Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Beseitigung einer eigenmächtigen Neuerung gem § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 darf nur in dem Umfang angeordnet werden, in dem die Rechte des Betroffenen, der die Beseitigung verlangt hat, berührt sind (Hinweis auf E 22.1.1985, 82/07/0093). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988070022.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Die Entscheidung über ein Ansuchen des Verpflichteten um wasserrechtliche Bewilligung in Bezug auf jene Neuerung, deren Beseitigung von einem Betroffenen verlangt wurde, bildet keine Vorfrage für die Entscheidung gem § 138 Abs 1 WRG 1959 über dieses Verlangen (Hinweis auf E 22.4.1986, 86/07/0001), sodass im vorl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §39 Abs1;WRG 1959 §39 Abs3;WRG 1959 §41 Abs2;
Rechtssatz: Ein Auftrag nach § 138 Abs 1 WRG 1959 kann richtigerweise nicht damit begründet werden, dass eine allfällige wasserrechtliche Bewilligung nicht auf § 39 WRG 1959 gestützt werden könnte, wenn eine Bewilligung auf anderer Rechtsgrundlage, etwa nach § 41 Abs 2 WRG 1959, in Bet... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Ist Sache des Berufungsverfahrens die Herstellung des gesetzlichen Zustandes in Hinsicht einer eigenmächtig vorgenommenen Neuerung näher bezeichneten Umfanges iSd § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 und lag bereits im Verfahren vor der Wasserrechtsbehörde erster Instanz ein entsprechendes ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Ein Alternativauftrag nach § 138 Abs 2 WRG 1959 entspricht dann nicht dem Gesetz, wenn eine nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung nach den Gegebenheiten überhaupt nicht in Betracht kommt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987070154.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §41; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/07/0148
Rechtssatz: Die Beseitigung einer konsenslos in ein Gewässer eingebauten (und somit eine eigenmächtige Neuerung iSd § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 darstellende) Sohlschwelle dient der "Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes" iSd § 138 W... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VVG §1 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita; Beachte Fortgesetztes Verfahren:89/07/0130 E 26. September 1989;
Rechtssatz: Ein Bescheid, mit welchem einer Partei gem § 138 Abs 1 WRG aufgetragen wird, vorhandene Wassertümpel mit Material "bis 0,5 m über höchstem Grundwasserstand" aufzufüllen, ohne dabei im
Spruch: die Grundwasserspie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VVG §1 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita; Beachte Fortgesetztes Verfahren:89/07/0130 E 26. September 1989;
Rechtssatz: Ein Bescheidspruch, durch den eine Verpflichtung (hier: Aufschüttung von Wassertümpel mit Kiesmaterial) auferlegt wird, muss so bestimmt gefasst werden, dass nötigenfalls seine Durchsetzung im Wege der Zwangsvo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §138 Abs1; Beachte Fortgesetztes Verfahren:89/07/0130 E 26. September 1989;
Rechtssatz: Eine Vorgangsweise ist nach der ständigen Judikatur des VwGH dann als eigenmächtige Neuerung iSd § 138 WRG zu beurteilen, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt wird. Als Neuerung is... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufung gegen einen - den Hinweis iSd § 61 Abs 1 AVG enthaltenden - wasserpolizeilichen Auftrags gem § 138 Abs 1 AVG (hier: u.a. Beseitigung einer Fischteichanlage), deren Ausführungen nur zu entnehmen ist, dass die Partei zwar den Bescheid bekämpfen will, dass diese aber ande... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Der Einwand einer Partei gegen einen gem § 138 Abs 1 WRG erteilten Auftrag, dieser habe eine bereits durch das Gesetz selbst untersagte konsenslose Einbringung zum Gegenstand, stellt in Wahrheit ein Argument gegen das im § 138 WRG normierte Rechtsinstitut dar. Der in einer gesetzwidrigen Übersch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §65;AVG §66 Abs4;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Ausführungen zur Verdeutlichung des in den E 14.6.1983, 82/07/0205 und E VS 16.4.1956, 936/53, VwSlg 4040/A, ausgesprochenen Rechtssatzes, wonach in der Herstellung jenes Zustandes, der einem mit Berufung bekämpften Bescheid entspricht, keine von d... mehr lesen...
Das dem angefochtenen Bescheid vorangegangene Verwaltungsverfahren nahm seinen Anfang mit einer Eingabe des Beschwerdeführers vom 9. Dezember 1984, in welcher der Beschwerdeführer die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt (BH) als Wasserrechtsbehörde erster Instanz ersuchte, folgende "Sachlage zu prüfen": Für die Wasserversorgung des Hofes des Beschwerdeführers diene seit jeher eine Quellanlage auf dem den Mitbeteiligten (MB) gehörigen Grundstück nn/1 sowie eine auf dem dem Beschwerdeführ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Mit Bescheid vom 19. Dezember 1985 verpflichtete der Landeshauptmann von Oberösterreich aus Anlaß einer von HR erstatteten Anzeige gemäß den §§ 30, 32, 99, 105 und 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 die „G-Gesellschaft m.b.H.“, Werk L, - deren alleiniger Geschäftsführer ist AR „1. die Ableitung aller Abwässer aus dem Betriebsareal des Granitsteinbruches in der Ka... mehr lesen...
Index: VwGG10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8VwGG §34 Abs1WRG 1959 §138 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):AW 87/07/0016
Rechtssatz: Die Stellung als Partei im Verwaltungsverfahren für sich allein berechtigt nicht zur Erhebung einer Beschwerde gem Art 131 Abs 1 B-VG, da Voraussetzung für die Bes... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §8;
Rechtssatz: Als "Betroffener" iSd § 138 Abs 1 WRG kann nur derjenige angesehen werden, in dessen Rechte durch die eigenmächtige Neuerung eingegriffen wird. Als solche Rechte kommen nur die im § 12 Abs 2 WRG angeführten Rechte in Betracht, nämlich rechtmäßig geübte Wassernutzungen mit Ausnahme des Gemeingebrauch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §5 Abs2;
Rechtssatz: Nutzungsbefugnisse nach § 5 Abs 2 WRG 1959 müssen nicht auf dem Eigentum am Grund auf dem die Quelle aufgeht, beruhen, sondern können auch auf andere Privatrechtstitel, die durch Rechtsgeschäft über ein Privatgewässer begründet werden, (hier: Dienstbarkeit) gestützt sein. (Hinwe... mehr lesen...
Index: VwGG10/07 Verwaltungsgerichtshof21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §10 Abs1GmbHG §18VwGG §34 Abs1WRG 1959 §138 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):AW 87/07/0016
Rechtssatz: Wird ein an eine Gesellschaft m.b.H. gerichteter wasserpolizeilicher Auftrag (hier: zur Unterlassung der Ableitung und Versickerun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §6 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Ein Verlangen gemäß § 138 Abs 1 WRG muss an die zuständige Wasserrechtsbehörde gerichtet werden; ohne Vorliegen eines solchen ist die Behörde zu einem Auftrag nach der angegebenen Gesetzesstelle nicht berechtigt. Schlagworte Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zus... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Rechtsmeinung, nur eine schon von vornherein als bewilligungsunfähig anzusehende Maßnahme rechtfertige über Verlangen des Betroffenen einen wasserpolizeilichen Auftrag im Sinn des § 138 Abs 1 lit a WRG 1959, findet im Gesetz keine Deckung. Vielmehr genügt für einen wasserpolizeilichen Auftrag im Sinne dieser Gesetzesst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Einem entsprechenden Antrag eines Betroffenen nach § 138 Abs 1 WRG bei der Wasserrechtsbehörde erster Instanz steht nicht die Rechtskraft einer nach § 138 Abs 2 WRG 1959 im Einparteienverfahren zu erlassenden Bescheides entgegen (Hinweis E 22.4.1986, 86/07/0001). Denn nach dieser Ges... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Liegt eine eigenmächtig vorgenommene Neuerung vor und wird die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes vom Betroffenen nicht verlangt, darf die belangte Behörde für den Fall, dass (nach den Verfahrensergebnissen) auch öffentliche Interessen nicht beeinträchtigt werden, zu Recht davon ausgehen, dass die Voraussetzungen für... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0136 E 13. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen zum Begriff der "eigenmächtigen Neuerung" iSd § 138 WRG (Hinweis E 24.11.1981, 81/07/0131, VwSlg 10599 A/1981). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986070134.X01 Im RI... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §65;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Bei einem amtswegigen Verfahren der vorliegenden Art (wasserpolizeilicher Auftrag gem § 138 Abs 1 lit a WRG 1959) darf die Kenntnisnahme des Verhandlungsergebnisses durch die Partei keineswegs dahin gedeutet werden, sie hätte sich damit ihres Rechtes begeben, im Berufungsverfahren neues, auch m... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Ausführungen zum Begriff der "eigenmächtigen Neuerung" iSd § 138 WRG (Hinweis E 24.11.1981, 81/07/0131, VwSlg 10599 A/1981). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985070136.X01 Im RIS seit 31.08.2005 Zuletzt aktualisiert am 27.03.2013 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs4 lita;AVG §68 Abs7;VVG §10 Abs2 lita;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Eine Vollstreckungsverfügung ist nicht unzulässig, wenn die Partei die Behebung des Titelbescheides gemäß § 68 Abs 4 lit a AVG 1950 bei der Oberbehörde begehrt hat, der Titelbescheid aber nach wie vor dem Rechtsbestand angehört. European Case ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte auf der Parzelle 1037 der Katastralgemeinde A, die im Bereich des Hochwasserabflusses der Salzach liegt und im Eigentum der Frau SM steht, eine Kiessortierungsanlage errichtet und betrieben. Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung hat mit Bescheid vom 15. Jänner 1946 hiefür die gewerbebehördliche Genehmigung erteilt. In dem Bescheide wurde darauf hingewiesen, dass die Grundeigentümerin seinerzeit der Verwaltung der Reichsautobahn die Kiesgewinnung an de... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita
Rechtssatz: Eine ohne wasserrechtliche Bewilligung errichtete Anlage zur Schottergewinnung aus dem Bette eines öffentlichen Gewässers ist eine eigenmächtige Neuerung, deren Beseitigung nicht nur aus dem Titel des öffentlichen Interesses, sondern auch über Verlangen des Grundeigentümers verfügt werden kann. European Case Law Ident... mehr lesen...