RS Vwgh 1988/4/11 87/10/0033

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Veröffentlicht am 11.04.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Bestätigt die bel Beh mit dem angefochtenen Bescheid den Bescheid des LH, mit dem die Berufung des Bf gegen den erstinstanzlichen Bescheid infolge eingetretener Präklusion zurückgewiesen wurde, und setzt sie sich in der Begründung im Zusammenhang mit der Frage der Präklusion überdies damit auseinander, ob eine für die Präklusionwirkung rechtserhebliche Änderung des Sachverhaltes eingetreten ist, hat die bel Behörde dem Bf gegenüber eine Sachentscheidung in dem hier rechtserheblichen Umfang getroffen. (Hinweis auf E 24.3.1971, 0157/69, VwSlg 7995 A/1971)

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz) Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100033.X01

Im RIS seit

19.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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