2;BauO Tir 1978 §30 Abs4;BauRallg;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine dem Gesetz entsprechende Einwendung liegt nur dann vor, wenn der Nachbar die Verletzung eines subjektiven Rechts geltend macht (Hinw... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;BauO Tir 1978 §30 Abs2;BauO Tir 1978 §30 Abs4;BauO Tir 1989 §30 Abs3;BauRallg;JN §1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Streit um die Frage, ob einem Nachbarn allenfalls als Servitutsberechtigten ein Recht darau... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 7. Juni 1988 hat die erstmitbeteiligte Partei um die Erteilung einer Baubewilligung für eine Wohnhausanlage, bestehend aus zwei Blöcken zu je 12 Wohnungen, auf dem Grundstück Nr. n1, KG S, angesucht. Nach den beigelegten Plänen sollte die Regenwasser- und Fäkalentsorgung über einen öffentlichen Kanal, die Heizung mittels Gas-Kombithermen erfolgen. Auf dem südlichen Teil des Grundstückes sollten 24 Pkw-Abstellplätze errichtet werden. Über dieses Ansuchen wurde mit Ladun... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;BauRallg;
Rechtssatz: Gegenüber einer Abweichung von dem den Gegenstand der Ladung zur Bauverhandlung bildenden Bauprojekt tritt eine Präklusion nicht ein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991050004.X04 Im RIS seit 03.05.2001 Zuletzt aktua... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. September 1987 erteilte die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan (BH) der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei gemäß den §§ 9, 12, 98 und 111 WRG 1959 unter einer Reihe von Vorschreibungen die wasserrechtliche Bewilligung, nach Maßgabe der vorgelegten Projektsunterlagen im Bereich näher bezeichneter Grundstücke zwei Fischteichanlagen in der Größe von ca. 2 ha und einen weiteren Teich mit einer Wasserfläche von rund 1 ha zu er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §52 Abs1;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Sachverständigenbezogene Einwendungen gegen ein Projekt, die gleichzeitig Umstände betreffen, welche auch von Amts wegen wahrzunehmen sind, können nicht mehr im Berufungsverfahren bei bereits eingetretener Präklusion auf Grund eines allein von präkludierten Antragsgegner erstatteten Vorbringens berücksichtigt werden. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;WRG 1959 §102 Abs1;
Rechtssatz: Erhebt eine Partei bei einer Wasserrechtsverhandlung keine rechtserheblichen Einwendungen, weil sie annimmt, daß die Wasserrechtsbehörde von Amts wegen auf für die Sicherheit erforderliche Maßnahmen Bedacht nehmen werde, so ist sie präkludiert. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer der Grundstücke Nr. 147 und 716/2, jeweils KG E, die nördlich an das Grundstück Nr. 68, KG E, das im Eigentum des Erstmitbeteiligten steht, angrenzen, südlich daran liegt das Grundstück Nr. 733. Mit Eingabe vom 17. Mai 1983 beantragte der Erstmitbeteiligte (in der Folge Bauwerber genannt) die Erteilung der Baubewilligung für die Erweiterung und den Ausbau der vorhandenen Wohnung im ersten Stock des Objektes auf dem Grundstück Nr.733, KG E. Im J... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;BauRallg;
Rechtssatz: Voraussetzung für den Eintritt der Präklusion nach § 42 AVG ist, daß die Planunterlagen ausreichen, dem Nachbarn jene Informationen zu vermitteln, die er zur Verfolgung seiner Rechte im Verfahren braucht. Schlagworte Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht
Diverses) Parteien BauR... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Die Erst- und Zweitmitbeteiligten haben bei der gleichfalls mitbeteiligten Gemeinde die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung des Wohnhauses mit 3 Pkw-Garagen und einer Feuerwehrgarage auf dem Grundstück Nr. D, KG C beantragt. Über dieses Ansuchen fand am 18. Oktober 1990 eine Verhandlung statt, zu der auch der Beschwerdeführer als Anrainer u... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Oktober 1986 erteilte die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (BH) der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei aufgrund der §§ 98, 14, 41, 50 Abs. 6, 55 Abs. 3, 111, 112 Abs. 1, 117 und 118 WRG 1959 in Verbindung mit dem Wildbachverbauungsgesetz RGBl. Nr. 117/1884 in der Fassung des Art. II der WRG-Novelle 1959, BGBl. Nr. 54, die wasserrechtliche Bewilligung zur Verbauung des sogenannten K-Flusses bzw. X-Flusses in Z. Gleichze... mehr lesen...
Über den Antrag der mitbeteiligten Partei und eines weiteren Antragstellers auf Genehmigung ihrer Betriebsanlage "Projekt Dorfpark G" wurde mit Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 14. September 1988 die kommissionelle Verhandlung für den 29. September 1988 anberaumt. Zu dieser mündlichen Augenscheinsverhandlung erschien die Beschwerdeführerin nicht. Mit Schriftsätzen vom 12. Oktober 1988, 28. Oktober 1988 und vom 4. Jänner 1989 (bei der Erstbehörde eingelangt am 13. b... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;BauO OÖ 1976 §46 Abs2;BauRallg;
Rechtssatz: Eine dem § 42 AVG entsprechende Einwendung liegt nur dann vor, wenn der Nachbar die Verletzung eines konkr... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;BauO OÖ 1976 §46 Abs2;BauRallg;
Rechtssatz: Die Präklusionsfolgen des § 42 AVG betreffen auch rechtzeitig erhobene Einwendungen, wenn diese nicht erke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Die Berufung einer präkludierten Partei ist nicht zurückzuweisen, sondern abzuweisen, wobei die eingetretene Präklusion auch von der Berufungsbehörde beachtet werden muß, ohne daß hiedurch aber etwa die Prüfung der Zuständigkeit der Unterinstanz eingeschränkt wäre (Hinweis E 3.12.1980, 3112/79, VwSlg 10317 A/1979). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §42 Abs1;GewO 1973 §356 Abs3;
Rechtssatz: In einer späteren erstinstanzlichen Verhandlung können rechtzeitig Einwendungen nur dann erhoben werden, wenn die erste Verhandlung vertagt wurde und die zweite Verhandlung eine Fortsetzung der ersten Verhandlung darstellt (Hinweis E VfGH 10.6.1978, B 187/78, VfSlg 8307). European Case ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Mai 1982 hatte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde den mitbeteiligten Bauwerbern die baubehördliche Bewilligung für den Neubau eines Rinderstalles, zweier Silos und einer Güllegrube auf den Grundstücken Nr. nn/1 und nn/12, KG X, erteilt und Einwendungen der beschwerdeführenden Nachbarn betreffend Geruchs-, Lärm- und Staubbelästigung sowie die Forderung nach einem ausreichenden Abstand abgewiesen. Auf Grund der Berufung der Beschwerdeführer hat der Gemeind... mehr lesen...
Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens erteilte der Wiener Magistrat mit Bescheid vom 9. April 1987 der Mitbeteiligten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung einer Tankstelle samt Nebenräumen auf der Liegenschaft Wien nn., X-Straße 135 - 137, unter gleichzeitiger Vorschreibung einer Reihe von Auflagen. Die Einwendungen der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführer und anderer Nachbarn wegen einer befürchteten Lärm- und Geruchsbelä... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch der VwGH hat die Präklusion einer nicht rechtzeitig erhobenen Einwendung zu beachten (Hinweis E VS 3.12.1980, 3112/79, VwSlg 10317 A/1980). Schlagworte Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Im RIS seit 04.04.1991 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/04 90/05/0179 1 Stammrechtssatz Auch der VwGH hat die Präklusion einer nicht rechtzeitig erhobenen Einwendung zu beachten (Hinweis E VS 3.12.1980, 3112/79, VwSlg 10317 A/1980). Schlagworte Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Ent... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 27. September 1985 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Stadtgemeinde Scheibbs die Erteilung der Baubewilligung für die Erweiterung eines bestehenden Werkstättengebäudes gemäß beiliegenden Bauplänen. Dem Lageplan kann entnommen werden, daß ein Werkstättenzubau auf den Grundstücken n/4, n/6, n/7, n/12 und .nn der KG Scheibbs errichtet werden soll. Im nordöstlichen Bereich grenzt an die zur Bauführung vorgesehenen Grundflächen die Liegenschaft der HS und des RS, des... mehr lesen...