I. Mit Bescheid des mittels Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht angerufenen Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft (der belangten Behörde) vom 15. März 1990 wurde unter Bezugnahme auf § 73 Abs. 2 AVG 1950 der Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführer "betreffend Abmauerung eines Einflußrohres in den R-Bach, Marktgemeinde B" gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde dazu aus, daß nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §50 Abs1;
Rechtssatz: Wurde in einem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid der Bewilligungswerber in Form einer Auflage verpflichtet, Maßnahmen zur Anpassung von durch die Ausführung seines Vorhabens beeinträchtigten wasserrechtlich bewilligten Anlagen durchzuführen, so steht es dem Inhaber einer solchen ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Beachte vgl auch VwGH E 1990/04/10 90/07/0038
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990070077.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
I. Mit Bescheid des mittels Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht angerufenen Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft (der belangten Behörde) vom 15. März 1990 wurde unter Bezugnahme auf § 73 Abs. 2 AVG 1950 der Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführer "betreffend Maßnahmenanordnung im Zuge eines Lokalaugenscheines und Abwassereinleitung aus einem Betonrohr in der Marktgemeinde S" gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde dazu aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;AVG §8;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Stellt jemand einen Antrag, lautend auf eine nach § 138 Abs 1 WRG von der Beh zu treffende Maßnahmenanordnung, und wird dieser Antrag von der (hier nach § 73 Abs 2 AVG entscheidenden) Beh zurückgewiesen, da das Wasserbenutzungsrecht des ASt zum Zeitpunkt der Entscheidung der Beh infolge Zeitablaufes ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0013 E 19. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz Als "Betroffener" iSd § 138 Abs 1 WRG kann nur derjenige angesehen werden, in dessen Rechte durch die eigenmächtige Neuerung eingegriffen wird. Als solche Rechte kommen nur die im § 12 Abs 2 WRG angeführten Rechte in Betracht, nämli... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Eine eigenmächtige Neuerung im Sinne des § 138 Abs 1 lit a WRG liegt vor, wenn eine Anlage errichtet wurde, für die eine wasserrechtliche Bewilligung hätte eingeholt werden müssen, aber nicht eingeholt worden ist, oder wenn die Anlage einer wasserrechtlichen Bewilligung gar nicht zugänglich ist. European Case Law Ide... mehr lesen...
Rechtssatz: Von der Pflicht, zwecks Verhütung der durch ihren Betrieb verursachten Verunreinigungen des Vorfluters die notwendigen Maßnahmen zu treffen, kann sich die Partei (eine Pappfabrik) nicht mit Hinweisen darauf befreien, dass dasselbe Gewässer durch andere Verursacher ebenfalls oder noch mehr verunreinigt wird, weil aus dem Vorhandensein einer den Reinhaltungszielen nicht entsprechenden Wasserqualität nicht das Recht erwachsen kann, diesen Zustand noch mehr zu verschlechtern (vgl. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Beachte Vorgeschichte:87/07/0057 E 15. September 1987;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage des Vorliegens des öffentlichen Interesses gemäß § 138 Abs 1 WRG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989070130.X01 Im RIS seit 11.04.2007 Zuletzt ak... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Nach § 138 Abs 1 lit a WRG kommt als Täter jeder in Betracht, der die Übertretung des Gesetzes verursacht oder mitverursacht hat (Hinweis E 13.9.1979, 2611/78, VwSlg 9922 A/1979, E 20.11.1984, 84/07/0210). Es kommt daher nicht entscheidend darauf an, ob der Auftragsadressat bei der ursprünglichen Errichtung der beiden... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 litb;
Rechtssatz: Selbst einschlägige Feststellungen in der Richtung, die Kläranlage der Gemeinde sei so ausgestattet, dass im Falle von Niederschlägen Abwässer samt allen darin befindlichen Gegenständen im Wege von Überläufen ungeklärt in ein fließendes Gewässer und auf diese Art in den Rechen einer einem Dritten gehörenden Wasserbenutzungsanlage gelangen, ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Ein allenfalls bestehender konsenswidriger Zustand wird durch die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung, die sich darauf bezieht, vor ihrer rechtmäßigen Ausübung nicht zu einem gesetzmäßigen (Hinweis E 31.5.1983, 83/07/0133). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985070298... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Erkennung des Parteiwillens in in sich widersprüchlichen Anbringen (hier zur Frage, ob die Partei einen Antrag nach § 138 Abs 1 WRG gestellt hat). Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens European Case... mehr lesen...
Wie sich aus den Verwaltungsakten ergibt, waren folgende Personen am 24. Oktober 1983 grundbücherliche Eigentümer nachstehend bezeichneter, in der KG A gelegener Grundstücke: die erst- und zweitmitbeteiligten Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens: n1, n2; die erst- und zweitbeschwerdeführenden Parteien (zu je einem Viertel) sowie die drittmitbeteiligte Partei (zur Hälfte): n3, n4; die dritt- und viertbeschwerdeführenden Parteien: n5, n6, n7; die erst- und zweitbeschwerdefü... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Eine "eigenmächtige" Neuerung (durch Eingriff in das Grundeigentum) in Form einer "willkürlichen" Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse liegt insoweit nicht vor, als ein privatrechtlicher Titel hiezu berechtigt (Hinweis auf Grabmayr-Rossmann, Das Österreichische Wasserrecht, Wien 1978, Anm 5 zu § 39 WRG). ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Als eigenmächtige Neuerung ist eine Vorgangsweise anzusehen, die einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürfte, ohne dass eine solche erwirkt wurde; dies gilt, wenn nicht die Gesetzesübertretung in der Herbeiführung eines - gleichermaßen zu beseitigenden - Zustandes besteht, der gar nicht bewilligungsfähig ist. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Die Beseitigung gegen das Verbot des § 39 WRG verstoßender Neuerungen kann nur auf Grund des § 138 WRG angeordnet werden (Hinweis E 7.2.1963, 1488/62). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985070059.X01 Im RIS seit 13.07.2005 Zulet... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: § 138 Abs 1 WRG ermächtigt die Behörde nur zum Auftrag der Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, also etwa der Beseitigung eigenmächtig vorgenommener Neuerungen, nicht jedoch zu einer darüber hinausgehenden Anordnung (Hinweis E 13.9.1979, 2611/78, VwSlg 9922 A/1979). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwGG §33 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Wenn durch einen zeitlich nachfolgenden Bescheid eben jene Anlage wasserrechtlich bewilligt wird, hinsichtlich deren mit Bescheid derselben Behörde derselben Partei aufgetragen worden war, den Betrieb einzustellen... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle der eigenmächtigen Vereinigung eines Bachbettes durch die Anlieger an beiden Ufern darf nicht einem der beiden allein die gesamte Wiederherstellung des früheren Zustandes aufgetragen werden; es ist zu prüfen, ob und inwieweit durch Maßnahmen jedes einzelnen Anliegers die Einengung des Bettes herbeigeführt worden ist, w... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Die Legitimation zur Stellung eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gem § 122 Abs 1 WRG setzt auf Grund des notwendigen Zusammenhanges zwischen einer der vorläufigen Gefahrenabwehr dienenden Maßnahme und einer künftigen endgültigen Maßnahme iSd § 138 Abs 1 WRG (Hinweis auf E 31.5.1978, 0009/78, VwSlg 9575 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §107;WRG 1959 §111;WRG 1959 §121;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: § 107 Abs 2 WRG 1959 findet im wasserrechtlichen Überprüfungsverfahren keine Anwendung (Hinweis E 18.9.1987, 83/07/0131). Die erweiterte Rechtskraftwirkung des § 107 Abs 2 WRG kommt somit allein bei wasserrechtlichen Bewilligungsbescheiden und nicht auch bei auf § 121 WRG gestützten B... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Für den Ausgang des Auftragsverfahren gemäß § 138 WRG ist es ohne Belang, wieweit der Verpflichtete über die einzelnen Vorgänge im parallel abgeführten Bewilligungsverfahren in Kenntnis war, weil die Behörde jedenfalls vom Fehlen einer nach § 38 Abs 1 (§ 41 Abs 1) WRG vorgeschriebenen (allenfalls nachträgliche... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Der Auftrag gem § 138 WRG zur Entfernung eigenmächtiger Neuerungen in Form von Mauerresten verlangt keine besondere fachliche Rechtfertigung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1984070195.X01 Im RIS seit 04.11.2004 Zuletzt aktualisiert am 1... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Einebnungs-, Verdichtungs- und Abdeckungsarbeiten einschließlich einer Begrünung an einem bereits abgelagerten Müll - der nicht beseitigt, sondern auf dem genannten Grundstück belassen wird - stellen weder eine Maßnahme nach § 138 Abs 1 lit b WRG dar, weil sie nicht die Behebung von "durch" eine (bereits eingetretene) Gewässerverunreinigung "ver... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: §138 Abs 1 lit a WRG sieht keine Vorbeugungsmaßnahmen in Form eines Verbotes vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1984070097.X02 Im RIS seit 29.10.2004 Zuletzt aktualisiert am 13.11.2012 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Als Neuerung iSd § 138 Abs 1 WRG 1959 ist nicht allein das bewilligungslose Setzen einer der wasserrechtlichen Bewilligung - hier nach § 32 Abs 1 WRG 1959 - bedürftigen punktuellen Maßnahmen, sondern auch das Fortdauern des durch die betreffende Maßnahme herbeigeführten Zustandes zu verstehen, weshalb auch di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Dem Erkenntnis vom 9.5.1963, 0545/62 ist die Rechtsanschauung, wonach die Wasserrechtsbehörde in Fällen eigenmächtiger Neuerungen nur Alternativaufträge (nach § 138 Abs 2 WRG 1959) erteilen dürfe, nicht zu entnehmen. Eine derartige Anschauung widerspricht dem WRG. Es wird lediglich hervorgehob... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Der Hinweis auf eigene Wasserrechte (Brunnen zur Grundwasserentnahme) berührt nicht die Berechtigung der Behörde zum getroffenen wasserpolizeilichen Auftrag (hier: Auffüllung einer Baggergrube, um eine Grundwassergefährdung hintanzuhalten). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1984070181.X03 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Behörde hat nicht das Recht, vom gesetzlich vorgeschriebenen Beseitigungsauftrag abzuweichen und dem verpflichteten Modifikationen anzuraten oder aufzutragen, unter denen der Eingriff in Rechte des Betroffenen hintangehalten werden könnte (Hinweis auf E 13.9.1979, 2611/78, VwSlg 9922 A/1989). European Case Law Id... mehr lesen...