Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/02/06 95/20/0019 3Stammrechtssatz
Weist ein Schriftstück nicht zumindest eine Genehmigung iSd § 18 Abs 2 zweiter Satz AVG auf, so ist dieser Mangel auch durch die Beglaubigung iSd § 18 Abs 4 zweiter und letzter Satz AVG nicht sanierbar.
Schlagworte
Ausfertigung mittels EDV Beglaubigung der Kanzlei Rechtmäßigkeit behördlicher Erledigungen Unterschrift des GenehmigendenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995200715.X01Im RIS seit
20.11.2000