RS Vwgh 1950/5/25 1875/49

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Veröffentlicht am 25.05.1950
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita

Rechtssatz

Eine ohne wasserrechtliche Bewilligung errichtete Anlage zur Schottergewinnung aus dem Bette eines öffentlichen Gewässers ist eine eigenmächtige Neuerung, deren Beseitigung nicht nur aus dem Titel des öffentlichen Interesses, sondern auch über Verlangen des Grundeigentümers verfügt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1950:1949001875.X02

Im RIS seit

25.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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