RS Vwgh 1997/4/25 97/02/0072

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Veröffentlicht am 25.04.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/02/0073

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/02/08 95/18/0919 1

Stammrechtssatz

Bei leserlicher Beifügung des Namens des Genehmigenden ist die Lesbarkeit der Unterschrift nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997020072.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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